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Verwaltungsergänzung (Kosten der deutschen Einheit hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
15.07.13, 12:12
Aktualisiert
15.07.13, 16:32
Verwaltungsergänzung (Kosten der deutschen Einheit
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion) Verwaltungsergänzung (Kosten der deutschen Einheit
hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 1 / Datum: A 12/2013 10.07.2013 Kosten der deutschen Einheit hier: Antrag der CDU-Kreistagsfraktion Zum Antrag der CDU-Fraktion bzw. der Fragestellung nach den Auswirkungen des ELAGKompromisses auf den Kreis Euskirchen ist folgendes zu berichten: Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT) hat mit Rundschreiben vom 17.06.2013 folgendes berichtet: „…nach dem Gemeindefinanzreformgesetz des Bundes (GFRG) sind die Kommunen bis zum Jahr 2019 zu rund 40 v. H. an den verbleibenden Lasten des jeweiligen Landes aus der Einbeziehung der neuen Länder und West-Berlins in den Länderfinanzausgleich zu beteiligen. Nachdem die Rechtsgrundlage für diese Beteiligung in Nordrhein-Westfalen bereits infolge des Urteils des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen (VerfGH NRW) vom 11.12.2007 überarbeitet und im Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW (ELAG) im Frühjahr 2010 neu geregelt wurde, muss nun – infolge des Urteils des VerfGH NRW vom 08.05.2012 – eine erneute Überarbeitung erfolgen (…). Mit dem Urteil vom 08.05.2012 waren zwei Kernvorschriften des ELAG – § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 –, das diese Beteiligung für die Jahre 2007 bis 2019 regelt, für nichtig erklärt worden. Hierzu wurden Verhandlungen zwischen dem Land – vertreten durch das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK NRW) und das Finanzministerium (FM NRW) – und den kommunalen Spitzenverbänden geführt, die nunmehr (…) zum Abschluss gekommen sind.“ Insgesamt wird für die Gesamtheit der Kommunen in NRW davon ausgegangen, dass die Differenz zwischen dem zu zahlenden kommunalen Finanzierungsbeitrag und den tatsächlich geleisteten Finanzierungsbeiträgen (über Gewerbesteuerumlage und Finanzausgleich) in fast jedem Jahr dazu führen wird, dass das Land Mittel in Höhe dieser Differenz an die Kommunen zurück zu zahlen hat. Die Betroffenheit der Kreise und Landschaftsverbände weicht dabei allerdings von der der Städte und Gemeinden ab. Die Umlageverbände entrichten – anders als die Gemeinden (über die erhöhte Gewerbesteuerumlage und eine pauschale Erstattung im Rahmen des Steuerverbundes) – keine Vorauszahlung, erhalten jedoch über den Steuerverbund mit dem Land Anteil an der pauschalen Erstattung. Bei der mit dem ELAG erfolgenden – kommunalscharfen – Endabrechnung kommt es folglich zu „Nachschuss“-Pflichten der Umlageverbände. Modellrechnungen des Landes zu den kommunal-individuellen Abrechnungen liegen bisher nicht vor. Voraussichtlich werden diese zusammen mit der Einbringung des Gesetzentwurfs in das parlamentarische Verfahren – also voraussichtlich nach der Sommerpause – vorgelegt werden. -2Aufgrund dessen hat die Geschäftsstelle des LKT aktuell eigene Modellberechnungen für die Kreisebene durchgeführt, die naturgemäß unter dem Vorbehalt der noch nicht bekannten konkreten gesetzlichen Regelungen stehen. Diese Modellberechnungen des LKT fußen auf der Abrechnung bzw. Rückabrechnung folgender Beträge in den einzelnen Gemeindefinanzierungsgesetzen: Abrechnungsjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe Verbundsatzsystematik Summe über Finanzausgleichsmasse + 339.823.075 + 314.254.834 + 224.625.195 + 184.992.004 + 189.156.087 + 207.437.179 + 165.955.281 + 166.755.735 + 170.719.624 + 170.274.668 - 349.755.670 - 393.815.612 - 414.197.000 - 401.927.000 - 403.191.000 - 431.870.000 - 446.392.405 - 483.114.212 - 497.456.376 - 519.812.994 Saldo – Abrechnungsbetrag über GFG - 9.932.595 - 79.560.778 - 189.571.805 - 216.934.996 - 214.034.913 - 224.432.821 - 280.437.124 - 316.358.477 - 326.736.752 - 349.538.326 Nach Aufteilung dieser Beträge auf die jeweiligen Schlüsselmassen ergibt sich für die Ebenen der Kreise und Landschaftsverbände insgesamt ein Zahlbetrag in Höhe von ca. 129 Mio. € für die Jahre 2009 bis 2011, ca. 47 Mio. € für 2012 sowie ca. 58 Mio. € für 2013. Die hiernach errechneten Beträge für den Kreis Euskirchen liegen zwischen 380 T€ und 555 T€ p.a. Insgesamt ergibt sich ein Abrechnungsbetrag für 2009 bis 2013 in einer Größenordnung von ca. 2,3 Mio. €, wobei auf den bereits genannten Vorbehalt ausdrücklich hinzuweisen ist. Der Abrechnungsbetrag ist zum Teil aus in Vorjahren gebildeten Rückstellungsbildungen gedeckt. Die restliche Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2013 über Mehrerträge aus der Verteilung der Wohngeldersparnis, die gemäß Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 02.07.2013, der angesichts einer laufenden Verfassungsbeschwerde mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen ist, mit einer „vorläufigen Zuweisung“ in Höhe von 6,58 Mio. € festgesetzt wurden. gez. Rosenke