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Beschlussvorlage (Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Erweiterung P&R-Anlage))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
81 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
21.06.16, 13:50
Beschlussvorlage (Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Erweiterung P&R-Anlage)) Beschlussvorlage (Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Erweiterung P&R-Anlage))

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 47/2016 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 20.06.2016 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Erweiterung P&R-Anlage) Ausgangslage: Die Gemeinde Merzenich ist Betreiber der nord-östlich des Zentralortes Merzenich gelegenen P&R / B&R - Anlage an der S-Bahnhaltestation S 13. Die bestehende, seit dem Jahr 2000 in drei Bauabschnitten errichtete Anlage umfasst derzeit 353 Stellplätze für Pkw, 2 Stellplätze für Omnibusse und 70 B&R – Stellplätze. Die Genehmigung der Anlage erfolgte seinerzeit im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit der Errichtung der S-Bahnstation. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist im Nachgang nicht erfolgt. Derzeit ist die gesamte Fläche der bestehenden Anlage im FNP der Gemeinde Merzenich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Seit einiger Zeit ist festzustellen, dass die PKW-Stellplätze täglich vollständig belegt sind und daher eine Erweiterung der Anlage dringend erforderlich wird. Der Verwaltung liegen bereits entsprechende Anfragen und Aufforderungen aus der Bevölkerung vor. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt daher die Erweiterung der Anlage auf einer unmittelbar angrenzenden, im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche. Ein entsprechender Förderantrag beim NVR (Nahverkehr Rheinland) wurde verwaltungsseitig bereits gestellt. Im Rahmen der Erarbeitung der Planunterlagen zum Förderantrag wurde seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt, dass eine Anpassung des Planungsrechtes erforderlich ist. Ohne vorhandenes Planungsrecht werden Förderanträge nicht genehmigt. Weiteres Vorgehen: Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Anlage ist die Ausweisung des Bereiches als „Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz“ im Rahmen einer Änderung des FNP erforderlich. Um das Verfahren abzurunden wird der Bereich der vorhandenen Anlage in die Änderung einbezogen. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 1,8 ha und umfasst die Grundstücke Gemarkung Merzenich Flur 13, Nrn. 344, 345, 346, 501 und 556. Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Drucksache 47/2016 Seite - 2 - Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln auf Anfrage der Verwaltung die Anpassung der vorgenannten gemeindlichen Planungsziele an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bestätigt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr einzuleiten. Bei der weiteren Abwicklung des Verfahrens ist die Beteiligung eines qualifizierten Planungsbüros erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt, die Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Der Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Gleichzeitig ist die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt Angebote von Fachplanern für die Ausführung der städtebaulichen Planungsleistungen einzuholen. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag an das wirtschaftlichste Planungsbüro zu erteilen. (Gelhausen) (Lüssem)