Daten
Kommune
Wesseling
Größe
103 kB
Datum
28.01.2014
Erstellt
25.01.14, 06:21
Aktualisiert
25.01.14, 06:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
266/2013 1. Ergänzung
- Mitteilung Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Erwerb einer Skulptur aus Pontivy
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
24.01.2014
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 266/2013 1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Rolf Düffel
24.01.2014
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Kultur- und Partnerschaftsausschuss
Betreff:
Erwerb einer Skulptur aus Pontivy
Beschlussentwurf:
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses am 14. November 2013 wurde die Vorlage
266/2013 beraten. Im Ergebnis wurde die Verwaltung gebeten, beim Künstler ROL weitere und nach Möglichkeit kostengünstigere Skulpturen zu erfragen, die geeignet sind, die Städtepartnerschaft zwischen Wesseling und Pontivy zu symbolisieren.
Dem Künstler wurde das Ansinnen des Ausschusses schriftlich übermittelt. Mitte Januar 2014 ging dessen
schriftliche Antwort ein. Dem Schreiben war ein Katalog mit Abbildungen der von ihm geschaffenen und im
Jahr 2012 im Château Rohan in Pontivy ausgestellten Werke beigefügt. Die meisten der abgebildeten Werke
sind mit Angaben zu den Maßen und zum Verkaufspreis versehen. Wo stattdessen lediglich ein Punkt oder
„privée“ markiert ist, steht dieses Werk nicht zum Verkauf zur Verfügung bzw. ist inzwischen verkauft.
In seinem Schreiben macht der Künstler darauf aufmerksam, dass diese Werke im Katalog alle nicht zur
Aufstellung im Freien geeignet sind, u. a. da sie hierfür nicht entsprechend präpariert sind.
Der Künstler legt dar, dass lediglich sein Werk „Tristan & Iseult“ ausdrücklich zur Aufstellung außerhalb von
Gebäuden - vornehmlich auf einem Verkehrskreisel - dimensioniert, geschaffen und entsprechend präpariert
wurde (Sandstrahlung, Metallisierung, Epoxid-Behandlung, Anstrich). Aus dem Brief geht weiterhin hervor,
dass in dem von ihm angegebenen Kaufpreis (brutto 11.500 €) die Transportkosten einschließlich eines
Betonsockels für das Werk enthalten sind. Darüber hinaus verdeutlicht er sein Einverständnis, dass der
Kaufpreis zu je einem Drittel in der Jahren 2014, 2015 und 2016 an ihn gezahlt werden kann.
Den Fraktionen geht - außerhalb dieser Ergänzungsvorlage - je eine Farb-Ablichtung des umfänglichen Ausstellungskatalogs zu, damit anhand dessen die weitere Beratung in der Angelegenheit erfolgen kann.
Zwischenzeitlich konnte auch die Frage geklärt werden, ob zur Finanzierung des Erwerbs auch Mittel aus
dem Budget für die Neugestaltung des Rheinparks eingesetzt werden dürfen: Eine solche Maßnahme war
nicht Gegenstand des seinerzeitigen Förderungsantrags. Somit ist die Verwendung von Fördermitteln für
den Erwerb nicht zulässig.