Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,4 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
3. Satzung vom _______________ zur Änderung der Wochenmarktsatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe
vom 7. Januar 1993 in der Fassung der Änderung 21. Juni 2001
I
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3.
Mai 2005 (GV NRW S. 498) hat der Rat der Gemeinde Leopoldshöhe in seiner Sitzung am
_____________ folgende 3. Satzung zur Änderung der Wochenmarktsatzung der Gemeinde
Leopoldshöhe beschlossen:
I.
Die Festsetzung zu § 2 Abs. 1 der Wochenmarktsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe erhält
folgende Fassung:
Gemäß § 69 der Gewerbeordnung –GewO- wird der Wochenmarkt in der Gemeinde Leopoldshöhe
als Veranstaltung im Sinne des § 67 GewO wie folgt festgesetzt
Veranstalter:
Gemeinde Leopoldshöhe
Gegenstand:
a) Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit
Ausnahme alkoholischer Getränke
b) Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
c) rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs
d) andere Gegenstände, die aufgrund einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach § 67 Abs. 2
GewO zugelassen sind.
Ort:
Ortsteil Leopoldshöhe
-Marktplatz
Sollte der Wochenmarktplatz für andere Zwecke in Anspruch genommen werden, so wird der
Wochenmarkt auf einem anderen, vom Bürgermeister bestimmten Platz abgehalten.
Zeit:
Ortsteil Leopoldshöhe
-an jedem Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
Fällt der Wochenmarkt auf einen gesetzlichen oder gesetzlich geschützten Feiertag, so findet er am
Tage vorher statt.
II.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.