Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
141/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
12. November 2010
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet)
im Ortsteil Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2
BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.11.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Hochbau- und Planungsausschuss am 27.11.2008 (Vorlagen Nr. 154/2008) wurde die Verwaltung
beauftragt, vorliegende Bebauungsplanänderung einzuleiten. Zuvor sollte der Bedarf der dortigen
Gewerbetreibenden abgefragt werden. Dieses ist zwischenzeitlich erfolgt, wobei als Ergebnis überwiegend
der Wunsch nach zusätzlicher Baufläche und einer höheren Gebäudehöhe genannt wurde.
Mit der vorliegenden Änderung wird der Ursprungsbebauungsplan an die bereits vorhandenen
Gegebenheiten angepasst bzw. zukünftig eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke ermöglicht. Konkret
ändern sich folgende Festsetzungen:
• Verschiebung der Baugrenzen um 10 m in Richtung Süden
• Verschiebung der Baugrenze an der Straßenecke Schuckenteichweg / Telgenweg aufgrund
vorhandener Befreiung für bestehende Garage
• Private Grünfläche entfällt; dafür nichtüberbaubare Fläche
• Gebäudehöhe 11,50 m, anstatt 10,00 m
• Vorgaben zu Baumaterialen werden herausgenommen
• Betriebsart bleibt erhalten, aber Anpassung an Abstandserlass 2007
• Grünfestsetzungen werden insgesamt reduziert
• Fassadenbegrünung entfällt
• Pflanzgebote werden auf gärtnerische Anlagen reduziert
• Die festgesetzten Straßenbäume entfallen
• Der vorhandene Erdwall wird als Hinweis aufgenommen
• Anpassung der Eingriffsregelung aufgrund
• der Reduzierung der Grünfestsetzungen
• der veränderten überbaubaren Fläche
-2•
der veränderten Zuordnung der Ausgleichsfläche
Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes 1993 hat die Gemeinde bzgl. grünordnerischer Festsetzungen und
deren Umsetzung in Gewerbegebieten Erfahrungen sammeln können. Mit vorliegender Änderung werden
diese Festsetzungen den Erfahrungen aus der Realisierung angepasst. Soweit nötig, wurde die Bilanzierung
im Rahmen der Eingriffsregelung überarbeitet.
Zur weiteren Durchführung des Verfahrens wäre nachfolgender Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13
Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 1. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB.
Schemmel
Anlage:
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet)
(Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung)