Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
28.10.2010
Erstellt
14.10.10, 21:16
Aktualisiert
14.10.10, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
136/2010
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Raddatz
Telefon:
05208/991-272
Datum:
14. Oktober 2010
Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“
Bereich: östlich der Hauptstraße -L751-, südlich der Gartenstraße / Schlangenstraße,
nördlich der Birkenstraße
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
28.10.2010
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
28.10.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Sportplatz an der Hauptstraße in Asemissen wurde bereits mit der 13. Änderung des
Flächennutzungsplanes als Wohnbaufläche (anstelle der Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung
Sportplatz) dargestellt.
Desweiteren sieht das Gewässerkonzept der Gemeinde die Offenlegung des Eselsbaches vor.
Die Planfeststellung für den Eselsbach ist zwischenzeitlich erfolgt. Die Bauleitplanung der Gemeinde muss
an die Ergebnisse der Planfeststellung angepasst werden.
Durch die Offenlegung des Gewässers ist eine Nutzung des Sportplatzes zukünftig nicht mehr möglich.
Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde beriet am 05.07.2005 über die Aufstellung der 10.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“. In dieser Sitzung wurde bereits eine sehr
grobe Planungskonzeption beraten. In der damaligen Vorlage wurde die Überplanung des Sportplatzes und
eventuell der Festhalle und angrenzender privater Grundstücke als Wohnbebauung angeregt. Über den
Aufstellungsbeschluss und den Beschluss für eine Veränderungssperre hinaus wurden keine weiteren
Verfahrensschritte durchgeführt.
Zwischenzeitlich steht der Sportplatz an der Waldstraße zur Verfügung und die Offenlegung des
Eselsbaches hat begonnen.
Durch das Planungsbüro Drees & Huesmann wurde ein Konzept für einen Bebauungsplan erarbeitet.
Dieses Konzept beachtet die Vorgaben der Planfeststellung und die bereits erfolgte Entscheidung, den
Sportplatz zukünftig als Wohnbaufläche zu nutzen. Die Festhalle und private Grundstücke, die im
rechtskräftigen Bebauungsplan als Öffentliche Verkehrsfläche (Zweckbestimmung Öffentliche Parkfläche)
dargestellt sind werden ebenso als Wohnbauflächen vorgesehen.
Die ausgeübten Nutzungen hätten bei der Aufstellung des Planes Bestandsschutz.
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Durch die angedachte Planungskonzeption entstehen auf privater Grundstücksfläche in erheblichem umfang
Wohnbauflächen. Entsprechend den vom Rat der Gemeinde verabschiedeten Richtlinien zur Bereitstellung
von preiswertem Wohnbauland in der Gemeinde Leopoldshöhe ist eine Ausweisung von Wohnbauflächen
nur möglich, soweit sich die überwiegenden Flächen im Eigentum der Gemeinde befinden. Im Vorfeld einer
konkreten Bebauungsplanänderung ist in diesem Fall also zunächst Kontakt mit den betroffenen
Eigentümern der privaten Grundstücke aufzunehmen, um zu klären, inwieweit sie bereit sind, mit der
Gemeinde Leopoldshöhe (LIL) bezüglich der Ausweisung der Flächen zusammenzuarbeiten.
Beschlussvorschlag:
1) Der Hochbau- und Planungsausschuss und der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr nehmen das
Konzept für die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ zur Kenntnis.
2) Der Betriebsausschuss Immobilien- und Gebäudemanagement ist zu beteiligen.
3) Nach Abschluss der Gespräche mit den privaten Eigentümern bereitet die Verwaltung das weitere
Verfahren vor.
Schemmel
Anlagen
Übersichtskarte
Planungskonzeption