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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Grester Straße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
25.06.2009
Erstellt
10.06.09, 12:08
Aktualisiert
10.06.09, 12:08
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW)
hier: Grester Straße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 50/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) hier: Grester Straße Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 27.05.2009 Rat 25.06.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Infolge der Verfügung der Bezirksregierung Detmold vom 07. Mai 2004 (Az.53.32-23/LIP) wurde die ehemalige Kreisstraße K 3 / Grester Straße zur Gemeindestraße in die Baulast der Gemeinde Leopoldshöhe mit Wirkung vom 1. Januar 2005 abgestuft. Im Einzelnen umfasst die Grester Straße folgende Flurstücke: -Flurstück 83, Flur 4, Gemarkung Asemissen -Flurstück 53, Flur 5, Gemarkung Asemissen -Flurstück 117, Flur 7, Gemarkung Greste -Flurstück 68, Flur 9, Gemarkung Greste. Die genaue Lage und der Straßenverlauf ergeben sich aus den Lageplänen. Die Straße erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße und wird hiermit dem öffentlichen Verkehr gemäß §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung gewidmet. Baulastträger der ausgebauten Verkehrsanlage ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, die vorstehende Widmung der Straße „Grester Straße“ zu beschließen. Schemmel