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Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
13.06.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen 
und Kindertagespflege) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen 
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und Kindertagespflege) Beschlussvorlage GB (Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen 
und Kindertagespflege)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 39/2013 24.05.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 13.06.2013 Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege Sachbearbeiter: Herr Hermes x Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, entsprechend der in der Vorlage erläuterten Vorgehensweise den Kindergartenbedarfsplan weiterzuentwickeln und dem Jugendhilfeausschuss zeitnah vorzulegen. -2- Begründung: Bisherige Ausbauplanung zum 01.08.2013 Im Rahmen des zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Kinderförderungsgesetzes (KiföG) wurde u.a. zum 01.08.2013 ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege für Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr eingeführt. Der Kreis hat daher im Jugendhilfeausschuss vom 12.03.2009 (V 510/2009) beschlossen, den o.g. Rechtsanspruch durch einen stufenweisen Ausbau der Betreuungsquote auf 35 % für die Kinder vom vollendeten 1. bis vollendetem 3. Lebensjahr bis zum 01.08.2013 umzusetzen: Vorgesehen war die Umsetzung folgenden kreisweiten Bedarfs: Alter der Kinder angestrebte Betreuungsquote 2 Monate bis 10 Monate 5% 10 Monate bis 1 Jahr 10 Monate 35 % 1 Jahr 10 Monate bis 2 Jahre und 10 Monate 2 Jahre 10 Mon. bis zum Schuleintritt 20 % 50 % 98 % Bedarf zum 01.08.2013 (Planung Bund = Soll) 3,5 % Kindertagespflege 1,5 % in Kindertageseinrichtungen 5% in Kindertagespflege 15 % in Kindertageseinrichtungen Betreuungsquote im Kreis Euskirchen 2013/14 (Ist) 5,24 % 3,07 % 12,26 % 50 % in Kindertageseinrichtungen 51,26 % 98 % in Kindertageseinrichtungen 97,99 % Auch wenn in einzelnen Kindertageseinrichtungen noch Investitionsmaßnahmen umzusetzen sind/abgeschlossen werden müssen, ist die bisherige Ausbauplanung im Kreis Euskirchen umgesetzt. Nach derzeitigem Kenntnisstand konnte zum Kindergartenjahr 2013/2014 eine bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zur Verfügung gestellt werden. Bedarfsentwicklung: Bezüglich der Darstellung des jeweiligen Bedarfs hat sich zwischenzeitlich die Auffassung durchgesetzt, dass der Bedarf an der sogenannten U3-Quote gemessen werden muss (Betreuungsplätze für alle Kinder unter 3 Jahren / Gesamtanzahl aller Kinder unter 3 Jahren). Entsprechend des im März 2013 veröffentlichten vierten Zwischenberichts zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes waren zum 01.03.2012 bundesweit 27,6 % der Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut. Dem gegenüber möchten ca. 40 % der Eltern von Kindern unter drei Jahren, dass ihr Kind einen Betreuungsplatz erhält. Aussagen, auf welche Altersgruppen sich dieser Bedarf erstreckt, enthält der Zwischenbericht nicht. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt entsprechend einer ersten Auswertung des Landes 144.316 Kindpauschalen gemeldet, was einer Betreuungsquote von 33,1 % (24,4 % in Tageseinrichtungen, 8,8 % in Tagespflege) entspricht. -3Der Kreis Euskirchen erreicht hier mit 1.062 Kindpauschalen eine Betreuungsquote von 24,5 % (21,9 % in Tageseinrichtungen, 2,5 % in Tagespflege). Von den insgesamt 25 Kreisen entspricht dies der zweitniedrigsten Betreuungsquote. Insofern muss auch im Kreis Euskirchen davon ausgegangen werden, dass weitere Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden müssen. Bevölkerungsentwicklung: Entsprechend der aktuellsten Prognosen von IT.NRW zur Bevölkerungsentwicklung im Kreis Euskirchen ist davon auszugehen, dass sich die Kinderzahlen der Kinder im Alter von 0 - 6 Jahren bis zum Jahr 2030 um ca. 10 Prozent reduzieren werden. Dies entspricht einem Rückgang von durchschnittlich unter 1 Prozent pro Jahr. Diese Entwicklung stimmt mit der Bertelsmann-Prognose überein und wird durch Berechnungen der Fachabteilung bestätigt. Da der aktuelle Kindergartenbedarfsplan für die Gruppen des Gruppentyps I bereits eine Überbelegung der Gruppen um 10 % vorsieht, ist eine Anpassung des Kindergartenbedarfsplans an diese demografische Entwicklung nicht notwendig. Kindergartenbedarfsplanung: Der Vergleich mit anderen Kreisen sowie die im vierten Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes angegebene Bedarfsquote (s.o.) führen zu dem Schluss, dass die Ausbauplanung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren nicht abgeschlossen sein kann. Insbesondere für die Altersgruppe der Kinder im Alter von 1 bis 2 Jahren sowie für die Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren rechnet die Verwaltung mit weiterem Betreuungsbedarf. Eine konkrete Planung wird allerdings dadurch erschwert, dass über das angekündigte zweite KiBizÄnderungsgesetz noch keine konkreten Informationen vorliegen. Die Verwaltung beabsichtigt daher wie folgt vorzugehen: 1. Bedarfsplanung: Bezüglich eines weiteren Ausbaus des Betreuungsangebotes werden Abstimmungsgespräche mit den Kommunen unter Beteiligung der örtlichen Träger geführt. Hierbei wird seitens der Verwaltung davon ausgegangen, dass sich die Kommunen in der bisherigen Höhe an weiteren investiven sowie laufenden Aufwendungen (Trägeranteil) beteiligen. Dies wurde den Kommunen bisher in der Sozialkonferenz am 23.05.2013 dargelegt. 2. Stufenweise Ausbauplanung: Auf der Basis der o.g. Ermittlungen soll in Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss eine stufenweise, jährlich anzupassende Ausbauplanung beschlossen werden. Mögliche Änderungen im Rahmen des KiBiz-Änderungsgesetzes können dann berücksichtigt werden. 3. Haushaltsplanung 2014: -4Da derzeit noch keine Aussage zur einer weiteren Landesförderung getroffen werden kann, werden im Rahmen der Haushaltsplanung bereits jetzt investive Haushaltsmittel in Höhe von 1.000.000 € für 2014 eingeplant. Dies entspräche einer Förderung von 50 Plätzen in Höhe von 20.000 € pro U3-Platz (Hinweis: um die o.g. Landesquote von z.Zt. 33,1 % zu erreichen, müssten ca. 370 weitere Plätze für U3-Kinder geschaffen werden). Die Verwaltung wird sich über seinen kommunalen Spitzenverband für eine Fortsetzung der Förderung des U 3-Ausbaus einsetzen. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)