Daten
Kommune
Merzenich
Größe
69 kB
Datum
20.04.2016
Erstellt
11.04.16, 13:07
Aktualisiert
11.04.16, 13:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 29/2016
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 11.04.2016
Gemeinderat
17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich
Aufhebung und Neufassung des abschließenden Beschlusses; Wiederholung des
Abwägungsbeschlusses
In der 11. Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2015 wurden auf Empfehlung des Bau-,
Planungs- und Umweltausschusses vom 19.11.2015 (Drucksache 66/2015) unter Tagesordnungspunkt 8.1 einstimmig bei einer Enthaltung folgende Beschlüsse gefasst:
"1. gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlung
der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände zu folgen, teilweise
zu folgen, nicht zu folgen, bzw. diese zur Kenntnis zu nehmen.
2. die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Merzenich einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bei der
höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung durch die
höhere Verwaltungsbehörde ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der
Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung während der Dienststunden der
Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6
Abs. 5 BauGB rechtskräftig."
Die Verfahrensunterlagen des Flächennutzungsplanes (FNP) wurden der Bezirksregierung Köln zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt. Im derzeit laufenden Prüfverfahren
wurde ein formeller Fehler in der Formulierung des Beschlusspunktes 2. bemängelt.
Nach Maßgabe der Bezirksregierung Köln muss die Beschlussformulierung dahingehend
abgeändert werden, dass die Feststellung des FNP beschlossen wird, jedoch nicht als
Satzung.
Es wird daher vorgeschlagen, den abschließenden Beschluss vom 17.12.2015 zu Punkt 2.
aufzuheben und einen neuen Beschluss über die Feststellung der 17. Änderung des FNP
zu fassen. Es resultieren keine inhaltlichen, die Planung betreffenden Auswirkungen die
vom Ursprungsbeschluss abweichen.
Drucksache 29/2016
Seite - 2 -
Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist es aus verfahrensrechtlichen Gründen erforderlich, dass der Beschluss über die Abwägung grundsätzlich zum gleichen Zeitpunkt wie der Feststellungsbeschluss zu erfolgen hat. Daher muss der Beschluss zu
Punkt 1. noch einmal wiederholt werden.
Die Beschlussänderung lässt sich in das laufende Prüfverfahren einfügen und verursacht
keine zeitliche Verzögerung bei der Genehmigung und der weiteren Abwicklung des Verfahrens.
Eine Ausfertigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung
sind als Anlagen beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt,
der abschließende Beschluss vom 17.12.2015 zu TOP 8.1 Punkt 2.
2. „die Wirksamkeit der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Merzenich einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen“
wird aufgehoben.
Der Gemeinderat beschließt weiterhin,
Der Beschluss vom 17.12.2015 zu TOP 8.1 Punkt 1. wird wiederholt und der Beschluss zu 2. wird wie folgt neu gefasst:
1. gemäß den in der Abwägung durch die Gemeinde Merzenich formulierten Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der anerkannten Naturschutzverbände
zu folgen, teilweise zu folgen, nicht zu folgen, bzw. diese zur Kenntnis zu nehmen.
2. die Feststellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Merzenich einschließlich der Begründung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB bei der
höheren Verwaltungsbehörde einzuholen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung
durch die höhere Verwaltungsbehörde ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Flächennutzungsplan einschließlich der Begründung während der
Dienststunden der Verwaltung eingesehen werden kann.
Mit der Bekanntmachung wird die 17. Änderung des Flächennutzungsplans gem. § 6
Abs. 5 BauGB rechtskräftig.
(Gelhausen)
(Lüssem)