Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserwerk Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
105/2010
zur Sitzung
des Betriebsausschusses Ver- und
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Entsorgung
Auskunft erteilt:
Herr Friedrich
Telefon:
05208/991-268
Datum:
24. September 2010
der Gemeinde Leopoldshöhe
Erlass einer Satzung für das Wasserschutzgebiet
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Ver- und
Entsorgung
Termin
06.09.2010
Rat
30.09.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 28.06.2010 wurde die Betriebsleitung beauftragt, die nach §
61a des Landeswassergesetzes erforderliche Satzung mit einer kürzeren Frist für die Durchführung von
Kanaldichtheitsüberprüfungen in Wasserschutzgebieten vorzubereiten. Eine vorläufige Version der
Mustersatzung wurde in der Sitzung verteilt.
In den Abstimmungsgesprächen der kreisangehörigen Kommunen einigte man sich auf leichte
Abweichungen gegenüber der Mustersatzung. Daher ist eine synoptische Darstellung der beiden Versionen
mit Erläuterung beigefügt.
Hinsichtlich der Frist wird darauf hingewiesen, dass in der Bauordnung seinerzeit ein Termin „31.12.2005“
genannt wurde. Zwischenzeitlich wurde seitens derjenigen, die diesen Termin eingehalten haben, schon
öfter angesprochen, wann denn nun die anderen aufgefordert würden. Diese Ungleichbehandlung wird nun
beseitigt.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die der Einladung als Anlage beigefügte „Satzung zur Abänderung
der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3
bis 7 LWG NRW im Wasserschutzgebiet – Bereich I und II der Gemeinde Leopoldshöhe vom
(30.09.2010)“ zu beschließen.
In Vertretung
Wehmeier