Daten
Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
307/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Entsorgungsbetriebe
- 14 -
Vorlage für
Betriebsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011,
hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 14 -
12.11.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 307/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Birk
12.11.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss
Betreff:
Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011,
hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung
Beschlussentwurf:
Die nach der Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011 erforderliche grabenlose Kanalsanierung soll
ausgeführt werden.
Die grabenlose Sanierung in der Flach-Fengler / Raiffeisenstraße soll vorgezogen werden.
Sachdarstellung:
1. Problem
Entsprechend der SüwV-Kan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels
Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in
2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwV-Kan mittlerweile in die
neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g.
Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen.
Mit der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011 wurden weitere Schäden festgestellt, für deren Sanierung ein
Kostenaufwand von 600.000 € geschätzt wird. Die Durchführung der entsprechenden Sanierungen wurde
jedoch nicht wie in den Vorjahren für die TV-Befahrungen der Jahre 2006 bis 2009 direkt für das Folgejahr vorgesehen, da sie zur Umsetzung des ehemaligen § 61a LWG zusammen mit den privaten Grund/Hausanschlüssen nach deren Dichtheitsprüfung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes durchgeführt werden sollten.
Mit der o.g. neuen SüwVO Abw NRW 2013, die auch die Regelung der Dichtheitsprüfung von privaten
Hausanschlüssen enthält, wurden die veränderten Anforderungen neu festgelegt. Sie sind außerhalb von
Wasserschutzzonen gegenüber dem mittlerweile entfallenen § 61a entschärft worden, so dass ein Konzept „öffentlich + privat“ nicht mehr erforderlich ist. Es soll daher wieder auf die bewehrte Sanierungsstrategie der öffentlichen Abwasserkanäle zurückgegriffen werden:
Jährliche TV-Befahrung
Klassifizierung der Schäden
Aufstellung des Sanierungs-/Reparaturkonzeptes
Zeitnahe Sanierung
Aufgrund der geplanten Umgestaltung der Fußgängerzone wurde des Weiteren die erfolgten Untersuchungen der Kanäle im betroffenen Bereich der Flach-Fengler-Straße und der angrenzenden Raiffeisenstraße betrachtet. Strenggenommen wäre hier nur der Anschluss der Raiffeisenstraße an die FlachFengler-Straße im Umgestaltungsbereich dringend zu sanieren. Für die Flach-Fengler-Straße selbst besteht hiernach nur mittelfristiger Sanierungsbedarf. Um den Kanal dort aber vor möglichen Schäden
durch die Straßenbaumaßnahmen zu schützen und um nicht kurz nach der Umgestaltung der Flächen
mit erneuten Behinderungen zu belästigen, soll die Kanalsanierung in der Flach-Fengler-Straße vorgezogen werden. Hierzu soll vor Beginn der Umgestaltungsmaßnahme ein verstärkter Liner in den Kanal eingezogen werden. Die Kosten für die Sanierung Flach-Fengler-/Raiffeisenstraße belaufen sich zusätzlich
auf geschätzte 190.000 €.
Der ermittelte Umfang des Sanierungsbedarfes und das zur Verfügung stehende Budget im Wirtschaftsplan führen dazu, dass die erforderliche Leistung nicht in einem Jahr, sondern auch in den Folgejahren
erbracht werden müssen. Für 2014 stehen verfügbare Mitteln im Erfolgsplan von 400.000 € (abzüglich
25.000 € für die Kanal-TV-Befahrung) und 190.000 € im Vermögensplan für die Flach-Fengler-Straße zur
Verfügung.
Die folgende Liste benennt Straßen mit Kanälen, deren Mängel mittels Inliner in 2014 beseitigt werden
sollen. Straßen, in denen nur partielle Sanierungen oder Reparaturen (z. B. Kurzliner oder Verpressungen) durchgeführt werden sollen, sind hier nicht aufgelistet.
Straße
Länge (m)
Flach-Fengler-Straßee
Raiffeisenstraße
380
56
Durchmesser
(mm)
700
300
Ahrstraße
Am Schmettenstück
Asbergweg
52
46
44
250
400
250
Eifelstraße
Ermlandweg
Heinrich-Heine-Straße
Hunsrückstraße
Keldenicher Straße
Kyllstraße
Leybergweg
Mainstraße
Masurenweg
Samlandstraße
Schwarzwaldstraße
Talweg
Thüringer Straße
Trierer Weg
Westerwaldstraße
Wiesenweg
44
36
166
73
66
97
64
56
64
64
139
87
95
238
71
13
300
300
300
300
300
250
250
600
300
300
250
800
300
500
300
300
2. Lösung
Die auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden, wie bisher, im
grabenlosen Sanierungsverfahren beseitigt. Die grabenlose Sanierung umfasst neben dem Einsatz von
Linern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und die Verpressung von Schadstellen im Kanal. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Erforderliche Sanierungen, die nicht über
grabenlose Verfahren zu erreichen sind, werden über separat vorgestellte Maßnahmen bzw. im Rahmen
der Kanalunterhaltung abgewickelt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Für die grabenlose Kanalsanierung sind mit dem Wirtschaftsplan 2014 – Erfolgsplan – 400.000,- € (abzüglich 25.000 € für die Kanal-TV-Befahrung) und – Vermögensplan „Flach-Fengler-Straße“ – 190.000 €
bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.