Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB) Beschlussvorlage (1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 26 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 141/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/991-278 Datum: 12. November 2010 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) im Ortsteil Greste hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) - Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 18.11.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Im Hochbau- und Planungsausschuss am 27.11.2008 (Vorlagen Nr. 154/2008) wurde die Verwaltung beauftragt, vorliegende Bebauungsplanänderung einzuleiten. Zuvor sollte der Bedarf der dortigen Gewerbetreibenden abgefragt werden. Dieses ist zwischenzeitlich erfolgt, wobei als Ergebnis überwiegend der Wunsch nach zusätzlicher Baufläche und einer höheren Gebäudehöhe genannt wurde. Mit der vorliegenden Änderung wird der Ursprungsbebauungsplan an die bereits vorhandenen Gegebenheiten angepasst bzw. zukünftig eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke ermöglicht. Konkret ändern sich folgende Festsetzungen: • Verschiebung der Baugrenzen um 10 m in Richtung Süden • Verschiebung der Baugrenze an der Straßenecke Schuckenteichweg / Telgenweg aufgrund vorhandener Befreiung für bestehende Garage • Private Grünfläche entfällt; dafür nichtüberbaubare Fläche • Gebäudehöhe 11,50 m, anstatt 10,00 m • Vorgaben zu Baumaterialen werden herausgenommen • Betriebsart bleibt erhalten, aber Anpassung an Abstandserlass 2007 • Grünfestsetzungen werden insgesamt reduziert • Fassadenbegrünung entfällt • Pflanzgebote werden auf gärtnerische Anlagen reduziert • Die festgesetzten Straßenbäume entfallen • Der vorhandene Erdwall wird als Hinweis aufgenommen • Anpassung der Eingriffsregelung aufgrund • der Reduzierung der Grünfestsetzungen • der veränderten überbaubaren Fläche -2• der veränderten Zuordnung der Ausgleichsfläche Seit Rechtskraft des Bebauungsplanes 1993 hat die Gemeinde bzgl. grünordnerischer Festsetzungen und deren Umsetzung in Gewerbegebieten Erfahrungen sammeln können. Mit vorliegender Änderung werden diese Festsetzungen den Erfahrungen aus der Realisierung angepasst. Soweit nötig, wurde die Bilanzierung im Rahmen der Eingriffsregelung überarbeitet. Zur weiteren Durchführung des Verfahrens wäre nachfolgender Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB. Schemmel Anlage: 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/10 „Schuckenteich“ (Gewerbegebiet) (Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung)