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Beschlussvorlage (Festsetzung zu § 2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,4 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Festsetzung zu § 2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung)

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Inhalt der Datei

3. Satzung vom _______________ zur Änderung der Wochenmarktsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe vom 7. Januar 1993 in der Fassung der Änderung 21. Juni 2001 I Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 498) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am _____________ folgende 3. Satzung zur Änderung der Wochenmarktsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe beschlossen: I. Die Festsetzung zu § 2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe erhält folgende Fassung: Gemäß § 69 der Gewerbeordnung –GewO- wird der Wochenmarkt in der Gemeinde Leopoldshöhe als Veranstaltung im Sinne des § 67 GewO wie folgt festgesetzt Veranstalter: Gemeinde Leopoldshöhe Gegenstand: a) Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke b) Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs d) andere Gegenstände, die aufgrund einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach § 67 Abs. 2 GewO zugelassen sind. Ort: Ortsteil Leopoldshöhe -Marktplatz Sollte der Wochenmarktplatz für andere Zwecke in Anspruch genommen werden, so wird der Wochenmarkt auf einem anderen, vom Bürgermeister bestimmten Platz abgehalten. Zeit: Ortsteil Leopoldshöhe -an jedem Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr Fällt der Wochenmarkt auf einen gesetzlichen oder gesetzlich geschützten Feiertag, so findet er am Tage vorher statt. II. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.