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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
136 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste
als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)
hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste
als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)
hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste
als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)
hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 154/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 24. November 2009 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung) hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 03.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Der Antragsteller beantragt, für die südliche Teilfläche des Flurstücks 100, Flur 7, Gemarkung Greste, eine Änderung des Bebauungsplanes, um die in zweiter Reihe gelegenen Wohnbaugrundstücke bebauen zu können. Aus diesem Grund soll die im jetzigen Bebauungsplan 01/07 „Holzkamp“ festgelegte Erschließung der Baugrundstücke im rückwärtigen Bereich verlegt, sowie die Baufenster zugunsten einer verbesserten Grundstücksnutzung geändert werden. Entlang der Grester Straße ist eine Baumreihe mit dichtem Pflanzabstand festgesetzt. In dem betreffenden Bereich soll die Anzahl der anzupflanzenden Bäume reduziert werden, um die zur Erschließung der direkten Anlieger erforderlichen Zufahrten wie auch der Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücksteilflächen zu ermöglichen. Die hier entfallenden drei Bäume sollen auf den Freiflächen entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 100 angepflanzt werden. Luftbild rechtskräftiger B-Plan Abgrenzung Plangebiet Luftbild rechtskräftiger B-Plan Abgrenzung Plangebiet -2- Die Urschrift des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ setzt auf dem historischen Flurstück Nr. 100 ein allgemeines Wohngebiet mit einer überbaubare Fläche entlang der Grester Straße sowie einem weiteren Baufenster im rückwärtigen Bereich fest. Weiterhin ist eine dichte Baumreihe entlang der öffentlichen Verkehrsfläche festgesetzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Flurstück 100 als Wohnbaufläche dargestellt. Bezogen auf die verkehrliche Anbindung ist das Plangebiet sowohl für den öffentlichen Nahverkehr wie auch für den motorisierten Individualverkehr erschlossen. Für dieses brachliegende Grundstück soll auf einer südlichen, ca. 3.600 m² großen Teilfläche, nunmehr tatsächlich die Aufteilung in mehrere Wohnbaugrundstücke erfolgen. Um die gewünschte Bebauung zu ermöglichen sind Änderungen der Festsetzungen notwendig. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB erfolgen, da es sich um eine sonstige Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Auf einen Umweltbericht kann daher in diesen Fällen verzichtet werden. Aufgrund von Eigentumsverhältnissen kann die Erschließung der rückwärtigen Flächen nicht, wie im jetzigen Bebauungsplan 01/07 „Holzkamp“ festgelegt, vom Wendehammer des Kastanienweges erfolgen, sondern muss als Wohnstichweg von der Grester Straße angelegt werden. Damit wäre die umfassende Erschließung der im rückwärtigen Bereich geplanten Baugrundstücke gesichert. Eine Teilfläche des Flurstückes 100 wird deshalb als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt. Um eine bessere bauliche Nutzung dieser Grundstücksteile zu erreichen, ist die Verlegung der Baufenstergrenzen um einige Meter westlich in Richtung Grester Straße notwendig und sinnvoll. Art und Maß der baulichen Nutzung bleiben, wie schon im Ursprungsplan aus dem Jahre 2007 festgesetzt, unverändert erhalten. Die Beibehaltung eines allgemeinen Wohngebietes entspricht den vorhandenen Nutzungen in der direkten Umgebung. Die Festsetzung von einem Vollgeschoss als Höchstmaß wird ebenfalls übernommen. Bei der festgesetzten zulässigen Dachneigung ist ein ausgebautes Dachgeschoss möglich. Auch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl werden nicht geändert, weil so sicher gestellt werden soll, dass sich zukünftige Neubauten harmonisch in die schon bestehenden Bebauungsstrukturen einfügen. Als Dachformen sind für den Änderungsbereich nur Satteldächer zulässig. Insgesamt betreffende die Änderungen nur die Planzeichnung. Die textlichen Festsetzungen bleiben in der ursprünglichen Form vollständig erhalten. Durch die neu geplanten Grundstückserschließungen muss auf 3 der im derzeitigen Bebauungsplan 01/07 „Holzkamp“ in dichter Reihung festgesetzten Bäume entlang der Grester Straße verzichtet werden. Die an dieser Stelle wegfallenden Bäume sollen auf den Freiflächen entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 100 angepflanzt werden. Diese Anpflanzung soll durch städtebaulichen Vertrag gesichert werden. Ansonsten sind keine über die im rechtkräftigen Plan hinausgehenden Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a BauGB für die zulässigen baulichen Eingriffe erforderlich, da die Obergrenze der baulichen Nutzung, d. h. die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 weiterhin gültig bleibt und deshalb keine höhere Gesamtversieglung zulässig ist. Im Hinblick auf die zur Zeit anstehenden Verfahren und den persönlichen Hinweis des Antragstellers, zeitnah mit der Errichtung der Wohnhäuser beginnen zu wollen, wird angeregt, die Planung einem externen Planer zu übertragen, bei Kostenübernahme durch den Antragsteller. Beschlussvorschlag: a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Antrag auf vereinfachte 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verfahren wird die Planung zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen. b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Abgrenzungsplan ersichtlich. -3- c) Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der 4. Änderung und der Begründung zu und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB erfolgt. Schemmel Anlagen: Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Hinweis: Die Vorlage wurde erstellt in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe vom Planungsbüro Enderweit + Partner GmbH, Bielefeld.