Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
50/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 2009
Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: Grester Straße
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
27.05.2009
Rat
25.06.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Infolge der Verfügung der Bezirksregierung Detmold vom 07. Mai 2004 (Az.53.32-23/LIP) wurde die
ehemalige Kreisstraße K 3 / Grester Straße zur Gemeindestraße in die Baulast der Gemeinde Leopoldshöhe
mit Wirkung vom 1. Januar 2005 abgestuft.
Im Einzelnen umfasst die Grester Straße folgende Flurstücke:
-Flurstück 83, Flur 4, Gemarkung Asemissen
-Flurstück 53, Flur 5, Gemarkung Asemissen
-Flurstück 117, Flur 7, Gemarkung Greste
-Flurstück 68, Flur 9, Gemarkung Greste.
Die genaue Lage und der Straßenverlauf ergeben sich aus den Lageplänen. Die Straße erhält die
Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des
Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet.
Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat wird empfohlen, die vorstehende Widmung der Straße „Grester Straße“ zu beschließen.
Schemmel