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Beschlussvorlage (Prüfung umlagefähiger Aufwand)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
1,1 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:05
Aktualisiert
20.06.16, 14:05

Inhalt der Datei

www.pwc.de Gemeinde Merzenich Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes für die Fernwärmeversorgung in Morschenich-Neu 10. September 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Auftrag und Ausgangslage 2. Grundsätze der Beitragskalkulation 3. Ergebnisse der Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes für die Fernwärmeversorgung in Morschenich-Neu Anlagen • Auflistung Rechnungen Fernwärmeleitungen • Auflistung Rechnungen Heizzentrale • Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 Gemeinde Merzenich PwC September 2015 2 Auftrag und Ausgangslage Gemeinde Merzenich PwC September 2015 3 Auftrag und Ausgangslage Im Rahmen der Ausweitung des Braunkohletagebaus Hambach erfolgt eine Umsiedlung des Ortsteils Morschenich in den neuen Ortsteil Morschenich-Neu auf dem Gebiet der Gemeinde Merzenich. Für den Ort Morschenich-Neu ist eine neue zentrale Fernwärmeversorgung mit eigener Heizzentrale und Fernwärmenetz vorgesehen. Zur Finanzierung der der Gemeinde Merzenich entstandenen Investitionsaufwendungen für den Bau der Fernwärmeversorgung wird eine vollständige Kostentragung durch die Grundstückserwerber bzw. zumindest eine weitgehende Kostenbeteiligung angestrebt. Vorliegend haben wir auftragsgemäß auf Grundlage der uns von der Gemeinde Merzenich zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen zu den Investitionsaufwendungen für den Bau der Fernwärmeversorgung den umlagenfähigen Aufwand ermittelt. Die Ergebnisse dieser Ermittlung sind in der vorliegenden Präsentation dargestellt. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit legen wir, und zwar auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die dieser Präsentation als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 zugrunde. Gemeinde Merzenich PwC September 2015 4 Grundsätze der Beitragskalkulation Gemeinde Merzenich PwC September 2015 5 Rechtliche Grundlagen der Beitragskalkulation § 8 KAG NW Beiträge Abs. 2: Beiträge sind Geldleistungen, die dem Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen im Sinne des § 4 Abs. 2 […], jedoch ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung, dienen. Sie werden von den Grundstückseigentümern als Gegenleistung dafür erhoben, dass ihnen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Einrichtungen und Anlagen wirtschaftliche Vorteile geboten werden. • Die Beitragserhebung setzt somit voraus, dass der Gemeinde für die Herstellung der Anlage ein Aufwand entstanden ist. „Beitragsfähiger Aufwand“ wird als der Gesamtbetrag verstanden, der der Gemeinde feststellbar durch die in § 8 Abs. 2 Satz 1 KAG NRW genannten Maßnahmen entsteht. • Nicht der gesamte beitragsfähige Aufwand kann in Beitragssätze verrechnet werden. Auszusondern sind Bereinigungen für Mehrdimensionierungen sowie Finanzierungsanteile aus Zuweisungen und Zuschüssen (abhängig vom Zuschussgeber). • Gegenstand des über die Kalkulation zu ermittelnden Beitragssatzes ist das Ergebnis der Teilung des umlagefähigen Aufwands durch die Gesamtzahl der Maßstabseinheiten. Gemeinde Merzenich PwC September 2015 6 Verfahren zur Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes Globalkalkulation • bei leitungsgebundenen Anlagen können die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden oder die Aufwendungen nach Einheitssätzen ermittelt werden (§ 8 Abs. 4 S. 2 KAG NRW) • daher ist eine sogenannte Gesamt- oder Globalkalkulation zulässig • der Aufwand ergibt sich aus • • der Summe des tatsächlich entstandenen Aufwands seit Herstellungsbeginn der Einrichtung bis zum Zeitpunkt der Kalkulation und • dem zukünftig bis