Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Erstellt
05.11.10, 12:08
Aktualisiert
12.11.10, 21:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
151/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/991-278
Datum:
12. November 2010
15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02 "Leopoldshöhe-Nord" (Blatt B)
im Ortsteil Leopoldshöhe zwischen Rathaus und Friedhof
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch
- Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2
BauGB
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
18.11.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Im Hochbau- und Planungsausschuss am 10.06.2010 (Vorlagen Nr. 82/2010) wurde die Einleitung der
vorliegenden Bebauungsplanänderung beschlossen.
Mit der vorliegenden Änderung wird zukünftig eine bessere Ausnutzung des Baugrundstückes ermöglicht.
Die Art der Nutzung wird bei behalten. Ebenso die Erschließung und verkehrliche Anbindung des
Baugrundstückes an die Hovedisser Straße. Konkret ändert sich die überbaubare Fläche, indem die bisher
ungenutzte südliche Baufläche entfällt bzw. westlich verschoben wird und an das vorhandene Wohnhaus
anschließt.
Zur weiteren Durchführung des Verfahrens wäre nachfolgender Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 15. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B). Der Geltungsbereich ist aus der Anlage bzw.
der Planzeichnung ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur 15. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/02 „Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) zustimmend zur Kenntnis und beschließt
diese gemäß §13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. §3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Ort
und Dauer der Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen.
Gemäß §13 (3) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Die Beteiligung der Behörden zur 15. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes 06/02
„Leopoldshöhe-Nord“ (Blatt B) gemäß §13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. §4 (2) BauGB erfolgt gemäß §4a (2)
BauGB parallel zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß §13 (2) Nr. 2 BauGB
i.V.m. §3 (2) BauGB.
Schemmel
Anlage:
15. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/02
(Planzeichnung, Textliche Festsetzungen, Hinweise, Begründung)
„Leopoldshöhe-Nord“
(Blatt
B)
-2-