Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
146/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB II Bürgerservice / Ordnung /
Soziales
Auskunft erteilt:
Herr Oortman Herr Taron
Telefon:
05208/991-260 05208/992-300
Datum:
24. November 2009
Neufestsetzung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der K 1 und K 2 in Bechterdissen
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
02.12.2009
Rat
16.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der Kreis Lippe hat vorgeschlagen, im Zuge der K1 und K2 (Einmündung Heeper Straße/An der Windwehe)
eine Ortsdurchfahrt gemäß § 5 Straßen- und Wegegesetz NRW festzusetzen. Auf das beigefügte Schreiben
wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Primärer Zweck einer Ortsdurchfahrtenfestsetzung ist die
Verteilung von Baulasten. Das Gesetz schreibt vor, dass ein derartiges Verfahren nur im Einvernehmen mit
der Gemeinde und der Bezirksregierung durchgeführt werden kann.
Die Verwaltung kann das Interesse des Kreises nachvollziehen. Allerdings muss erwähnt werden, dass die
Gemeinde dann künftig die bauliche Unterhaltung der Gehweganlage sicherzustellen hätte, was eine
finanzielle Belastung nach sich ziehen würde. Ferner werden keine Vorteile z.B. im Hinblick auf die
Verkehrssicherheit bzw. das Geschwindigkeitsniveau gesehen, da bereits jetzt schon die Tempo-50Regelung besteht. Insofern sieht die Verwaltung derzeit keine Veranlassung, einer Neufestsetzung
zuzustimmen. Es wird vorgeschlagen, das Einvernehmen nicht zu erteilen.
Beschlussvorschlag:
Dem Gemeinderat wird folgende Beschlussfassung empfohlen:
Das Einvernehmen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Neufestsetzung einer Ortsdurchfahrt im Zuge der K1
und K2 im Bereich:
K 1,8 von NK 3917 001 nach NK 3917 006, von Station 0,000 bis Station 0,101
K 1,9 von NK 3917 006 nach NK 3918 001, von Station 0,000 bis Station 0,082
K 2,1 von NK 3917 006 nach NK 4018 044, von Station 0,000 bis Station 0,250
wird nicht erteilt.
Schemmel