Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Abwägung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
35 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung) Beschlussvorlage (Abwägung)

öffnen download melden Dateigröße: 35 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 15. Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ (Offenlegung) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Offenlegung vom 19.10.2009 bis 20.11.2009 angeschrieben am 09. Oktober 2009 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung 1 Bezirksregierung Detmold Bezirksplanungsrat 32754 Detmold 19.10.09 Nach Einsichtnahme der Pläne ist eine Anpassung dieser beabsichtigten Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Landesplanungsgesetz (LPIG) nicht erforderlich. Beschlussvorschlag Wird zur Kenntnis genommen Bebauungspläne, die aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden, sind mir als Regionalabwicklungsbehörde nicht vorzulegen. 2 3 Bezirksregierung Detmold Dezernat 33 (ehem. Amt für Agrarordnung) 32754 Detmold Bürgermeisterin der Stadt Oerlinghausen Rathausplatz 1 33813 Oerlinghausen 09.11.09 keine Bedenken/ Anregungen Wird zur Kenntnis genommen 12.10.09 keine Bedenken Wird zur Kenntnis genommen Seite1 T1933.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken 4 E.ON , Westfalen Weser 31763 Hameln 13.11.09 keine Bedenken wird zur Kenntnis genommen 5 Ev. Kirchengemeinde Asemissen-Bechterdissen Danziger Str. 2 33818 Leopoldshöhe 09.11.09 keine Einwände wird zur Kenntnis genommen 6 Gemeinde Leopoldshöhe FB III Umwelt Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 16.10.09 Hinweise – Punkt 4. Dachflächenwasser-Versickerung Ich bitte den alten Text zu streichen und folgenden Text aufzunehmen: Gemeinde Leopoldshöhe FB IV LIL Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 23.10.09 7 Begründung 4. Niederschlagswasser-Beseitigung Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist entsprechend des in Folge eines DVG-Urteils geänderten Landeswassergesetzes seit 2007 im Regelfall nicht mehr möglich. Im Landeswassergesetz und der hierauf basierenden Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wurde der Anschluss- und Benutzungszwang auch für Regenwasser festgeschrieben. Die Vorraussetzungen (öffentliche Kanalisation) sind erfüllt. Die Bodenverhältnisse im Gebiet ( k-Wert ca. 5x 10-6) lassen eine Versickerung nicht zu. Die Herforder Straße wurde gerade saniert. Aus dieser Maßnahme werden Straßenbaubeiträge nach den Vorschriften des KAG erhoben. Bei der Erhebung von Vorausleistungen wurden die Grundstücke der Wohnbau Lemgo eG, die bisher als zweigeschossige Reihenhausanlage geplant waren, beitragsrechtlich nicht berücksichtigt, weil sie durch eine eigene Anlage erschlossen waren. Durch die geplante Änderung werden die Grundstücke allerdings zur Herforder Straße erschlossen. Je nachdem, wann die sachli- Beschlussvorschlag Der alte Text wird gestrichen Dem Hinweis wird gefolgt und durch v. g. Text ersetzt Hinweis wird zur Kenntnis genommen Seite2 T1933.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung Beschlussvorschlag che Beitragspflicht nach Abschluss der Maßnahme entsteht, kann die Änderung des Bebauungsplan dazu führen, dass die Grundstücke noch in die Berechnung mit einbezogen werden müssen. 8 Gemeinde Leopoldshöhe FB IV AWL Kirchweg 1 33818 Leopoldshöhe 16.10.09 9 Kreis Lippe, Der Landrat Regional- u. Bauleitplanung 32754 Detmold 12.11.09 10 Landesbetrieb Wald und Holz NRW Forstamt Lage Sedanplatz 9 32791 Lage 13.10.09 Hinweise – Punkt4. Dachflächenwasser-Versickerung Ich bitte den alten Text zu streichen und folgenden Text aufzunhmen: 4. Niederschlagswasser-Beseitigung Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist entsprechend des in Folge eines OVG-Urteils geänderten Landeswassergesetz siet 2007 im Regelfall nicht mehr möglich. Im Landeswassergesetz und der hierauf basierenden Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wurde der Anschluss- und Benutzungszwang auch für Regenwasser festgeschrieben. Die Vorraussetzungen (öffentliche Kanalisation) sind erfüllt. Die Boden–6 verhältnisse im Gebiet ( k-WERT CA: 5 x 10 ) lassen eine Versickerung nicht zu. Keine Bedenken Da öffentlich forstrechtliche Belange nicht betroffen sind , bestehen keine Anregungen oder Bedenken Der alte Text wird gestrichen Dem Hinweis wird gefolgt und durch v. g. Text ersetzt wird zur Kenntnis genommen wird zur Kenntnis genommen Seite3 T1933.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken 11 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Höxter-Lippe-Paderborn Bohlenweg 3 33034 Brakel Neuapostolische Kirche des Landes NRW 44028 Dortmund 28.10.09 Keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen 09.10.09 Keine Anregungen oder Bedenken wird zur Kenntnis genommen 13 Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld 33501 Bielefeld 16.10.09 Die Belange der Stadt Bielefeld sind nicht berührt. wird zur Kenntnis genommen 14 Straßen NRW 12.10.09 Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen 33502 Bielefeld Die Belange von Straßen NRW werden nicht berührt. Eine weitere Beteiligung von Straßen NRW ist nicht erforderlich. wird zur Kenntnis genommen 15 T-Com PTI 14 Bielefeld Philipp-Reis-Platz 1 33602 Bielefeld Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG. Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Baugebietes durch die Deutsche Telekom AG ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien erforderlich. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes und der Ko- wird zur Kenntnis genommen 12 12.11.09 Begründung Beschlussvorschlag Seite4 T1933.doc Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt Kirchweg 1 Nr. TÖB Stellungnahme vom Bedenken Begründung Beschlussvorschlag ordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Versorgungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich an die: Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, PTI 14 Philipp-Reis-Platz 1 33602 Bielefeld mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden. Seite5 T1933.doc