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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 300/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 51 - - 60 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 51 - - 60 - 07.11.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 300/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 07.11.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz @GRM2@ @GRM3@ @GRM4@ Betreff: Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg" hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Beschlussentwurf: Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 19.09.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In der Zeit vom 04.10.2013 bis zum 06.11.2013 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung sowie der Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 25.09.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden. Innerhalb der Beteiligungsfrist haben sich einzelne Bürger über die Planung informiert. Anregungen und Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht. In den vergangenen Wochen ist ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet worden, in dem die planerischen Voraussetzungen für die Erweiterung der AWO-Kindertagesstätte und die vorgesehenen planungsrechtlichen Anpassungen in der unmittelbaren Nachbarschaft der KiTa konkretisiert worden sind. Der Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf der zugehörigen Begründung liegen dem Ausschuss hiermit vor. Details zu den vorgesehenen Festsetzungen können den als Anlage beigefügten Planunterlagen entnommen werden. 2. Lösung Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den entsprechenden Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A wird durch den Fachbereich 61 erarbeitet. Die Vergabe externer Gutachten ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht erforderlich, so dass keine weiteren Kosten entstehen. Anlagen - Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ (verkleinert) - Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplanes im Originalmaßstab.