Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
356 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
179/2009
zur Sitzung
des Hochbau- und
Planungsausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Frau Knipping
Telefon:
05208/ 991-278
Datum:
24. November 2009
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste
Beratungsfolge
Hochbau- und Planungsausschuss
Termin
03.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Erstmals wurde der Hochbau- und Planungsausschuss am 23.04.2009 über die in dem
anliegenden Antrag detaillierter dargelegten Probleme der Antragsteller informiert (siehe auch
abrufbare Niederschrift im Ratsinformationssystem). Die in dieser Sitzung beschlossene 1.
vereinfachte Änderung des o.g. B-Planes wurde nicht weiter verfolgt, da gegenüber dem Kreis
Lippe und der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe durch den beauftragten
Entwurfsverfasser Bauantragsunterlagen eingereicht wurden, die dem Bebauungsplan
entsprachen. Eine Bebauungsplanänderung war somit nicht mehr erforderlich.
Mit dem erneuten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes und den dortigen Ausführungen
wird deutlich, dass die Bauherrin / der Bauherr mit der Vorgehensweise des Entwurfsverfassers
nicht einverstanden sind. Die Bauinteressenten streben weiterhin ein Haus an, was optisch
eine eingeschossige Bauweise vermuten lässt, allerdings rechnerisch zweigeschossig ist. Die
Weiterführung des Bauvorhabens im Sinne der Bauherrenschaft ist nur mit Änderung des
Bauungsplanes möglich.
WA I o / ED,2
WE
GRZ 0,4;GFZ 0,4
FH max. 9,50 m
TH max. 4,50 m
SD / WD 20 45
Baugrundstück A 22
rechtskräftiger B-Plan
Baugrundstück
Grundstücksteilungsplan*
-2-
Zur Vorgeschichte:
Das Baugrundstück „A 22“ wird durch eine Maßkette in eine ein- bzw. zweigeschossige
Bebaubarkeit aufgeteilt. Dies ergab sich, da nach Rechtskraft des Bebauungsplanes der
Grundstücksaufteilungsplan durch Änderung des nötigen Regenrückhaltebeckens neu
aufgestellt wurde. Dadurch konnte mehr Bauland veräußerbar werden, allerdings wurde damit
die Nutzungsgrenze verschoben. Für das Grundstück „A 22“ ergab sich somit eine besondere
Situation.
Aus städtebaulicher Sicht steht grundsätzlich der vollständigen zweigeschossigen Bebauung
des Grundstückes „A 22“ nichts entgegen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die
Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine eingeschossige Bauweise eingehalten werden.
Diese Einschränkung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Nachbargrundstücke mit dem
Vertrauen bebaut wurden, das der Baukörper des Grundstückes „A 22“ ein eingeschossiges
Erscheinungsbild haben wird.
Aus diesen Gründen wurde den Bauinteressenten nahegelegt, mit ihren direkten Nachbarn
(Grundstücke A 21, A 23, A 37 und A 36) zu sprechen, da diese hauptsächlich von der
Änderung betroffen sind.
Dieser Empfehlung wurde nachgekommen. Im beigefügten Antrag wird erklärt diese, dass die
angesprochene Nachbarschaft einverstanden ist mit dem errichteten Baukörper.
Aufgrund der besonderen Grundstückssituation in Verbindung mit der Festsetzung der
Nutzungsgrenze sowie der Zustimmung der Nachbarschaft, also den Betroffenen, empfiehlt die
Verwaltung ein Änderungsverfahren einzuleiten. Die Durchführung und die genauen Inhalte
der Änderung werden im weiteren Verlauf des Verfahrens zu klären sein (soweit möglich ggf.
mündlich vorgetragen).
Beschlussvorschlag:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 1. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ für das Grundstück im Grundstücksteilungsplan
(s.o.) mit der Bezeichnung A 22.
Schemmel
Anlage:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“