Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
136 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
154/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
24. November 2009
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ im Ortsteil Asemissen/Greste
als vereinfachte Änderung gem. § 13a BauGB (B-Plan der Innenentwicklung)
hier : Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
03.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Antragsteller beantragt, für die südliche Teilfläche des Flurstücks 100, Flur 7, Gemarkung Greste, eine
Änderung des Bebauungsplanes, um die in zweiter Reihe gelegenen Wohnbaugrundstücke bebauen zu
können. Aus diesem Grund soll die im jetzigen Bebauungsplan 01/07 „Holzkamp“ festgelegte Erschließung
der Baugrundstücke im rückwärtigen Bereich verlegt, sowie die Baufenster zugunsten einer verbesserten
Grundstücksnutzung geändert werden.
Entlang der Grester Straße ist eine Baumreihe mit dichtem Pflanzabstand festgesetzt. In dem betreffenden
Bereich soll die Anzahl der anzupflanzenden Bäume reduziert werden, um die zur Erschließung der direkten
Anlieger erforderlichen Zufahrten wie auch der Zufahrt zu den rückwärtigen Grundstücksteilflächen zu
ermöglichen. Die hier entfallenden drei Bäume sollen auf den Freiflächen entlang der nördlichen
Grundstücksgrenze des Flurstückes 100 angepflanzt werden.
Luftbild
rechtskräftiger B-Plan
Abgrenzung Plangebiet
Luftbild
rechtskräftiger B-Plan
Abgrenzung Plangebiet
-2-
Die Urschrift des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ setzt auf dem historischen Flurstück Nr. 100 ein
allgemeines Wohngebiet mit einer überbaubare Fläche entlang der Grester Straße sowie einem weiteren
Baufenster im rückwärtigen Bereich fest. Weiterhin ist eine dichte Baumreihe entlang der öffentlichen
Verkehrsfläche festgesetzt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde ist das Flurstück 100 als
Wohnbaufläche dargestellt. Bezogen auf die verkehrliche Anbindung ist das Plangebiet sowohl für den
öffentlichen Nahverkehr wie auch für den motorisierten Individualverkehr erschlossen.
Für dieses brachliegende Grundstück soll auf einer südlichen, ca. 3.600 m² großen Teilfläche, nunmehr
tatsächlich die Aufteilung in mehrere Wohnbaugrundstücke erfolgen. Um die gewünschte Bebauung zu
ermöglichen sind Änderungen der Festsetzungen notwendig.
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB
erfolgen, da es sich um eine sonstige Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Auf einen Umweltbericht
kann daher in diesen Fällen verzichtet werden.
Aufgrund von Eigentumsverhältnissen kann die Erschließung der rückwärtigen Flächen nicht, wie im jetzigen
Bebauungsplan 01/07 „Holzkamp“ festgelegt, vom Wendehammer des Kastanienweges erfolgen, sondern
muss als Wohnstichweg von der Grester Straße angelegt werden. Damit wäre die umfassende Erschließung
der im rückwärtigen Bereich geplanten Baugrundstücke gesichert. Eine Teilfläche des Flurstückes 100 wird
deshalb als Geh-, Fahr- und Leitungsrecht festgesetzt.
Um eine bessere bauliche Nutzung dieser Grundstücksteile zu erreichen, ist die Verlegung der
Baufenstergrenzen um einige Meter westlich in Richtung Grester Straße notwendig und sinnvoll.
Art und Maß der baulichen Nutzung bleiben, wie schon im Ursprungsplan aus dem Jahre 2007 festgesetzt,
unverändert erhalten. Die Beibehaltung eines allgemeinen Wohngebietes entspricht den vorhandenen
Nutzungen in der direkten Umgebung. Die Festsetzung von einem Vollgeschoss als Höchstmaß wird
ebenfalls übernommen. Bei der festgesetzten zulässigen Dachneigung ist ein ausgebautes Dachgeschoss
möglich. Auch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) und der Geschossflächenzahl werden nicht
geändert, weil so sicher gestellt werden soll, dass sich zukünftige Neubauten harmonisch in die schon
bestehenden Bebauungsstrukturen einfügen. Als Dachformen sind für den Änderungsbereich nur
Satteldächer zulässig. Insgesamt betreffende die Änderungen nur die Planzeichnung. Die textlichen
Festsetzungen bleiben in der ursprünglichen Form vollständig erhalten.
Durch die neu geplanten Grundstückserschließungen muss auf 3 der im derzeitigen Bebauungsplan 01/07
„Holzkamp“ in dichter Reihung festgesetzten Bäume entlang der Grester Straße verzichtet werden. Die an
dieser Stelle wegfallenden Bäume sollen auf den Freiflächen entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des
Flurstückes 100 angepflanzt werden. Diese Anpflanzung soll durch städtebaulichen Vertrag gesichert
werden.
Ansonsten sind keine über die im rechtkräftigen Plan hinausgehenden Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a
BauGB für die zulässigen baulichen Eingriffe erforderlich, da die Obergrenze der baulichen Nutzung, d. h.
die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,4 weiterhin gültig bleibt und deshalb keine höhere
Gesamtversieglung zulässig ist.
Im Hinblick auf die zur Zeit anstehenden Verfahren und den persönlichen Hinweis des Antragstellers,
zeitnah mit der Errichtung der Wohnhäuser beginnen zu wollen, wird angeregt, die Planung einem externen
Planer zu übertragen, bei Kostenübernahme durch den Antragsteller.
Beschlussvorschlag:
a) Der Hochbau- und Planungsausschuss der Gemeinde Leopoldshöhe stimmt dem Antrag auf vereinfachte
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 01/07 „Holzkamp“ zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens. Aufgrund der Vielzahl der anstehenden Verfahren wird die Planung
zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen.
b) Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 01/07 „Holzkamp“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a
BauGB. Der Geltungsbereich ist aus dem als Anlage beigefügten Abgrenzungsplan ersichtlich.
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c) Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Entwurf der 4. Änderung und der Begründung zu
und beschließt die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 13a BauGB. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Aufstellung im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2
Abs. 4 BauGB erfolgt.
Schemmel
Anlagen:
Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Hinweis:
Die Vorlage wurde erstellt in Abstimmung mit der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe
vom Planungsbüro Enderweit + Partner GmbH, Bielefeld.