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Beschlussvorlage (Anlage 2 Entwurf Begründung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
219 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
21.06.16, 13:50
Beschlussvorlage (Anlage 2 Entwurf Begründung) Beschlussvorlage (Anlage 2 Entwurf Begründung)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE MERZENICH Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich Begründung (Entwurf) 1. Erfordernis und Ziel der Aufstellung Die Gemeinde Merzenich ist Betreiber der nord-östlich des Zentralortes Merzenich gelegenen P&R / B&R - Anlage an der S-Bahnhaltestation S 13. Die bestehende, seit dem Jahr 2000 in drei Bauabschnitten errichtete Anlage umfasst derzeit 353 Stellplätze für Pkw, 2 Stellplätze für Omnibusse und 70 B&R – Stellplätze. Die Genehmigung der Anlage erfolgte seinerzeit im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit der Errichtung der SBahnstation. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist im Nachgang nicht erfolgt. Derzeit ist die gesamte Fläche der bestehenden Anlage im FNP der Gemeinde Merzenich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Seit einiger Zeit ist festzustellen, dass die PKW-Stellplätze täglich vollständig belegt sind und daher eine Erweiterung der Anlage dringend erforderlich wird. Der Verwaltung liegen bereits entsprechende Anfragen und Aufforderungen aus der Bevölkerung vor. Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt daher die Erweiterung der Anlage auf einer unmittelbar angrenzenden, im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der Anlage ist die Ausweisung des Bereiches als „Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz“ im Rahmen einer Änderung des FNP erforderlich. Um das Verfahren abzurunden wird der Bereich der vorhandenen Anlage in die Änderung einbezogen. Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 1,8 ha und umfasst die Grundstücke Gemarkung Merzenich Flur 13, Nrn. 344, 345, 346, 501 und 556. Die genaue Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln auf Anfrage der Verwaltung die Anpassung der vorgenannten gemeindlichen Planungsziele an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bestätigt. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das Bauleitplanverfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes nunmehr einzuleiten. Übersichtsplan (ohne Maßstab) Geltungsbereich der 18. FNP-Änderung Bestehende P&R-Anlage Planbereich Erweiterung Merzenich Merzenich, den 17.06.2016 ___________________ Gelhausen ___________________ Lüssem