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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
123 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
21.10.13, 17:07
Aktualisiert
21.10.13, 17:07
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013;
Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 256/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen 51 Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche 51 16.10.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 256/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Hummelsheim 16.10.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2013; Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe Beschlussentwurf: Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Absatz 1 GO NRW im Produkt Hilfen zur Erziehung des Jugendhilfeetats in Höhe von 630.000 € wird zugestimmt. Sachdarstellung: 1. Problem Die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung im Jugendhilfeetat sind im laufenden Jahr stark angestiegen. Nach einer vom Bereich durchgeführten Hochrechnung auf der Basis einer Auswertung der Produktsachkonten zum 30.09.2013 werden im laufenden Haushaltsjahr zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 630.000 € benötigt. Wesentliche Ursache ist die Entwicklung der Fallzahlen, wie die folgende Aufstellung verdeutlicht: Hilfen 2009 2010 2011 2012 Okt 13 stationäre Hilfen 53 53 60 66 85 Inobhutnahmen 15 28 30 39 27 § 32 Tagesgruppe 12 7 6 11 14 ambulante Hilfen 136 170 202 219 192 Gründe für die Kostensteigerung bei den stationären Hilfen: Die Steigerung der Kosten für die stationäre Jugendhilfe lassen sich auf eine Fallzahlensteigerung von 28,8% zurückführen. Zum 01.10.2013 hatte sich die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr bereits um 19 Fälle erhöht. Durchschnittlich werden im Monat 3,5 Neufälle im stationären Bereich bewilligt. Daher ist davon auszugehen, dass weitere stationäre Fälle in diesem Jahr hinzukommen. Bis Ende des Jahres kann von einer Fallzahlensteigerung von bis zu 40% ausgegangen werden. Die Inobhutnahmen, welche ebenfalls als stationäre Hilfen zu sehen sind, sind in der oben angezeigten Tabelle separat aufgeführt. Inobhutnahmen stellen eine zeitlich stark befristete Hilfe dar. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Bereich zwar nicht die Fallzahl des Vorjahres erreicht wird, jedoch können hier auch keine Kosten eingespart werden. Der Haushaltsansatz für Inobhutnahmen war, wie im Vorjahr, mit 107.000,00 € zu gering angesetzt. Bis 30.09.2013 wurden bereits 118.000,00 € für Inobhutnahmen ausgegeben. In 5 stationären Fällen sind zudem besondere Umstände zu nennen. Die 5 Kinder kamen aus hochtraumatischen Lebensumständen (sexueller Missbrauch, schwere psychische und körperliche Misshandlung, etc) und konnten aufgrund von starken Verhaltenssauffälligkeiten nicht in regulären oder intensiven stationären Jugendhilfeangeboten untergebracht werden. Sie mussten vielmehr in speziellen Traumagruppen oder besonderen Intensivgruppen untergebracht werden. In diesen Fällen belaufen sich die monatlichen Kosten auf ca. 6.700 – 7.800 € pro Kind. Gründe für die Kostensteigerung bei den teilstationären Hilfen: Im teilstationären Bereich (Tagesgruppe) ist ebenfalls neben der Kostensteigerung eine deutliche Fallzahlensteigerung eingetreten. Bis Oktober 2013 hat sich die Fallzahl im Vergleich zum Vorjahr um 27,3% erhöht. Zwei weitere Fälle sind bereits genehmigt und stehen auf Wartelisten. Aufgrund fehlender Plätze ist jedoch mit einer verzögerten Belegung zu rechnen. Gründe für die Kostensteigerung bei den ambulanten Hilfen: Im ambulanten Bereich sind nicht die Fallzahlen ausschlaggebend für die Kostenerhöhung, sondern eine Vielzahl von intensiven Kriseninterventionen. In mehreren Familien (teils mit 3-5 Kindern) waren intensive ambulante Hilfen, zur Vermeidung weiterer stationärer Hilfen, notwendig. Teils wurden Fachkräfte mit bis zu 10 Fachleistungsstunden wöchentlich installiert. Die monatlichen Kosten beliefen sich auf bis zu 2.000 € pro Fall. Alternativ wäre in jedem der Fälle nur eine stationäre Unterbringung der Kinder in Frage gekommen. Kostenpunkt bei 3 Kindern (einer Familie) ca. 14.000 € monatlich. Durch das im Bereich der Hilfen zur Erziehung eingerichtete Controlling konnte ein noch stärkerer Anstieg der Kosten vermieden werden. Ohne die durch das Controlling durchgeführten Maßnahmen wären die Aufwendungen für die Hilfen zur Erziehung um rd. 240.000 € höher ausgefallen. 2. Lösung Der Kämmerer ist bereit, die zusätzlich benötigten Mittel in Höhe von 630.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Da die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich i. S. des § 83 Absatz 2 Satz 1 GO NRW sind, bedarf es zuvor der Zustimmung des Rates. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bieten Mehrerträge und Mehreinzahlungen aufgrund der Erstattung überzahlter einheitsbedingter Lasten durch das Land im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. 3. Alternativen keine. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt.