Daten
Kommune
Wesseling
Größe
123 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
21.10.13, 17:07
Aktualisiert
21.10.13, 17:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
256/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
51
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
51
16.10.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 256/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
16.10.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe
Beschlussentwurf:
Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO NRW im
Produkt Hilfen zur Erziehung des Jugendhilfeetats in Höhe von 630.000 € wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung im Jugendhilfeetat sind im laufenden Jahr stark angestiegen.
Nach einer vom Bereich durchgeführten Hochrechnung auf der Basis einer Auswertung der Produktsachkonten zum 30.09.2013 werden im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 630.000 €
benötigt.
Wesentliche Ursache ist die Entwicklung der Fallzahlen, wie die folgende Aufstellung verdeutlicht:
Hilfen
2009
2010
2011
2012
Okt 13
stationäre Hilfen
53
53
60
66
85
Inobhutnahmen
15
28
30
39
27
§ 32 Tagesgruppe
12
7
6
11
14
ambulante Hilfen
136
170
202
219
192
Gründe für die Kostensteigerung bei den stationären Hilfen:
Die Steigerung der Kosten für die stationäre Jugendhilfe lassen sich auf eine Fallzahlensteigerung von
28,8% zurückführen. Zum 01.10.2013 hatte sich die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr bereits um 19 Fälle
erhöht.
Durchschnittlich werden im Monat 3,5 Neufälle im stationären Bereich bewilligt. Daher ist davon auszugehen, dass weitere stationäre Fälle in diesem Jahr hinzukommen. Bis Ende des Jahres kann von einer Fallzahlensteigerung von bis zu 40% ausgegangen werden.
Die Inobhutnahmen, welche ebenfalls als stationäre Hilfen zu sehen sind, sind in der oben angezeigten Tabelle separat aufgeführt. Inobhutnahmen stellen eine zeitlich stark befristete Hilfe dar. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich zwar nicht die Fallzahl des Vorjahres erreicht wird, jedoch können hier auch
keine Kosten eingespart werden. Der Haushaltsansatz für Inobhutnahmen war, wie im Vorjahr, mit
107.000,00 € zu gering angesetzt. Bis 30.09.2013 wurden bereits 118.000,00 € für Inobhutnahmen ausgegeben.
In 5 stationären Fällen sind zudem besondere Umstände zu nennen. Die 5 Kinder kamen aus hochtraumatischen Lebensumständen (sexueller Missbrauch, schwere psychische und körperliche Misshandlung, etc)
und konnten aufgrund von starken Verhaltenssauffälligkeiten nicht in regulären oder intensiven stationären
Jugendhilfeangeboten untergebracht werden. Sie mussten vielmehr in speziellen Traumagruppen oder besonderen Intensivgruppen untergebracht werden. In diesen Fällen belaufen sich die monatlichen Kosten auf
ca. 6.700 – 7.800 € pro Kind.
Gründe für die Kostensteigerung bei den teilstationären Hilfen:
Im teilstationären Bereich (Tagesgruppe) ist ebenfalls neben der Kostensteigerung eine deutliche Fallzahlensteigerung eingetreten. Bis Oktober 2013 hat sich die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr um 27,3% erhöht. Zwei weitere Fälle sind bereits genehmigt und stehen auf Wartelisten. Aufgrund fehlender Plätze ist
jedoch mit einer verzögerten Belegung zu rechnen.
Gründe für die Kostensteigerung bei den ambulanten Hilfen:
Im ambulanten Bereich sind nicht die Fallzahlen ausschlaggebend für die Kostenerhöhung, sondern eine
Vielzahl von intensiven Kriseninterventionen. In mehreren Familien (teils mit 3-5 Kindern) waren intensive ambulante Hilfen, zur Vermeidung weiterer stationärer Hilfen, notwendig. Teils wurden Fachkräfte mit bis
zu 10 Fachleistungsstunden wöchentlich installiert. Die monatlichen Kosten beliefen sich auf bis zu 2.000 €
pro Fall. Alternativ wäre in jedem der Fälle nur eine stationäre Unterbringung der Kinder in Frage gekommen. Kostenpunkt bei 3 Kindern (einer Familie) ca. 14.000 € monatlich.
Durch das im Bereich der Hilfen zur Erziehung eingerichtete Controlling konnte ein noch stärkerer Anstieg
der Kosten vermieden werden. Ohne die durch das Controlling durchgeführten Maßnahmen wären die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung um rd. 240.000 € höher ausgefallen.
2. Lösung
Der Kämmerer ist bereit, die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 630.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich i. S. des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO
NRW sind, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bieten Mehrerträge und Mehreinzahlungen aufgrund der Erstattung überzahlter einheitsbedingter Lasten durch das Land im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes.
3. Alternativen
keine.
4. Finanzielle Auswirkungen
sind dargestellt.