Daten
Kommune
Wesseling
Größe
107 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
300/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 51 -
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 51 -
- 60 -
07.11.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 300/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
07.11.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
@GRM2@
@GRM3@
@GRM4@
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung "KiTa Fuchsweg"
hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussentwurf:
Die öffentliche Auslegung des in der Sitzung vorliegenden Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1.
Änderung „KiTa Fuchsweg“ wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der in der Sitzung vorliegende Entwurf der Begründung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 19.09.2013 die Aufstellung
des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB beschlossen. Die Öffentlichkeit hatte Gelegenheit, sich im Rahmen der frühzeitigen Unterrichtung
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. In
der Zeit vom 04.10.2013 bis zum 06.11.2013 konnten Anregungen und Stellungnahmen zur Planung vorgebracht werden. Der Aufstellungsbeschluss der Bebauungsplanänderung sowie der Hinweis zur Öffentlichkeitsbeteiligung sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 25.09.2013 ortsüblich bekannt gemacht worden.
Innerhalb der Beteiligungsfrist haben sich einzelne Bürger über die Planung informiert. Anregungen und
Stellungnahmen wurden nicht vorgebracht.
In den vergangenen Wochen ist ein Bebauungsplanentwurf erarbeitet worden, in dem die planerischen Voraussetzungen für die Erweiterung der AWO-Kindertagesstätte und die vorgesehenen planungsrechtlichen
Anpassungen in der unmittelbaren Nachbarschaft der KiTa konkretisiert worden sind. Der Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf der zugehörigen Begründung liegen dem Ausschuss hiermit vor. Details zu den
vorgesehenen Festsetzungen können den als Anlage beigefügten Planunterlagen entnommen werden.
2. Lösung
Als nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung
„KiTa Fuchsweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehen. Die Verwaltung schlägt vor, den entsprechenden
Beschluss durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling zu fassen.
3. Alternativen
Keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A wird durch den Fachbereich 61 erarbeitet. Die Vergabe
externer Gutachten ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht erforderlich, so dass keine weiteren Kosten
entstehen.
Anlagen
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“ (verkleinert)
- Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2/23 A, 1. Änderung „KiTa Fuchsweg“
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Bebauungsplanes im Originalmaßstab.