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Beschlussvorlage Abwasserwerk (Erlass einer Satzung für das Wasserschutzgebiet)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
30.09.2010
Erstellt
24.09.10, 21:35
Aktualisiert
24.09.10, 21:35
Beschlussvorlage Abwasserwerk (Erlass einer Satzung für das Wasserschutzgebiet)

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Inhalt der Datei

Abwasserwerk Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 105/2010 zur Sitzung des Betriebsausschusses Ver- und Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Entsorgung Auskunft erteilt: Herr Friedrich Telefon: 05208/991-268 Datum: 24. September 2010 der Gemeinde Leopoldshöhe Erlass einer Satzung für das Wasserschutzgebiet Beratungsfolge Betriebsausschuss Ver- und Entsorgung Termin 06.09.2010 Rat 30.09.2010 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des Betriebsausschusses am 28.06.2010 wurde die Betriebsleitung beauftragt, die nach § 61a des Landeswassergesetzes erforderliche Satzung mit einer kürzeren Frist für die Durchführung von Kanaldichtheitsüberprüfungen in Wasserschutzgebieten vorzubereiten. Eine vorläufige Version der Mustersatzung wurde in der Sitzung verteilt. In den Abstimmungsgesprächen der kreisangehörigen Kommunen einigte man sich auf leichte Abweichungen gegenüber der Mustersatzung. Daher ist eine synoptische Darstellung der beiden Versionen mit Erläuterung beigefügt. Hinsichtlich der Frist wird darauf hingewiesen, dass in der Bauordnung seinerzeit ein Termin „31.12.2005“ genannt wurde. Zwischenzeitlich wurde seitens derjenigen, die diesen Termin eingehalten haben, schon öfter angesprochen, wann denn nun die anderen aufgefordert würden. Diese Ungleichbehandlung wird nun beseitigt. Beschlussvorschlag: Dem Gemeinderat wird empfohlen, die der Einladung als Anlage beigefügte „Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 LWG NRW im Wasserschutzgebiet – Bereich I und II der Gemeinde Leopoldshöhe vom (30.09.2010)“ zu beschließen. In Vertretung Wehmeier