Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
108 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
140/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
12. November 2010
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) im
Ortsteil Leopoldshöhe im Bereich Hovedisser Straße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.11.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Die Antragsteller beantragen eine umfangreiche Änderung des o.g. Bebauungsplanes bzw. dessen 12.
Änderung. Die einzelnen Änderungspunkte sind dem Antrag (s. Anlage) zu entnehmen.
rechtskräftiger B-Plan
Die
gestalterischen
Festsetzungen
wurden
während
der
Aufstellung
der
12. Änderung des Bebauungsplanes intensiv zwischen den Eigentümern / Bauherren, der Verwaltung und
dem Ausschuss in den Jahren 2002 / 2003 diskutiert. Im Ergebnis stellt die 12. Änderung einen Kompromiss
dar zwischen den Vorstellungen der Eigentümer, anstelle eines Flachdaches ein Satteldach zu ermöglichen
-2-
und den dabei entstehenden Bodenraum zu Wohnzwecken zu nutzen, sowie den gestalterischen Zielen der
Gemeinde. Diese Ziele, welche u.a. auch aufgrund von Anregungen des Kreises Lippe entwickelt wurden,
sind in der Begründung der 12. Änderung dargelegt (s. Anlage).
Dem Antrag der Ausweitung der überbaubaren Fläche kann grundsätzlich nicht gefolgt werden, da die
Grundflächenzahl von 0,4 für ein Allgemeines Wohngebiet als Höchstgrenze gemäß BauNVO festgesetzt
und bereits heute ausgenutzt ist.
Die Errichtung von Nebenanlagen und Garagen sind im Ursprungsbebauungsplan ausgeschlossen worden.
Im März dieses Jahres ist der Ausschuss einem Antrag auf Zulassung von Nebenanlagen außerhalb der
überbaubaren Fläche i.V.m dem B-Plan Nr. 06/02 (Blatt B) gefolgt. Diese Änderung des B-Planes bietet sich
an, auch die Zulassung von Garagen zu überprüfen.1 Für den heute vorliegenden Antrag ist die vorgenannte
B-Planänderung nur bedingt hilfreich, weil vor Errichtung eines Carports / einer Garage vorhandene
gepflasterte Fläche zu entsiegeln ist.
Verwaltungsseitig wird ein Verfahren zur Änderung des B-Planes nicht befürwortet, da die rechtskräftige 12.
Änderung des B-Planes in enger Absprache mit den Antragstellern erfolgt ist. Zu den darin enthaltenden
städtebaulichen Zielen, haben sich seit Rechtskraft der Änderung, keine geänderten Erkenntnisse ergeben.
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) ab.
Die Verwaltung wird jedoch beauftragt, die Zulassung von Garagen / Carports i.V.m der Zulassung von
Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Flächen zu überprüfen (s. Drucksache 32/2010).
Schemmel
Anlage 1 Antrag
Anlage 2 Auszug aus der Begründung zur 12. Änderung des o.g. B-Planes
1
Anmerkung: Aufgrund der noch anstehenden Verfahren wird der genannte Antrag zurückgestellt.