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Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus der Überprüfung der elektrischen Anlagen in der Schützenhalle Golzheim (TÜV-Gutachten vom 20.04.2016))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
135 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
29.06.16, 15:16
Aktualisiert
05.07.16, 14:50
Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus der Überprüfung der elektrischen Anlagen in der Schützenhalle Golzheim (TÜV-Gutachten vom 20.04.2016)) Beschlussvorlage (Umsetzung der Maßnahmen aus der Überprüfung der elektrischen Anlagen in der Schützenhalle Golzheim (TÜV-Gutachten vom 20.04.2016))

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Beschlussvorlage Drucksache 50/2016 - öffentlich - Abteilung: GB Datum: 27.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Umsetzung der Maßnahmen aus der Überprüfung der elektrischen Anlagen in der Schützenhalle Golzheim (TÜV-Gutachten vom 20.04.2016) Ausgangslage: Im Haushalt 2016 sind für die elektrische Sanierung der Schützenhalle Golzheim 25 T€ veranschlagt. Diese sind mit einer Haushaltssperre versehen, weil zum Zeitpunkt der Haushaltsverhandlungen das TÜV-Gutachten (Anlage 1) noch nicht vorlag. Handlungsbedarf und Antrag auf Zuschuss: Das aktuelle TÜV-Gutachten kommt glücklicherweise zu dem Schluss, dass die Halle weiterhin als betriebssicher / verkehrssicher eingestuft werden kann. Dennoch werden einige Mängel aufgezeigt, die noch in diesem Jahr behoben werden müssen. Die Marianische Schützenbruderschaft e.V. hat ein Angebot zur Beseitigung dieser Mängel eingeholt (Anlage 2). Der Kosten betragen laut Angebot 1.194,32 €. Vor dem Hintergrund, dass die Schützenbruderschaft im vergangenen Jahr aus Eigenmitteln 10.513,39 € in die erforderliche Neuinstallation der Sicherheits- und Kennzeichnungsbeleuchtung nach den aktuellen Sicherheitsbestimmung investiert hat, stellt der Verein an die Gemeinde den Antrag, ob die Kosten für die o.g. Mängelbeseitigung aus dem gesperrten Budget übernommen werden können. Zur Erläuterung des Angebots: Die im Angebot aufgeführte hohe Anzahl von Monteurstunden sind dem Erstellen eines Plans, wie unter Punkt 3 im TÜV- Bericht gefordert, geschuldet. Dieser Plan wird am PC erstellt und beinhaltet keine Sachkosten. Votum: Angesichts der hohen Eigenleistung des Vereins bei der Sicherheits- und Kennzeichnungsbeleuchtung im vergangenen Jahr befürwortet die Verwaltung die Übernahme der o.g. Kosten als Zuschuss zur Unterhaltung vereinseigener Sportstätten auf der Grundlage der Richtlinie für die Vereinsförderung vom 13.12.2012 (Drucksache 42/2012). Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, Drucksache 50/2016 1. 2. Seite - 2 - Dem Antrag der Marianischen Schützenbruderschaft auf Übernahme der Kosten für die Mängelbeseitigung gemäß TÜV-Gutachten wird stattgegeben. Der Sperrvermerk für das Produktsachkonto 08.421.01.00/5318029 (Zuschuss Sanierung Sp.- u. Schützenhalle Golzh.) über 25.000 € gemäß Ratsbeschluss vom 20.04.2016 wird bis zur Höhe der Schlussrechnung dieser Maßnahme aufgehoben. (Gelhausen) (Gelhausen)