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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hovedisser Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
108 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hovedisser Straße) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hovedisser Straße)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 140/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 12. November 2010 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hovedisser Straße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 18.11.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Antragsteller beantragen eine umfangreiche Änderung des o.g. Bebauungsplanes bzw. dessen 12. Änderung. Die einzelnen Änderungspunkte sind dem Antrag (s. Anlage) zu entnehmen. rechtskräftiger B-Plan Die gestalterischen Festsetzungen wurden während der Aufstellung der 12. Änderung des Bebauungsplanes intensiv zwischen den Eigentümern / Bauherren, der Verwaltung und dem Ausschuss in den Jahren 2002 / 2003 diskutiert. Im Ergebnis stellt die 12. Änderung einen Kompromiss dar zwischen den Vorstellungen der Eigentümer, anstelle eines Flachdaches ein Satteldach zu ermöglichen -2- und den dabei entstehenden Bodenraum zu Wohnzwecken zu nutzen, sowie den gestalterischen Zielen der Gemeinde. Diese Ziele, welche u.a. auch aufgrund von Anregungen des Kreises Lippe entwickelt wurden, sind in der Begründung der 12. Änderung dargelegt (s. Anlage). Dem Antrag der Ausweitung der überbaubaren Fläche kann grundsätzlich nicht gefolgt werden, da die Grundflächenzahl von 0,4 für ein Allgemeines Wohngebiet als Höchstgrenze gemäß BauNVO festgesetzt und bereits heute ausgenutzt ist. Die Errichtung von Nebenanlagen und Garagen sind im Ursprungsbebauungsplan ausgeschlossen worden. Im März dieses Jahres ist der Ausschuss einem Antrag auf Zulassung von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Fläche i.V.m dem B-Plan Nr. 06/02 (Blatt B) gefolgt. Diese Änderung des B-Planes bietet sich an, auch die Zulassung von Garagen zu überprüfen.1 Für den heute vorliegenden Antrag ist die vorgenannte B-Planänderung nur bedingt hilfreich, weil vor Errichtung eines Carports / einer Garage vorhandene gepflasterte Fläche zu entsiegeln ist. Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes nicht befürwortet, da die rechtskräftige 12. Änderung des B-Planes in enger Absprache mit den Antragstellern erfolgt ist. Zu den darin enthaltenden städtebaulichen Zielen, haben sich seit Rechtskraft der Änderung, keine geänderten Erkenntnisse ergeben. Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ab. Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, die Zulassung von Garagen / Carports i.V.m der Zulassung von Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen zu überprüfen (s. Drucksache 32/2010). Schemmel Anlage 1 Antrag Anlage 2 Auszug aus der Begründung zur 12. Änderung des o.g. B-Planes 1 Anmerkung: Aufgrund der noch anstehenden Verfahren wird der genannte Antrag zurückgestellt.