Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
20.08.09, 12:16
Aktualisiert
20.08.09, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Mitteilungsvorlage
- öffentlich -
Drucksache
109/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
24. November 2009
Ortsdurchfahrt Asemissen
hier: weitere Beratung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
26.08.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Zur Verdeutlichung des Schreibens von Straßen.NRW sei noch folgendes ergänzt:
Zwischen den beiden Bordsteinen ist die Straße 10 Meter breit, abzüglich des jetzigen Mehrzweckstreifens
(1,25m + 0,50m Markierungsstreifen) verbleibt eine Fahrbahnbreite von 6,50m. Aus den Ausführungen wird
deutlich, dass die Breite des Mehrzweckstreifens sicherheitstechnisch als Parkstreifen nicht ausreicht,
obwohl er seit Jahrzehnten so genutzt wird.
Der von Straßen.NRW als „zukunftsfähig“ beschriebene Vorschlag sieht einen einseitigen, 2,30m breiten
Parkstreifen vor, auf beiden Seiten befindet sich ein 1,60m breiter Radfahrstreifen (der bei Bedarf
überfahren werden kann); die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt noch 4,50m. Wichtig ist bei dieser
Betrachtung, dass der Parkstreifen je nach Bedarf von der rechten auf die linke Seite wechselt. Angeblich
fallen bei dieser Variante bei geschickter Planung nur verhältnismäßig wenig Stellplätze weg. Sollte der
Ausschuss dieser Variante näher treten können, wäre zu untersuchen, wie diese Parkstreifen anzuordnen
wären und wie viel Stellplätze tatsächlich entfallen. Die bei dieser Variante anfallenden Markierungskosten
würde Straßen.NRW übernehmen. Frau Husemann, zuständige Abteilungsleiterin, betonte in dem Gespräch
am 09.07.09 deutlich, dass eine Baumpflanzung (im Mehrzweckstreifen) bei der bisherigen gemeindlichen
Planung nicht genehmigt würde. Außerdem machte sie deutlich, dass, sollte die Gemeinde dem
Kompromissvorschlag nicht zustimmen können, Straßen.NRW irgendwann, z.B. nach einem
Radfahrerunfall, zum Handeln gezwungen sein könnte.
Im Ausschuss ist nunmehr zu diskutieren, wie weiter verfahren werden soll.
Schemmel