Daten
Kommune
Merzenich
Größe
17 kB
Datum
07.07.2016
Erstellt
21.06.16, 13:50
Aktualisiert
29.06.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 43/2016
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 16.06.2016
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Genehmigung des Vertrages betreffend die Entwicklung und Erschließung des
Projektbereiches Merzpark (Erschließungsvertrag)
Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 den
Bebauungsplan Merzenich C 24 (Merzpark) als Satzung beschlossen. Zur Rechtskraft
durch
Bekanntmachung
wird
der
Bebauungsplan
nach
Abschluss
des
Erschließungsvertrages gebracht.
Zur geregelten und zeitgerechten Umsetzung der anstehenden Erschließungsmaßnahmen im Projektbereich, ist zwischen der Gemeinde Merzenich und dem
Erschließungsträger, der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH, Bornheim, ein
entsprechender Erschließungsvertrag gemäß § 124 ff Baugesetzbuch (BauGB)
abzuschließen. Die Umgrenzung des Erschließungsgebietes ergibt sich aus dem als
Anlage 1 beigefügten Bebauungsplan Merzenich C 24 (Merzpark).
Der Entwurf des Erschließungsvertrages wurde in Abstimmung
Erschließungsträger von der Verwaltung der Gemeinde Merzenich erarbeitet.
mit
dem
Im Wesentlichen verpflichtet der Vertrag den Erschließungsträger zur Herstellung der
Erschließung des Projektbereiches, die Herstellung aller zur öffentlichen Erschließung
gehörenden Infrastrukturmaßnahmen, die Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen,
die Umsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen sowie die Finanzierung dieser
Maßnahmen.
Die gesamten mit der Erschließung des Projektbereich Merzpark verbundenen Kosten
einschließlich notwendiger Vermessungskosten und Planungskosten werden gemäß
§ 124 Abs. 2 BauGB vollständig von dem Erschließungsträger getragen.
Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass die Gemeinde Merzenich
von dem Anteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3
BauGB entbunden wird.
Als Ausgleich für die vom Erschließungsträger vorzunehmende Herstellung der
kompletten
Abwasseranlage,
erhebt
die
Gemeinde
Merzenich
keine
Kanalanschlussbeiträge und Erschließungsbeiträge gemäß §§ 127 ff. BauGB für die
insoweit erschlossenen Grundstücke.
Darüber hinaus enthält der Vertrag Regelungen zur Erstattung der Mehrkosten für die
technischen Einrichtungen, die zur Erschließung der östlichen Entwicklungsflächen
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(Projekt Merz-Park) im Zusammenhang mit der Erschließung des Umsiedlungsstandortes
bereits mit errichtet wurden, an die Gemeinde Merzenich.
Der Vertragsentwurf mit den zugehörigen Anlagen ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt,
den als Anlage beigefügten Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde
Merzenich und der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH, Schumacherstr.
3-11, 53332 Bornheim vertreten durch Herrn Marcus Schmitz, zu genehmigen und
die Verwaltung zu ermächtigen, die Unterzeichnung vorzunehmen.
(Gelhausen)
(Lüssem)