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Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 85/2009 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses Fachbereich: FB II Bürgerservice / Ordnung / Soziales der Gemeinde Leopoldshöhe Auskunft erteilt: Herr Sunkovsky Telefon: 05208/991-301 Datum: 24. November 2009 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 04.06.2009 Rat 25.06.2009 Verordnung über das Offenhalten von Bemerkungen Sachdarstellung: Mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderen Anlass vom 01. Juli 2005 wurden 5 verkaufsoffene Sonntage im Gemeindegebiet festgesetzt. Es handelt sich dabei um folgende Veranstaltungen: • • • Frühlingsmarkt und Herbstmarkt für den Bereich des Ortsteils Leopoldshöhe, Mittelstandsschau und Martinsmarkt für die Ortsteile Asemissen, Bechterdissen und Greste, Sonnenblumenfest für das gesamte Gemeindegebiet. Lt. der veranstaltenden Dorfgemeinschaft des Handels, Handwerks und Gewerbes e.V. entfällt zukünftig der Herbstmarkt, gleichzeitig findet im Ortsteil Leopoldshöhe mit dem Markt der Generationen eine neue Veranstaltung statt. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass ist somit neu zu fassen. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend zu beschließen. Schemmel