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Mitteilungsvorlage (Ortsdurchfahrt Asemissen hier: weitere Beratung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
20.08.09, 12:16
Aktualisiert
20.08.09, 12:16
Mitteilungsvorlage (Ortsdurchfahrt Asemissen
hier: weitere Beratung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 109/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 24. November 2009 Ortsdurchfahrt Asemissen hier: weitere Beratung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 26.08.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Zur Verdeutlichung des Schreibens von Straßen.NRW sei noch folgendes ergänzt: Zwischen den beiden Bordsteinen ist die Straße 10 Meter breit, abzüglich des jetzigen Mehrzweckstreifens (1,25m + 0,50m Markierungsstreifen) verbleibt eine Fahrbahnbreite von 6,50m. Aus den Ausführungen wird deutlich, dass die Breite des Mehrzweckstreifens sicherheitstechnisch als Parkstreifen nicht ausreicht, obwohl er seit Jahrzehnten so genutzt wird. Der von Straßen.NRW als „zukunftsfähig“ beschriebene Vorschlag sieht einen einseitigen, 2,30m breiten Parkstreifen vor, auf beiden Seiten befindet sich ein 1,60m breiter Radfahrstreifen (der bei Bedarf überfahren werden kann); die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt noch 4,50m. Wichtig ist bei dieser Betrachtung, dass der Parkstreifen je nach Bedarf von der rechten auf die linke Seite wechselt. Angeblich fallen bei dieser Variante bei geschickter Planung nur verhältnismäßig wenig Stellplätze weg. Sollte der Ausschuss dieser Variante näher treten können, wäre zu untersuchen, wie diese Parkstreifen anzuordnen wären und wie viel Stellplätze tatsächlich entfallen. Die bei dieser Variante anfallenden Markierungskosten würde Straßen.NRW übernehmen. Frau Husemann, zuständige Abteilungsleiterin, betonte in dem Gespräch am 09.07.09 deutlich, dass eine Baumpflanzung (im Mehrzweckstreifen) bei der bisherigen gemeindlichen Planung nicht genehmigt würde. Außerdem machte sie deutlich, dass, sollte die Gemeinde dem Kompromissvorschlag nicht zustimmen können, Straßen.NRW irgendwann, z.B. nach einem Radfahrerunfall, zum Handeln gezwungen sein könnte. Im Ausschuss ist nunmehr zu diskutieren, wie weiter verfahren werden soll. Schemmel