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Mitteilungsvorlage (Erwerb einer Skulptur aus Pontivy)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
28.01.2014
Erstellt
25.01.14, 06:21
Aktualisiert
25.01.14, 06:21
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 266/2013 1. Ergänzung - Mitteilung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport, Städtepartnerschaften Vorlage für Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Erwerb einer Skulptur aus Pontivy Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 24.01.2014 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 266/2013 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Rolf Düffel 24.01.2014 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Kultur- und Partnerschaftsausschuss Betreff: Erwerb einer Skulptur aus Pontivy Beschlussentwurf: Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 14. November 2013 wurde die Vorlage 266/2013 beraten. Im Ergebnis wurde die Verwaltung gebeten, beim Künstler ROL weitere und nach Möglichkeit kostengünstigere Skulpturen zu erfragen, die geeignet sind, die Städtepartnerschaft zwischen Wesseling und Pontivy zu symbolisieren. Dem Künstler wurde das Ansinnen des Ausschusses schriftlich übermittelt. Mitte Januar 2014 ging dessen schriftliche Antwort ein. Dem Schreiben war ein Katalog mit Abbildungen der von ihm geschaffenen und im Jahr 2012 im Château Rohan in Pontivy ausgestellten Werke beigefügt. Die meisten der abgebildeten Werke sind mit Angaben zu den Maßen und zum Verkaufspreis versehen. Wo stattdessen lediglich ein Punkt oder „privée“ markiert ist, steht dieses Werk nicht zum Verkauf zur Verfügung bzw. ist inzwischen verkauft. In seinem Schreiben macht der Künstler darauf aufmerksam, dass diese Werke im Katalog alle nicht zur Aufstellung im Freien geeignet sind, u. a. da sie hierfür nicht entsprechend präpariert sind. Der Künstler legt dar, dass lediglich sein Werk „Tristan & Iseult“ ausdrücklich zur Aufstellung außerhalb von Gebäuden - vornehmlich auf einem Verkehrskreisel - dimensioniert, geschaffen und entsprechend präpariert wurde (Sandstrahlung, Metallisierung, Epoxid-Behandlung, Anstrich). Aus dem Brief geht weiterhin hervor, dass in dem von ihm angegebenen Kaufpreis (brutto 11.500 €) die Transportkosten einschließlich eines Betonsockels für das Werk enthalten sind. Darüber hinaus verdeutlicht er sein Einverständnis, dass der Kaufpreis zu je einem Drittel in der Jahren 2014, 2015 und 2016 an ihn gezahlt werden kann. Den Fraktionen geht - außerhalb dieser Ergänzungsvorlage - je eine Farb-Ablichtung des umfänglichen Ausstellungskatalogs zu, damit anhand dessen die weitere Beratung in der Angelegenheit erfolgen kann. Zwischenzeitlich konnte auch die Frage geklärt werden, ob zur Finanzierung des Erwerbs auch Mittel aus dem Budget für die Neugestaltung des Rheinparks eingesetzt werden dürfen: Eine solche Maßnahme war nicht Gegenstand des seinerzeitigen Förderungsantrags. Somit ist die Verwendung von Fördermitteln für den Erwerb nicht zulässig.