Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
72/2009
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
der Gemeinde Leopoldshöhe
Auskunft erteilt:
Frau Beckmann
Telefon:
05208 / 991-306
Datum:
24. November 2009
Feuerschutz;
hier: 1.) Bestellung des Wehrführers
2.) Bestellung des stellv. Wehrführers
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.06.2009
Rat
25.06.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) beträgt die Amtsperiode des
Wehrführers und seines Stellvertreters 6 Jahre. Vor der Ernennung ist die aktive Wehr durch den
Kreisbrandmeister anzuhören.
Die Wahlperiode des bisherigen Wehrführers, Herrn Gemeindebrandinspektor Harald Schubert und des
bisherigen stellv. Wehrführers, Herrn Gemeindebrandinspektor Detlev Schewe endet jeweils im August
2009.
Nach dem Ergebnis der Anhörung durch den Kreisbrandmeister schlägt dieser vor, den bisherigen
Wehrführer, Herrn Gemeindebrandinspektor Harald Schubert, und den bisherigen stellv. Wehrführer, Herrn
Gemeindebrandinspektor Detlev Schewe, in ihren Funktionen erneut zu ernennen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss vor, dem Rat folgende Beschlussfassung zu
empfehlen:
1.) Der Gemeinderat beschließt, Herrn Gemeindebrandinspektor Harald Schubert mit Wirkung vom 05.
August 2009 für die Dauer von 6 Jahren zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe zu
bestellen.
2.) Der Gemeinderat beschließt ferner, Herrn Gemeindebrandinspektor Detlev Schewe mit Wirkung vom 05.
August 2009 für die Dauer von 6 Jahren zum stellv. Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Leopoldshöhe
zu bestellen.
Die Ernennungen erfolgen jeweils unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte.
Schemmel