Daten
Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
29.06.2016
Erstellt
20.06.16, 14:05
Aktualisiert
20.06.16, 14:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 46/2016
- öffentlich -
Abteilung: GB
Datum: 20.06.2016
Haupt- und Finanzausschuss
Wahl eines/einer stellv. Ausschussvorsitzenden
Nach dem Wechsel des Bürgermeisteramtes ist die Funktion des stellv. Ausschussvorsitzes im Haupt- und Finanzausschuss neu zu besetzen.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW wählt der Ausschuss aus seiner Mitte einen oder
mehrere Vertreter des Vorsitzenden. Für die Wahl gilt Mehrheitswahl (§ 50 Abs. 2 GO
NRW).
Der Ausschuss hatte in seiner letzten Sitzung am 14.04.2016 (vgl. Niederschrift zu TOP 5)
die Verschiebung der Wahl in die nächste Sitzung beschlossen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt,
Wird im Rahmen der Sitzung erstellt.
(Gelhausen)