Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
01.10.2009
Erstellt
20.08.09, 12:16
Aktualisiert
20.08.09, 12:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
101/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Schürmann
Telefon:
05208/991-202
Datum:
24. November 2009
Beitragsrechtliche Abwicklung der Herstellung der Straßen „Am Königskamp“ – oberer Teil
(Teilbereich von der Einmündung Schuckenhofstraße bis zur Einmündung „In die
Brinkheide“) und „In der Brinkheide“.
hier: Beschluss über das Bauprogramm und Beschluss der Maßnahme gemäß § 11 der
Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes
(KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984.
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
26.08.2009
Rat
01.10.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In den Sitzungen des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr wurde die Detailplanung für die Straße
„Am Königskamp“ (am 20.06.2006) und für die Straße „In der Brinkheide“ (am 19.06.2007) vorgestellt. Die
genaue Lage geht aus dem beigefügten Langeplan hervor. Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen wurden die
Bauprogramme umgesetzt und fertig gestellt.
Da der Ausschuss die Bauprogramme in seinen Sitzungen am 20.06.2006 und 19.06.2007 lediglich zur
Kenntnis genommen hat bzw. ohne Empfehlung an den Rat zugestimmt hat, ist der erforderliche Beschluss
dieser Programme nun im Vorfeld der beitragsrechtlichen Abwicklung nachzuholen.
Gemäß § 11 der Straßenbaubeitragssatzung muss jede Maßnahme, die nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes abgerechnet werden muss, vom Rat beschlossen werden. Dieser Beschluss ist
ebenfalls noch zu fassen.
Die Widmung wurde bereits in der Sitzung des Rates vom 02.04.2009 beschlossen. Damals wurde eine
allgemeine Einstufung als Gemeindestraßen vorgenommen.
Die gesamte Verkehrsanlage ist gemäß § 3 Abs. 4 der gemeindlichen Straßenbaubeitragssatzung in zwei
voneinander getrennt abzurechnenden Anlagen zu unterteilen.
Anlage 1:
Der Anlagenverlauf ist im anliegenden Lageplan schraffiert kenntlich gemacht. Die Anlage ist gemäß § 3
Abs. 4 Buchst. B der Straßenbaubeitragssatzung als Haupterschließungsstraße zu klassifizieren.
-2-
Anlage 2:
Der Anlagenverlauf ist im anliegenden Lageplan kariert kenntlich gemacht. Die Anlage ist gemäß § 3 Abs. 4
Buchst. A als Anliegerstraße zu klassifizieren.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Gemeinderat, die Straßenbaumaßnahme mit
den Bauprogrammen, wie sie in den Sitzungen am 20.06.2006 und 19.06.2007 für das Teilstück der Straße
„Am Königskamp“ – oberer Teil und der Straße „In der Brinkheide“ vorgestellt und danach umgesetzt
wurden, zu beschließen.
Schemmel