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Beschlussvorlage (Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“  Bereich:östlich der Hauptstraße -L751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße, nördlich der Birkenstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
14.10.10, 21:16
Aktualisiert
14.10.10, 21:16
Beschlussvorlage (Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“  
Bereich:östlich der Hauptstraße -L751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße, nördlich der Birkenstraße) Beschlussvorlage (Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“  
Bereich:östlich der Hauptstraße -L751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße, nördlich der Birkenstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 136/2010 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Raddatz Telefon: 05208/991-272 Datum: 14. Oktober 2010 Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ Bereich: östlich der Hauptstraße -L751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße, nördlich der Birkenstraße Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 28.10.2010 Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr 28.10.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Sportplatz an der Hauptstraße in Asemissen wurde bereits mit der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche (anstelle der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz) dargestellt. Desweiteren sieht das Gewässerkonzept der Gemeinde die Offenlegung des Eselsbaches vor. Die Planfeststellung für den Eselsbach ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Bauleitplanung der Gemeinde muss an die Ergebnisse der Planfeststellung angepasst werden. Durch die Offenlegung des Gewässers ist eine Nutzung des Sportplatzes zukünftig nicht mehr möglich. Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde beriet am 05.07.2005 über die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“. In dieser Sitzung wurde bereits eine sehr grobe Planungskonzeption beraten. In der damaligen Vorlage wurde die Überplanung des Sportplatzes und eventuell der Festhalle und angrenzender privater Grundstücke als Wohnbebauung angeregt. Über den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss für eine Veränderungssperre hinaus wurden keine weiteren Verfahrensschritte durchgeführt. Zwischenzeitlich steht der Sportplatz an der Waldstraße zur Verfügung und die Offenlegung des Eselsbaches hat begonnen. Durch das Planungsbüro Drees & Huesmann wurde ein Konzept für einen Bebauungsplan erarbeitet. Dieses Konzept beachtet die Vorgaben der Planfeststellung und die bereits erfolgte Entscheidung, den Sportplatz zukünftig als Wohnbaufläche zu nutzen. Die Festhalle und private Grundstücke, die im rechtskräftigen Bebauungsplan als Öffentliche Verkehrsfläche (Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche) dargestellt sind werden ebenso als Wohnbauflächen vorgesehen. Die ausgeübten Nutzungen hätten bei der Aufstellung des Planes Bestandsschutz. -2- Durch die angedachte Planungskonzeption entstehen auf privater Grundstücksfläche in erheblichem umfang Wohnbauflächen. Entsprechend den vom Rat der Gemeinde verabschiedeten Richtlinien zur Bereitstellung von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe ist eine Ausweisung von Wohnbauflächen nur möglich, soweit sich die überwiegenden Flächen im Eigentum der Gemeinde befinden. Im Vorfeld einer konkreten Bebauungsplanänderung ist in diesem Fall also zunächst Kontakt mit den betroffenen Eigentümern der privaten Grundstücke aufzunehmen, um zu klären, inwieweit sie bereit sind, mit der Gemeinde Leopoldshöhe (LIL) bezüglich der Ausweisung der Flächen zusammenzuarbeiten. Beschlussvorschlag: 1) Der Hochbau- und Planungsausschuss und der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr nehmen das Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis. 2) Der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement ist zu beteiligen. 3) Nach Abschluss der Gespräche mit den privaten Eigentümern bereitet die Verwaltung das weitere Verfahren vor. Schemmel Anlagen Übersichtskarte Planungskonzeption