Daten
Kommune
Merzenich
Größe
219 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
21.06.16, 13:50
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE MERZENICH
Einleitung der 18. Änderung des
Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Merzenich
Begründung (Entwurf)
1.
Erfordernis und Ziel der Aufstellung
Die Gemeinde Merzenich ist Betreiber der nord-östlich des Zentralortes Merzenich
gelegenen P&R / B&R - Anlage an der S-Bahnhaltestation S 13. Die bestehende, seit
dem Jahr 2000 in drei Bauabschnitten errichtete Anlage umfasst derzeit 353
Stellplätze für Pkw, 2 Stellplätze für Omnibusse und 70 B&R – Stellplätze.
Die Genehmigung der Anlage erfolgte seinerzeit im Rahmen eines
Planfeststellungsverfahrens im Zusammenhang mit der Errichtung der SBahnstation. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist im Nachgang
nicht erfolgt. Derzeit ist die gesamte Fläche der bestehenden Anlage im FNP der
Gemeinde Merzenich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt.
Seit einiger Zeit ist festzustellen, dass die PKW-Stellplätze täglich vollständig belegt
sind und daher eine Erweiterung der Anlage dringend erforderlich wird. Der
Verwaltung liegen bereits entsprechende Anfragen und Aufforderungen aus der
Bevölkerung vor.
Die Gemeinde Merzenich beabsichtigt daher die Erweiterung der Anlage auf einer
unmittelbar angrenzenden, im Gemeindeeigentum befindlichen Fläche.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der
Anlage ist die Ausweisung des Bereiches als „Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung Parkplatz“ im Rahmen einer Änderung des FNP erforderlich. Um
das Verfahren abzurunden wird der Bereich der vorhandenen Anlage in die
Änderung einbezogen.
Die Erweiterungsfläche hat eine Größe von ca. 1,8 ha und umfasst die Grundstücke
Gemarkung Merzenich Flur 13, Nrn. 344, 345, 346, 501 und 556. Die genaue Lage
und Abgrenzung des Plangebietes ist dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan zu
entnehmen
Zwischenzeitlich hat die Bezirksregierung Köln auf Anfrage der Verwaltung die
Anpassung der vorgenannten gemeindlichen Planungsziele an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz bestätigt.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen das Bauleitplanverfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplanes nunmehr einzuleiten.
Übersichtsplan
(ohne Maßstab)
Geltungsbereich der
18. FNP-Änderung
Bestehende
P&R-Anlage
Planbereich
Erweiterung
Merzenich
Merzenich, den 17.06.2016
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Gelhausen
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Lüssem