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Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
01.10.2009
Erstellt
20.08.09, 12:16
Aktualisiert
20.08.09, 12:16
Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg im  Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen) Beschlussvorlage (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung
hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg im  Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 108/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Schürmann Telefon: 05208/991-202 Datum: 24. November 2009 Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung hier: Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche und Fußweg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 26.08.2009 Rat 01.10.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die in den beigefügten Lageplänen kenntlich gemachten Verkehrsflächen: a) Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche (Flurstück 1737, Flur 2, Gemarkung Asemissen) b) Fußweg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen (Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung Asemissen) wurden mit Kaufvertrag vom 17.12.2007 von der Deutschen Bahn AG, Berlin, erworben. Die Flächen sind bereits entsprechend ihrer jeweiligen Nutzung ausgebaut. Die grundbuchliche Eintragung erfolgte mit Datum 16.07.2009. Baulastträger ist nunmehr die Gemeinde Leopoldshöhe. Abschließend ist noch die Widmung der Verkehrsflächen erforderlich. Beschlussvorschlag: Dem Rat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen: a) Die Bushaltestellenbucht Bahnhofstraße mit Bürgersteig und Grünfläche (Flurstück 1737, Flur 2, Gemarkung Asemissen) erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße mit Bürgersteig und Straßenbegleitgrün. -2- b) Der Weg im Bereich Bahnlinie Bolhöferweg im OT Asemissen (Flurstück 34, Flur 1, Gemarkung Asemissen) erhält entsprechend des vorliegenden Bebauungsplanes die Eigenschaft eines Fußweges. Die Verkehrsflächen werden gemäß § 3 und § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW) in der derzeit geltenden Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Baulastträger ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Schemmel