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Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entscheidung über die Gewinnverwendung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
120 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
23.09.13, 17:09
Aktualisiert
23.09.13, 17:09
Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entscheidung über die Gewinnverwendung) Beschlussvorlage (Entsorgungsbetriebe Wesseling
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 221/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe -14 - Vorlage für Betriebsausschuss Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche -14 - 16.09.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 221/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Windhäuser 16.09.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Rat Betreff: Entsorgungsbetriebe Wesseling hier: Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und Entscheidung über die Gewinnverwendung Beschlussentwurf: Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Entsorgungsbetriebe Wesseling für das Wirtschaftsjahr 2012 werden, wie in der Vorlage beschriebener Fassung, festgestellt. Das Jahresergebnis 2012 von 224.611,53 € wird wie folgt verwendet: 399.438,23 € - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 423.967,00 € in die Rücklage eingestellt und 24.528,77 € werden mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 14.683,24 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 46.008,29 € - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. 206.151,75 € Sachdarstellung: 1. Problem Der von der Betriebsleitung aufgestellte Jahresabschluss 2012 der Entsorgungsbetriebe, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, sowie der Lagebericht wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Prüfungsbericht schließt ab mit folgendem Prüfungsvermerk: „Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Betriebssatzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Betriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Betriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“ Allen Mitgliedern des Betriebsausschusses sowie den Fraktionen wurde je ein Exemplar des Prüfungsberichts zugeleitet; der Jahresabschluss und der Lagebericht sind dem Prüfungsbericht beigefügt. Ein weiteres Exemplar des Prüfungsberichts wurde der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zugeleitet. Gemäß § 26 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) sind Jahresabschluss und Lagebericht durch den Rat der Gemeinde - nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss - festzustellen, und es ist zugleich über die Verwendung des Jahresgewinns oder die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden. 2. Lösung Der Gewinn aus der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2012 beträgt insgesamt, d.h. saldiert für alle Betriebszweige, 224.611,53 € (Vorjahr: Gewinn 482.997,73 €). Für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung ergibt sich für 2012 ein Gewinn in Höhe von 399.438,23 €. Aufgrund gesunkener Mengen bei unveränderten Abwasserentgeltpreisen haben sich die Umsatzerlöse in Summe um 139 T€ vermindert. Im gleichen Zeitraum verringerten sich die Fremdleistung für Instandhaltung und Betrieb um 137 T€ auf 1.326 T€. Die Personalkosten erhöhten sich um 63 T€ und die Kapitalkosten reduzierten sich um 12 T€. Nach Abzug der zum Werteerhalt notwendigen Eigenkapitalverzinsung in Höhe von 423.967,00 € (2,5 %) ist ein Verlust von 24.528,77 € zu verzeichnen. Eine Nachkalkulation für 2012 ist dieser Vorlage beigefügt. Das Jahresergebnis des Betriebszweiges Abfallentsorgung weist einen Verlust von 14.683,24 € aus. Die Entgelte für die Abfallentsorgung wurden zum 01.01.2012 gesenkt. Dadurch reduzierten sich die Abfallentgelte um 162 T€. Die Verwertungserlöse Papier minderten sich um 102. T€. Der Materialaufwand verringerte sich um 17 T€. Aufgrund der Veränderung der Straßenreinigungsentgelte ab 01.01.2011 wurde ein Gewinn in 2012 bei dem Betriebszweig Straßenreinigung in Höhe von 46.008,29 € erwirtschaftet. Damit kann der Verlustvortrag aus den Vorjahren in Höhe von 44.601,90 € ausgeglichen werden. Das Betriebsergebnis Betriebshof weist für 2012 einen Verlust von 206.151,75 € aus. Die Erträge im Bereich des Betriebshofes gingen gegenüber dem Vorjahr um 4,8 % = 115 T€ auf 2.266 T€ zurück. Die Fremdleistungen und die Betriebskosten reduzierten sich um 17 T€ und die Personalkosten erhöhten sich um 22 T€. Die sonstigen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 44 T€. Für das Wirtschaftsjahr 2013 wurde der Verrechnungspreis für Leistungen an die Stadt Wesseling angepasst. Es wird vorgeschlagen: 399.438,23 € - Von dem Gewinn des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung von werden 423.967,00 € in die Rücklage eingestellt und 24.528,77 € werden mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. - Der Verlust des Betriebszweiges Abfallentsorgung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 14.683,24 € - Der Gewinn des Betriebszweiges Straßenreinigung von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. 46.008,29 € - Der Verlust des Betriebszweiges Betriebshof von wird mit dem Gewinnvortragskonto verrechnet. Der Betriebsleitung wird bis zum Bilanzstichtag die vorbehaltlose Entlastung erteilt. 3. Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen sind dargestellt. 206.151,75 €