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Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe zum Baumschutz in der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
04.06.2009
Erstellt
03.06.09, 12:14
Aktualisiert
03.06.09, 12:14
Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe zum Baumschutz in der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlussvorlage (Anregungen und Beschwerden
hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe zum Baumschutz in der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 86/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Dr. Thiele Telefon: 05208/991-271 Datum: 24. November 2009 Anregungen und Beschwerden hier: Antrag des NABU Leopoldshöhe zum Baumschutz in der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Friedhöfe und Abfallwirtschaft Termin 28.05.2009 Haupt- und Finanzausschuss 04.06.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Ortsgruppe des Naturschutzbundes Deutschland e. V. stellte einen Antrag zum Baumschutz in der Gemeinde Leopoldshöhe, der vom HFA in den AfUFA verwiesen wurde. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Die Gemeinde hat 1992 eine Baumschutzsatzung erlassen und damit deutlich gemacht, dass ältere Bäume geschützt werden sollen. Gleichzeitig wurde aber auf eine Bestandsaufnahme der in Frage kommenden Bäume verzichtet, obwohl ein solches Kataster die Durchführung der Baumschutzsatzung sinnvoll ergänzt. Der Antrag der Nabu-Ortsgruppe zielt dahin, • jeweils einen unabhängigen Baumsachverständigen zuzuziehen, wenn die Beseitigung von Bäumen geplant ist, um Missbrauchsfällen zu begegnen; • den Gesamtbestand an Bäumen mit ihren jeweiligen Baumqualitäten aufzulisten, um einen Überblick und eine bessere Kontrolle zu haben; • die geschützten Bäume in der Gemeinde zu kartieren und zu kennzeichnen. Der Nabu befürwortet zusätzlich eine Baumschutzsatzung nicht nur für den bebauten, sondern auch für den Außenbereich. In den Jahren mit der Baumschutzsatzung sind zahlreiche Anträge gestellt worden. Die meistens waren ausreichend begründet, um den Anträgen stattzugeben. In zwei oder drei Ausnahmefällen wurde eine Genehmigung zur Fällung nicht erteilt. Es gab fünf Bußgeldverfahren wegen ungenehmigten Fällens oder Beschneidens geschützter Bäume. Wobei dies nur bekannt wurde, weil entsprechende Informationen von Bürgern vorlagen oder die Maßnahme zufällig entdeckt wurde. Nach der Baumschutzsatzung kann die Gemeinde • auf Privatgrundstücken anordnen, dass bestimmte Maßnahmen zur Pflege, zur Erhaltung und zum Schutze von gefährdeten Bäumen durchgeführt werden. Das gilt insbesondere bei der Durchführung von Baumaßnahmen. -2• anordnen, dass Eigentümer die Durchführung bestimmter Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an geschützten Bäumen durch die Gemeinde oder durch von ihr Beauftrage duldet, sofern ihm die Durchführung nicht zugemutet werden kann oder eine Durchführung durch den Pflichtigen den Belangen des Baumschutzes voraussichtlich nicht gänzlich Rechnung tragen würde. Dies ist bisher nicht in Anspruch genommen worden, nicht zuletzt auch deswegen, weil kein Überblick über die geschützten Bäume besteht. Die Ausstattung einer Baumschutzsatzung, wie sie dem Nabu vorschwebt, kann nur mit der Hinzuziehung von Fachleuten (z. B. zertifizierten Baumkontrolleuren) umgesetzt werden und unter erheblich höheren finanziellen Aufwendungen. Die Durchführung des Baumschutzes, wie sie dem Nabu vorschwebt, ist weder personell noch fachlich noch bei der gegenwärtigen finanziellen Ausstattung von der Verwaltung zu leisten. Ein weiterer Gesichtspunkt ist die Frage der Haftung bzw. Verkehrssicherungspflicht, die in der Regel beim Eigentümer des Baumes liegt. Hierauf soll an dieser Stelle nicht weiter eingegangen werden. Ein vollständiges Kataster besteht zurzeit für die gemeindeeigenen Bäume noch nicht, da bisher nur der ältere und für die Verkehrssicherung bedeutsame Baumbestand erfasst wurde. Daneben gibt es noch eine große Anzahl von jüngeren Bäumen. Zu sehen ist auch, dass die Akzeptanz von Bäumen bei Bürgern gar nicht so selten davon abhängt, wie viel oder wenig „Dreck“ sie machen. Vor allem ältere Menschen empfinden Bäume oft als Last. Die Verwaltung sieht keine Möglichkeit, unter den gegebenen Umständen die Baumschutzsatzung anders als bisher durchzuführen, außer sie wird gänzlich abgeschafft. Beschlussvorschlag: Die Baumschutzsatzung wird in der bisherigen Praxis fortgeführt. Schemmel