Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
04.06.2009
Erstellt
03.06.09, 12:14
Aktualisiert
03.06.09, 12:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
77/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Taron
Telefon:
05208/991-300
Datum:
24. November 2009
Bürgerantrag auf Einfassung der Pflanzbeete im Ortskern
hier: Vorstellung und Beschlussfassung zum Bürgerantrag
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
27.05.2009
Haupt- und Finanzausschuss
04.06.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der vorliegende Bürgerantrag beschäftigt sich mit der Parkplatznutzung entlang der Straßenzüge im
sanierten Ortskern entlang der Herforder- Schötmarsche- und Hauptstraße.
Der Bürgerantrag liegt dieser Vorlage bei. Zu den getroffenen Feststellungen wird verwaltungsseitig Stellung
genommen.
Der Ursprungsgedanke des Planers wie auch die evtl. anfallenden Kosten bei Umsetzung des
Bürgerantrages werden dargestellt.
Stellungnahme Lohaus und Carl:
Die vorhandenen Pflanzinseln entlang der sanierten Straßenzüge sind seitens des Planungsbüros Lohaus
und Carl aus Hannover im Rahmen des Wettbewerbes mit speziellen 10 cm starken Kantensteinen zum
Schutz der geplanten Bepflanzungen ausgestattet worden.
Das Planungsbüro betont deutlich, dass ein Überfahren der Randbereiche der Pflanzinseln keinesfalls
gewollt ist.
Bei weiteren Projekten wird auf vorhandene Erfahrungen verwiesen.
Ein unzureichender Schutz der Vegetationsflächen in den Pflanzinseln zerstört nicht nur die erbrachten
Unterpflanzungen halbseitig zur Straße hin, sondern hat auch weiterhin negative Auswirkungen auf die
Entwicklung der Bäume. Diese sind speziell in der jungen Anwuchsphase gegenüber Belastungen in der
Oberfläche äußerst sensibel.
Jedes gemachte Zugeständnis zur möglichen Überfahrung endet erfahrungsgemäß mit einer weit über das
Angebot hinausgehenden Inanspruchnahme der Vegetationsfläche. Daher rät das Planungsbüro dringend
von einer Abänderung der Ist-Situation ab.
Feststellungen der Verwaltung:
-2-
Relevant für die Kostenfeststellung ist die Annahme, dass allein aus optischen Gründen an allen
Pflanzbeeten entsprechend Nacharbeiten durchgeführt werden.
1. Kosten für Umgestaltung
Nach Aufwandschätzung lässt sich ein Ansatz von ca.180 Euro netto je Pflanzinsel festhalten.
(Aufwand entspricht ca. 3 Std. Mannstunden je Insel plus Maschinenaufwand(Kompressor) und
Material.)
Bei ca. 40 Pflanzinseln resultieren daraus Kosten in
Höhe von ca. 8.500,-- Euro inkl.
Mehrwertsteuer.
Bei den Anfahrborden handelt es sich um Sonderanfertigungen.
Um die erwartete Belastung beim Anfahren aufnehmen zu können wurden die Borde zusätzlich in
Beton versetzt. Es ist daher beim Ausbau der Borde mit Kompressor zu arbeiten.
Es wird nicht zu vermeiden sein, dass einige Steine beim Ausbau zerstört werden.
Eine Kalkulation der nachträglichen Herstellung
dieser Borde im Betonwerk ist schwer
abzuschätzen.
Zum Zeitpunkt der Herstellung durch die Fa. STRABAG kostete ein 1,0 Meter langer Stein bereits
65 Euro netto. Dieser Preis ist bei heutiger Herstellung in Kleinstmengen sehr wahrscheinlich zu
erhöhen. Ausgehend davon, dass ca. 30 Prozent der Steine zu einem Preis von ca. 100 bis 120
Euro/m ersetzt werden müssen, ergeben sich weitere Kosten in Höhe von ca. 2.400,-- Euro.
Der Gesamtaufwand wird daher mit ca. 10.000 bis 12.000 Euro brutto geschätzt.
2. Umlegung der Kosten
Nach jetzigem Kenntnisstand sind die entstehenden Kosten für die Umgestaltung auf die
Erschließungsbeiträge umlagepflichtig.
3. Vor- und Nachteile
Unbestritten ist, dass die Mehrzahl der speziell angefertigten Anfahrborde Abriebspuren von
Autoreifen aufweisen.
Die Fragestellung, ob die Gemeinde eine Mitschuld trägt, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer einen
Schaden am eigenen PKW zufügt, wenn er die Anfahrborde überfährt, wurde bereits über den
gemeindeeigenen Versicherer geprüft.
Die Antwort ist eindeutig negativ. Die Gemeinde trägt bei einem solchen Schaden keine Mitschuld.
Es liegt nach Ansicht der Versicherung auch keine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor.
Dem Hinweis des Antragsstellers bezgl. der Aussage von Fachleuten im Rahmen einer
Verkehrsschau ist ebenfalls nachgegangen worden.
Es ist festzuhalten, dass es durchaus zu bedenklichen Äußerungen bzgl. der Kanten und der
schädlichen Auswirkungen auf Autoreifen bei Überfahrungen gekommen ist. Protokolliert wurde
dahingehend im Rahmen der Verkehrsschau jedoch nichts.
Es stellt sich daher die Frage, ob zukünftig ein Überfahren der Anfahrborde geduldet und baulich zu
Lasten der Unterpflanzung sogar begünstigt werden soll, oder ob ein Überfahren der Ecken an den
Pflanzinseln durch z.b. Poller in der an den Einengungen bewährten Art verhindert. Die Kosten für
die Poller inkl. Einbau sind mit ca. 2150 Euro brutto relativ gering.
Eine Beauftragung dieser Leistung an die Fa. Rasche kommt nicht in Frage. Diese Leistung sollte,
wenn sie denn gewünscht wird, von der STRABAG AG durchgeführt werden, um auch die
Gewährleistung der benachbarten Leistung (Pflasterflächen, Anwuchsgarantie usw.) nicht zu
gefährden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Fachausschuss beauftragt die Verwaltung bauliche Veränderungen an den Kantensteinen
vorzunehmen, die ein reifenschonendes Überfahren der Fläche begünstigen.
2. Der Fachausschuss beauftragt die Verwaltung gegengerichtete Maßnahmen zum Schutz der
Vegetationsflächen ( z. B. Poller ) vorzunehmen.
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Schemmel
Anlage: Bürgerantrag