Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
15.07.13, 12:12
Aktualisiert
15.07.13, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 1 /
Datum:
A 12/2013
10.07.2013
Kosten der deutschen Einheit
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion
Zum Antrag der CDU-Fraktion bzw. der Fragestellung nach den Auswirkungen des ELAGKompromisses auf den Kreis Euskirchen ist folgendes zu berichten:
Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT) hat mit Rundschreiben vom 17.06.2013 folgendes berichtet:
„…nach dem Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes (GFRG) sind die Kommunen bis zum Jahr
2019 zu rund 40 v. H. an den verbleibenden Lasten des jeweiligen Landes aus der Einbeziehung der
neuen Länder und West-Berlins in den Länderfinanzausgleich zu beteiligen.
Nachdem die Rechtsgrundlage für diese Beteiligung in Nordrhein-Westfalen bereits infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) vom 11.12.2007 überarbeitet
und im Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW (ELAG) im Frühjahr 2010 neu geregelt wurde, muss
nun – infolge des Urteils des VerfGH NRW vom 08.05.2012 – eine erneute Überarbeitung erfolgen
(…). Mit dem Urteil vom 08.05.2012 waren zwei Kernvorschriften des ELAG – § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V.
m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 –, das diese Beteiligung für die Jahre 2007 bis 2019 regelt, für nichtig erklärt worden.
Hierzu wurden Verhandlungen zwischen dem Land – vertreten durch das Ministerium für Inneres und
Kommunales (MIK NRW) und das Finanzministerium (FM NRW) – und den kommunalen Spitzenverbänden geführt, die nunmehr (…) zum Abschluss gekommen sind.“
Insgesamt wird für die Gesamtheit der Kommunen in NRW davon ausgegangen, dass die Differenz
zwischen dem zu zahlenden kommunalen Finanzierungsbeitrag und den tatsächlich geleisteten Finanzierungsbeiträgen (über Gewerbesteuerumlage und Finanzausgleich) in fast jedem Jahr dazu
führen wird, dass das Land Mittel in Höhe dieser Differenz an die Kommunen zurück zu zahlen hat.
Die Betroffenheit der Kreise und Landschaftsverbände weicht dabei allerdings von der der Städte und
Gemeinden ab. Die Umlageverbände entrichten – anders als die Gemeinden (über die erhöhte Gewerbesteuerumlage und eine pauschale Erstattung im Rahmen des Steuerverbundes) – keine Vorauszahlung, erhalten jedoch über den Steuerverbund mit dem Land Anteil an der pauschalen Erstattung. Bei der mit dem ELAG erfolgenden – kommunalscharfen – Endabrechnung kommt es folglich zu
„Nachschuss“-Pflichten der Umlageverbände.
Modellrechnungen des Landes zu den kommunal-individuellen Abrechnungen liegen bisher
nicht vor. Voraussichtlich werden diese zusammen mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in das
parlamentarische Verfahren – also voraussichtlich nach der Sommerpause – vorgelegt werden.
-2Aufgrund dessen hat die Geschäftsstelle des LKT aktuell eigene Modellberechnungen für die Kreisebene durchgeführt, die naturgemäß unter dem Vorbehalt der noch nicht bekannten konkreten gesetzlichen Regelungen stehen.
Diese Modellberechnungen des LKT fußen auf der Abrechnung bzw. Rückabrechnung folgender Beträge in den einzelnen Gemeindefinanzierungsgesetzen:
Abrechnungsjahr
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Summe Verbundsatzsystematik
Summe über Finanzausgleichsmasse
+ 339.823.075
+ 314.254.834
+ 224.625.195
+ 184.992.004
+ 189.156.087
+ 207.437.179
+ 165.955.281
+ 166.755.735
+ 170.719.624
+ 170.274.668
- 349.755.670
- 393.815.612
- 414.197.000
- 401.927.000
- 403.191.000
- 431.870.000
- 446.392.405
- 483.114.212
- 497.456.376
- 519.812.994
Saldo –
Abrechnungsbetrag über GFG
- 9.932.595
- 79.560.778
- 189.571.805
- 216.934.996
- 214.034.913
- 224.432.821
- 280.437.124
- 316.358.477
- 326.736.752
- 349.538.326
Nach Aufteilung dieser Beträge auf die jeweiligen Schlüsselmassen ergibt sich für die Ebenen der
Kreise und Landschaftsverbände insgesamt ein Zahlbetrag in Höhe von ca. 129 Mio. € für die Jahre
2009 bis 2011, ca. 47 Mio. € für 2012 sowie ca. 58 Mio. € für 2013.
Die hiernach errechneten Beträge für den Kreis Euskirchen liegen zwischen 380 T€ und 555 T€ p.a.
Insgesamt ergibt sich ein Abrechnungsbetrag für 2009 bis 2013 in einer Größenordnung von ca. 2,3
Mio. €, wobei auf den bereits genannten Vorbehalt ausdrücklich hinzuweisen ist.
Der Abrechnungsbetrag ist zum Teil aus in Vorjahren gebildeten Rückstellungsbildungen gedeckt.
Die restliche Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2013 über Mehrerträge aus der Verteilung der Wohngeldersparnis, die gemäß Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 02.07.2013, der angesichts einer
laufenden Verfassungsbeschwerde mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen ist, mit einer „vorläufigen Zuweisung“ in Höhe von 6,58 Mio. € festgesetzt wurden.
gez. Rosenke