Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
35 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
15. Änderung des Bebauungsplan Nr. 06/03 „Askamp“ (Offenlegung)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange / Offenlegung vom 19.10.2009 bis 20.11.2009
angeschrieben am 09. Oktober 2009
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
1
Bezirksregierung
Detmold
Bezirksplanungsrat
32754 Detmold
19.10.09
Nach Einsichtnahme der Pläne ist eine Anpassung dieser beabsichtigten
Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. §
32 Landesplanungsgesetz (LPIG) nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Wird zur Kenntnis genommen
Bebauungspläne, die aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden, sind mir als Regionalabwicklungsbehörde nicht vorzulegen.
2
3
Bezirksregierung
Detmold
Dezernat 33
(ehem. Amt für
Agrarordnung)
32754 Detmold
Bürgermeisterin
der Stadt Oerlinghausen
Rathausplatz 1
33813 Oerlinghausen
09.11.09
keine Bedenken/ Anregungen
Wird zur Kenntnis genommen
12.10.09
keine Bedenken
Wird zur Kenntnis genommen
Seite1
T1933.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
4
E.ON , Westfalen Weser
31763 Hameln
13.11.09
keine Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
5
Ev. Kirchengemeinde
Asemissen-Bechterdissen
Danziger Str. 2
33818 Leopoldshöhe
09.11.09
keine Einwände
wird zur Kenntnis genommen
6
Gemeinde Leopoldshöhe
FB III
Umwelt
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
16.10.09
Hinweise – Punkt 4. Dachflächenwasser-Versickerung
Ich bitte den alten Text zu streichen und folgenden Text aufzunehmen:
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV
LIL
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
23.10.09
7
Begründung
4. Niederschlagswasser-Beseitigung
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist entsprechend des in Folge
eines DVG-Urteils geänderten Landeswassergesetzes seit 2007 im Regelfall nicht mehr möglich. Im Landeswassergesetz und der hierauf basierenden Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wurde der
Anschluss- und Benutzungszwang auch für Regenwasser festgeschrieben.
Die Vorraussetzungen (öffentliche Kanalisation) sind erfüllt. Die Bodenverhältnisse im Gebiet ( k-Wert ca. 5x 10-6) lassen eine Versickerung nicht
zu.
Die Herforder Straße wurde gerade saniert. Aus dieser Maßnahme werden
Straßenbaubeiträge nach den Vorschriften des KAG erhoben. Bei der Erhebung von Vorausleistungen wurden die Grundstücke der Wohnbau Lemgo eG, die bisher als zweigeschossige Reihenhausanlage geplant waren,
beitragsrechtlich nicht berücksichtigt, weil sie durch eine eigene Anlage
erschlossen waren. Durch die geplante Änderung werden die Grundstücke
allerdings zur Herforder Straße erschlossen. Je nachdem, wann die sachli-
Beschlussvorschlag
Der alte Text wird gestrichen Dem Hinweis wird gefolgt
und durch v. g. Text ersetzt
Hinweis wird zur Kenntnis
genommen
Seite2
T1933.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
Beschlussvorschlag
che Beitragspflicht nach Abschluss der Maßnahme entsteht, kann die Änderung des Bebauungsplan dazu führen, dass die Grundstücke noch in die
Berechnung mit einbezogen werden müssen.
8
Gemeinde Leopoldshöhe
FB IV
AWL
Kirchweg 1
33818 Leopoldshöhe
16.10.09
9
Kreis Lippe, Der Landrat
Regional- u.
Bauleitplanung
32754 Detmold
12.11.09
10
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW
Forstamt Lage
Sedanplatz 9
32791 Lage
13.10.09
Hinweise – Punkt4. Dachflächenwasser-Versickerung
Ich bitte den alten Text zu streichen und folgenden Text aufzunhmen:
4. Niederschlagswasser-Beseitigung
Eine Versickerung von Niederschlagswasser ist entsprechend des in Folge
eines OVG-Urteils geänderten Landeswassergesetz siet 2007 im Regelfall
nicht mehr möglich. Im Landeswassergesetz und der hierauf basierenden
Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wurde der
Anschluss- und Benutzungszwang auch für Regenwasser festgeschrieben.
Die Vorraussetzungen (öffentliche Kanalisation) sind erfüllt. Die Boden–6
verhältnisse im Gebiet ( k-WERT CA: 5 x 10 ) lassen eine Versickerung
nicht zu.
Keine Bedenken
Da öffentlich forstrechtliche Belange nicht betroffen sind , bestehen keine
Anregungen oder Bedenken
Der alte Text wird gestrichen Dem Hinweis wird gefolgt
und durch v. g. Text ersetzt
wird zur Kenntnis genommen
wird zur Kenntnis genommen
Seite3
T1933.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
11
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle
Höxter-Lippe-Paderborn
Bohlenweg 3
33034 Brakel
Neuapostolische Kirche
des Landes NRW
44028 Dortmund
28.10.09
Keine Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
09.10.09
Keine Anregungen oder Bedenken
wird zur Kenntnis genommen
13
Oberbürgermeister der
Stadt Bielefeld
33501 Bielefeld
16.10.09
Die Belange der Stadt Bielefeld sind nicht berührt.
wird zur Kenntnis genommen
14
Straßen NRW
12.10.09
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
33502 Bielefeld
Die Belange von Straßen NRW werden nicht berührt. Eine weitere Beteiligung von Straßen NRW ist nicht erforderlich.
wird zur Kenntnis genommen
15
T-Com
PTI 14 Bielefeld
Philipp-Reis-Platz 1
33602 Bielefeld
Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Deutschen
Telekom AG.
Zur telekommunikationstechnischen Versorgung des Baugebietes durch die
Deutsche Telekom AG ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien
erforderlich.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes und der Ko-
wird zur Kenntnis genommen
12
12.11.09
Begründung
Beschlussvorschlag
Seite4
T1933.doc
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Fachbereich III Bauen, Planen und Umwelt
Kirchweg 1
Nr.
TÖB
Stellungnahme
vom
Bedenken
Begründung
Beschlussvorschlag
ordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen
Versorgungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Planbereich an die:
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH,
PTI 14
Philipp-Reis-Platz 1
33602 Bielefeld
mindestens 3 Monate vor Baubeginn schriftlich angezeigt werden.
Seite5
T1933.doc