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Beschlussvorlage LIL/GM (Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008 der LIL)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
01.10.2009
Erstellt
28.08.09, 21:20
Aktualisiert
28.08.09, 21:20
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Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 99/2009 zur Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Frau Barthel Telefon: 05208/991-261 Datum: 24. November 2009 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2008 der LIL Beratungsfolge Betriebsausschuss Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Termin 10.09.2009 Rat 01.10.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Unter dem TOP 3.1. hat der Wirtschaftsprüfer Herr Kampen den Jahresabschluss der LIL für das Wirtschaftsjahr 2008 vorgestellt. Die Prüfung hat ergeben, dass im vergangenen Jahr ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 22.975,98 € erzielt worden ist. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung der Rücklagenerhöhung von 2.758,48 € ein verbleibender Bilanzgewinn in Höhe von 319.960,34 €. Seitens der Betriebsleitung wird in der Anlage I/3 des Prüfungsberichtes vorgeschlagen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Dem Gemeinderat wird daher vorgeschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen: Beschlussvorschlag: a) Unter Bezugnahme auf den Jahresabschlussbericht für das Wirtschaftsjahr 2008 und die Beratung in der Schlussbesprechung empfiehlt der Betriebsausschuss Leopoldshöher Immobilien- und -2- Liegenschaftsverwaltung Beschlussfassung: und Kommunales Gebäudemanagement dem Rat folgende 1. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31.12.2008 wird vom Rat der Gemeinde Leopoldshöhe festgestellt. 2. Der unter Berücksichtigung des Jahresfehlbetrages in Höhe von 22.975,98 € verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 319.960,34 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. b) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung Entlastung und empfiehlt dem Rat, den Betriebsauschuss gem. § 4 Buchstabe c EigVO zu entlasten. Heidemann