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Beschlussvorlage (Bürgerantrag auf Einfassung der Pflanzbeete im Ortskern hier: Vorstellung und Beschlussfassung zum Bürgerantrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
26 kB
Datum
04.06.2009
Erstellt
03.06.09, 12:14
Aktualisiert
03.06.09, 12:14
Beschlussvorlage (Bürgerantrag auf Einfassung der Pflanzbeete im Ortskern
hier: Vorstellung und Beschlussfassung zum Bürgerantrag) Beschlussvorlage (Bürgerantrag auf Einfassung der Pflanzbeete im Ortskern
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hier: Vorstellung und Beschlussfassung zum Bürgerantrag)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 77/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales Auskunft erteilt: Herr Taron Telefon: 05208/991-300 Datum: 24. November 2009 Bürgerantrag auf Einfassung der Pflanzbeete im Ortskern hier: Vorstellung und Beschlussfassung zum Bürgerantrag Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 27.05.2009 Haupt- und Finanzausschuss 04.06.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Der vorliegende Bürgerantrag beschäftigt sich mit der Parkplatznutzung entlang der Straßenzüge im sanierten Ortskern entlang der Herforder- Schötmarsche- und Hauptstraße. Der Bürgerantrag liegt dieser Vorlage bei. Zu den getroffenen Feststellungen wird verwaltungsseitig Stellung genommen. Der Ursprungsgedanke des Planers wie auch die evtl. anfallenden Kosten bei Umsetzung des Bürgerantrages werden dargestellt. Stellungnahme Lohaus und Carl: Die vorhandenen Pflanzinseln entlang der sanierten Straßenzüge sind seitens des Planungsbüros Lohaus und Carl aus Hannover im Rahmen des Wettbewerbes mit speziellen 10 cm starken Kantensteinen zum Schutz der geplanten Bepflanzungen ausgestattet worden. Das Planungsbüro betont deutlich, dass ein Überfahren der Randbereiche der Pflanzinseln keinesfalls gewollt ist. Bei weiteren Projekten wird auf vorhandene Erfahrungen verwiesen. Ein unzureichender Schutz der Vegetationsflächen in den Pflanzinseln zerstört nicht nur die erbrachten Unterpflanzungen halbseitig zur Straße hin, sondern hat auch weiterhin negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Bäume. Diese sind speziell in der jungen Anwuchsphase gegenüber Belastungen in der Oberfläche äußerst sensibel. Jedes gemachte Zugeständnis zur möglichen Überfahrung endet erfahrungsgemäß mit einer weit über das Angebot hinausgehenden Inanspruchnahme der Vegetationsfläche. Daher rät das Planungsbüro dringend von einer Abänderung der Ist-Situation ab. Feststellungen der Verwaltung: -2- Relevant für die Kostenfeststellung ist die Annahme, dass allein aus optischen Gründen an allen Pflanzbeeten entsprechend Nacharbeiten durchgeführt werden. 1. Kosten für Umgestaltung Nach Aufwandschätzung lässt sich ein Ansatz von ca.180 Euro netto je Pflanzinsel festhalten. (Aufwand entspricht ca. 3 Std. Mannstunden je Insel plus Maschinenaufwand(Kompressor) und Material.) Bei ca. 40 Pflanzinseln resultieren daraus Kosten in Höhe von ca. 8.500,-- Euro inkl. Mehrwertsteuer. Bei den Anfahrborden handelt es sich um Sonderanfertigungen. Um die erwartete Belastung beim Anfahren aufnehmen zu können wurden die Borde zusätzlich in Beton versetzt. Es ist daher beim Ausbau der Borde mit Kompressor zu arbeiten. Es wird nicht zu vermeiden sein, dass einige Steine beim Ausbau zerstört werden. Eine Kalkulation der nachträglichen Herstellung dieser Borde im Betonwerk ist schwer abzuschätzen. Zum Zeitpunkt der Herstellung durch die Fa. STRABAG kostete ein 1,0 Meter langer Stein bereits 65 Euro netto. Dieser Preis ist bei heutiger Herstellung in Kleinstmengen sehr wahrscheinlich zu erhöhen. Ausgehend davon, dass ca. 30 Prozent der Steine zu einem Preis von ca. 100 bis 120 Euro/m ersetzt werden müssen, ergeben sich weitere Kosten in Höhe von ca. 2.400,-- Euro. Der Gesamtaufwand wird daher mit ca. 10.000 bis 12.000 Euro brutto geschätzt. 2. Umlegung der Kosten Nach jetzigem Kenntnisstand sind die entstehenden Kosten für die Umgestaltung auf die Erschließungsbeiträge umlagepflichtig. 3. Vor- und Nachteile Unbestritten ist, dass die Mehrzahl der speziell angefertigten Anfahrborde Abriebspuren von Autoreifen aufweisen. Die Fragestellung, ob die Gemeinde eine Mitschuld trägt, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer einen Schaden am eigenen PKW zufügt, wenn er die Anfahrborde überfährt, wurde bereits über den gemeindeeigenen Versicherer geprüft. Die Antwort ist eindeutig negativ. Die Gemeinde trägt bei einem solchen Schaden keine Mitschuld. Es liegt nach Ansicht der Versicherung auch keine Gefährdung der Verkehrssicherheit vor. Dem Hinweis des Antragsstellers bezgl. der Aussage von Fachleuten im Rahmen einer Verkehrsschau ist ebenfalls nachgegangen worden. Es ist festzuhalten, dass es durchaus zu bedenklichen Äußerungen bzgl. der Kanten und der schädlichen Auswirkungen auf Autoreifen bei Überfahrungen gekommen ist. Protokolliert wurde dahingehend im Rahmen der Verkehrsschau jedoch nichts. Es stellt sich daher die Frage, ob zukünftig ein Überfahren der Anfahrborde geduldet und baulich zu Lasten der Unterpflanzung sogar begünstigt werden soll, oder ob ein Überfahren der Ecken an den Pflanzinseln durch z.b. Poller in der an den Einengungen bewährten Art verhindert. Die Kosten für die Poller inkl. Einbau sind mit ca. 2150 Euro brutto relativ gering. Eine Beauftragung dieser Leistung an die Fa. Rasche kommt nicht in Frage. Diese Leistung sollte, wenn sie denn gewünscht wird, von der STRABAG AG durchgeführt werden, um auch die Gewährleistung der benachbarten Leistung (Pflasterflächen, Anwuchsgarantie usw.) nicht zu gefährden. Beschlussvorschlag: 1. Der Fachausschuss beauftragt die Verwaltung bauliche Veränderungen an den Kantensteinen vorzunehmen, die ein reifenschonendes Überfahren der Fläche begünstigen. 2. Der Fachausschuss beauftragt die Verwaltung gegengerichtete Maßnahmen zum Schutz der Vegetationsflächen ( z. B. Poller ) vorzunehmen. -3- Schemmel Anlage: Bürgerantrag