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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
356 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
20.11.09, 21:57
Aktualisiert
20.11.09, 21:57
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 179/2009 zur Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Frau Knipping Telefon: 05208/ 991-278 Datum: 24. November 2009 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ im Ortsteil Greste Beratungsfolge Hochbau- und Planungsausschuss Termin 03.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Erstmals wurde der Hochbau- und Planungsausschuss am 23.04.2009 über die in dem anliegenden Antrag detaillierter dargelegten Probleme der Antragsteller informiert (siehe auch abrufbare Niederschrift im Ratsinformationssystem). Die in dieser Sitzung beschlossene 1. vereinfachte Änderung des o.g. B-Planes wurde nicht weiter verfolgt, da gegenüber dem Kreis Lippe und der Verwaltung der Gemeinde Leopoldshöhe durch den beauftragten Entwurfsverfasser Bauantragsunterlagen eingereicht wurden, die dem Bebauungsplan entsprachen. Eine Bebauungsplanänderung war somit nicht mehr erforderlich. Mit dem erneuten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes und den dortigen Ausführungen wird deutlich, dass die Bauherrin / der Bauherr mit der Vorgehensweise des Entwurfsverfassers nicht einverstanden sind. Die Bauinteressenten streben weiterhin ein Haus an, was optisch eine eingeschossige Bauweise vermuten lässt, allerdings rechnerisch zweigeschossig ist. Die Weiterführung des Bauvorhabens im Sinne der Bauherrenschaft ist nur mit Änderung des Bauungsplanes möglich. WA I o / ED,2 WE GRZ 0,4;GFZ 0,4 FH max. 9,50 m TH max. 4,50 m SD / WD 20 45 Baugrundstück A 22 rechtskräftiger B-Plan Baugrundstück Grundstücksteilungsplan* -2- Zur Vorgeschichte: Das Baugrundstück „A 22“ wird durch eine Maßkette in eine ein- bzw. zweigeschossige Bebaubarkeit aufgeteilt. Dies ergab sich, da nach Rechtskraft des Bebauungsplanes der Grundstücksaufteilungsplan durch Änderung des nötigen Regenrückhaltebeckens neu aufgestellt wurde. Dadurch konnte mehr Bauland veräußerbar werden, allerdings wurde damit die Nutzungsgrenze verschoben. Für das Grundstück „A 22“ ergab sich somit eine besondere Situation. Aus städtebaulicher Sicht steht grundsätzlich der vollständigen zweigeschossigen Bebauung des Grundstückes „A 22“ nichts entgegen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes für eine eingeschossige Bauweise eingehalten werden. Diese Einschränkung erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Nachbargrundstücke mit dem Vertrauen bebaut wurden, das der Baukörper des Grundstückes „A 22“ ein eingeschossiges Erscheinungsbild haben wird. Aus diesen Gründen wurde den Bauinteressenten nahegelegt, mit ihren direkten Nachbarn (Grundstücke A 21, A 23, A 37 und A 36) zu sprechen, da diese hauptsächlich von der Änderung betroffen sind. Dieser Empfehlung wurde nachgekommen. Im beigefügten Antrag wird erklärt diese, dass die angesprochene Nachbarschaft einverstanden ist mit dem errichteten Baukörper. Aufgrund der besonderen Grundstückssituation in Verbindung mit der Festsetzung der Nutzungsgrenze sowie der Zustimmung der Nachbarschaft, also den Betroffenen, empfiehlt die Verwaltung ein Änderungsverfahren einzuleiten. Die Durchführung und die genauen Inhalte der Änderung werden im weiteren Verlauf des Verfahrens zu klären sein (soweit möglich ggf. mündlich vorgetragen). Beschlussvorschlag: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“ für das Grundstück im Grundstücksteilungsplan (s.o.) mit der Bezeichnung A 22. Schemmel Anlage: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“