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Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011 hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
152 kB
Datum
05.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011
hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung) Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011
hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung) Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011
hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung) Beschlussvorlage (Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011
hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 307/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Entsorgungsbetriebe - 14 - Vorlage für Betriebsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011, hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 14 - 12.11.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 307/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Herr Birk 12.11.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Betriebsausschuss Betreff: Kanalsanierung als Ergebnis der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011, hier: Vergabe der Leistungen zur Kanalsanierung Beschlussentwurf: Die nach der Auswertung der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011 erforderliche grabenlose Kanalsanierung soll ausgeführt werden. Die grabenlose Sanierung in der Flach-Fengler / Raiffeisenstraße soll vorgezogen werden. Sachdarstellung: 1. Problem Entsprechend der SüwV-Kan wurde die Ersterfassung sämtlicher Abwasserkanäle im Stadtgebiet mittels Kanal-TV-Befahrung Ende 2005 abgeschlossen. Mit der von der Verordnung geforderten Wiederholungsprüfung, die sich über einen Zeitraum von 15 Jahren (2006 - 2020) erstreckt, wurde fristgemäß in 2006 begonnen. Mit Beschluss des Landtages vom 17.10.2013 wurde die SüwV-Kan mittlerweile in die neu geschaffene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW 2013) integriert. Die o.g. Fristen für die Überprüfung der Abwasserkanäle wurden unverändert übernommen. Mit der Kanal-TV-Befahrung 2010-2011 wurden weitere Schäden festgestellt, für deren Sanierung ein Kostenaufwand von 600.000 € geschätzt wird. Die Durchführung der entsprechenden Sanierungen wurde jedoch nicht wie in den Vorjahren für die TV-Befahrungen der Jahre 2006 bis 2009 direkt für das Folgejahr vorgesehen, da sie zur Umsetzung des ehemaligen § 61a LWG zusammen mit den privaten Grund/Hausanschlüssen nach deren Dichtheitsprüfung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes durchgeführt werden sollten. Mit der o.g. neuen SüwVO Abw NRW 2013, die auch die Regelung der Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschlüssen enthält, wurden die veränderten Anforderungen neu festgelegt. Sie sind außerhalb von Wasserschutzzonen gegenüber dem mittlerweile entfallenen § 61a entschärft worden, so dass ein Konzept „öffentlich + privat“ nicht mehr erforderlich ist. Es soll daher wieder auf die bewehrte Sanierungsstrategie der öffentlichen Abwasserkanäle zurückgegriffen werden:     Jährliche TV-Befahrung Klassifizierung der Schäden Aufstellung des Sanierungs-/Reparaturkonzeptes Zeitnahe Sanierung Aufgrund der geplanten Umgestaltung der Fußgängerzone wurde des Weiteren die erfolgten Untersuchungen der Kanäle im betroffenen Bereich der Flach-Fengler-Straße und der angrenzenden Raiffeisenstraße betrachtet. Strenggenommen wäre hier nur der Anschluss der Raiffeisenstraße an die FlachFengler-Straße im Umgestaltungsbereich dringend zu sanieren. Für die Flach-Fengler-Straße selbst besteht hiernach nur mittelfristiger Sanierungsbedarf. Um den Kanal dort aber vor möglichen Schäden durch die Straßenbaumaßnahmen zu schützen und um nicht kurz nach der Umgestaltung der Flächen mit erneuten Behinderungen zu belästigen, soll die Kanalsanierung in der Flach-Fengler-Straße vorgezogen werden. Hierzu soll vor Beginn der Umgestaltungsmaßnahme ein verstärkter Liner in den Kanal eingezogen werden. Die Kosten für die Sanierung Flach-Fengler-/Raiffeisenstraße belaufen sich zusätzlich auf geschätzte 190.000 €. Der ermittelte Umfang des Sanierungsbedarfes und das zur Verfügung stehende Budget im Wirtschaftsplan führen dazu, dass die erforderliche Leistung nicht in einem Jahr, sondern auch in den Folgejahren erbracht werden müssen. Für 2014 stehen verfügbare Mitteln im Erfolgsplan von 400.000 € (abzüglich 25.000 € für die Kanal-TV-Befahrung) und 190.000 € im Vermögensplan für die Flach-Fengler-Straße zur Verfügung. Die folgende Liste benennt Straßen mit Kanälen, deren Mängel mittels Inliner in 2014 beseitigt werden sollen. Straßen, in denen nur partielle Sanierungen oder Reparaturen (z. B. Kurzliner oder Verpressungen) durchgeführt werden sollen, sind hier nicht aufgelistet. Straße Länge (m) Flach-Fengler-Straßee Raiffeisenstraße 380 56 Durchmesser (mm) 700 300 Ahrstraße Am Schmettenstück Asbergweg 52 46 44 250 400 250 Eifelstraße Ermlandweg Heinrich-Heine-Straße Hunsrückstraße Keldenicher Straße Kyllstraße Leybergweg Mainstraße Masurenweg Samlandstraße Schwarzwaldstraße Talweg Thüringer Straße Trierer Weg Westerwaldstraße Wiesenweg 44 36 166 73 66 97 64 56 64 64 139 87 95 238 71 13 300 300 300 300 300 250 250 600 300 300 250 800 300 500 300 300 2. Lösung Die auf Grund der durchgeführten Kanal-TV-Befahrung festgestellten Schäden werden, wie bisher, im grabenlosen Sanierungsverfahren beseitigt. Die grabenlose Sanierung umfasst neben dem Einsatz von Linern u. a. auch die Verwendung von Kurzschläuchen (Partlinern) und die Verpressung von Schadstellen im Kanal. Die Leistungen werden öffentlich ausgeschrieben. Erforderliche Sanierungen, die nicht über grabenlose Verfahren zu erreichen sind, werden über separat vorgestellte Maßnahmen bzw. im Rahmen der Kanalunterhaltung abgewickelt. 3. Alternativen Keine 4. Finanzielle Auswirkungen Für die grabenlose Kanalsanierung sind mit dem Wirtschaftsplan 2014 – Erfolgsplan – 400.000,- € (abzüglich 25.000 € für die Kanal-TV-Befahrung) und – Vermögensplan „Flach-Fengler-Straße“ – 190.000 € bereitgestellt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.