zur plangemäßen Fertigstellung noch entstehenden Aufwand, der zu veranschlagen ist kann der Aufwand für lang zurückliegende Zeiträume nicht mehr festgestellt werden, ist eine Schätzung zulässig Rechnungsperiodenkalkulation • anerkannte Kalkulationsmethode neben der Globalkalkulation • zu ermitteln ist der in einer bestimmten zeitlich begrenzten Rechnungsperiode anfallende Investitionsaufwand für die Herstellung der gesamten Einrichtung • Festlegung des zeitlichen Umfangs der Rechnungsperiode liegt im Ermessen der Gemeinde • tatsächlich entstandene und zu veranschlagende Kosten sollten etwa gleichgewichtig berücksichtigt werden Gemeinde Merzenich PwC September 2015 7 Ermittlung des umlagefähigen Aufwands Da die Baumaßnahmen für die Fernwärmeleitungen und Heizzentrale im Zeitraum August 2013 bis August 2015 in der Endausbaugröße abgeschlossen wurden, unterscheiden sich vorliegend die Ergebnisse von Rechnungsperioden- und Globalkalkulation nicht. Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes beitragsfähiger Aufwand ./. Bereinigungen für Mehrdimensionierung ./. Zuweisungen und Zuschüsse (abhängig vom Zuschussgeber) = umlagefähiger Aufwand Gemeinde Merzenich PwC September 2015 8 Ergebnisse der Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes für die Fernwärmeversorgung in Morschenich-Neu Gemeinde Merzenich PwC September 2015 9 Satzungsgemäße Abgrenzung zwischen Anschlussbeitrag und Kostenerstattung für Hausanschlüsse § 2 Anschlussbeitrag der Beitragssatzung (Entwurf) (1) Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der gemeindlichen Fernwärmeversorgungsanlage erhebt die Gemeinde einen Anschlussbeitrag im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 3 KAG NRW. (2) Die Anschlussbeiträge sind die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Fernwärmeversorgungsanlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für das Grundstück. (3) Der Anschlussbeitrag ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück. § 9 Kostenerstattung für Hausanschlüsse/Wärmeübergabestationen der Beitragssatzung (Entwurf) (1) Der Aufwand für die Herstellung, Veränderung, und Beseitigung der Übergabestation einschließlich der Hausanschlussleitung an die gemeindliche Fernwärmeversorgungsanlage ist der Gemeinde nach § 10 Abs. 1 KAG NRW zu ersetzen. (2) Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Übergabestation. (…) Ø Nachfolgend wird der umlagefähige Aufwand der Anschlussbeiträge abgeleitet. PwC September 2015 10 Vorgehen bei der Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes • Durchsicht und Einordnung der von der Gemeinde Merzenich am 17. August 2015 überreichten Rechnungen für die Fernwärmeanlage in Morschenich-Neu hinsichtlich der Beitragsfähigkeit (siehe dazu auch die als Anlage beigefügte Auflistung der Rechnungen) • • 13 Rechnungen zu den Fernwärmeleitungen • beziehen sich auf Fernwärmeversorgungsleitungen und Grundstücksanschlussleitungen • beziehen sich nicht auf Hausanschlussleitungen 57 Rechnungen zu der Heizzentrale • beziehen sich auf das Gebäude der Heizzentrale • beziehen sich nicht auf Kesselanlagen der Stadtwerke Düren Gemeinde Merzenich PwC September 2015 11 Investitionsaufwendungen für die Fernwärmeversorgung in Morschenich-Neu Gemeinde Merzenich PwC September 2015 12 Beitragsfähiger Aufwand von 1.165 T€ Da gemäß Auskünften der Gemeinde Merzenich zukünftig keine weiteren Investitionsaufwendungen bezogen auf die Fernwärmeleitungen und die Heizzentrale zu berücksichtigen sind, kann der beitragsfähige Aufwand wie folgt ermittelt werden: Investitionsaufwendungen Fernwärmeleitungen August 2013 - August 2015 698.253,80 € 60 % Investitionsaufwendungen Heizzentrale August 2013 - August 2015 466.796,48 € 40 % 1.165.050,28 € 100 % Beitragsfähiger Aufwand Beträge inkl. USt Gemeinde Merzenich PwC September 2015 13 Umlagefähiger Aufwand = beitragsfähiger Aufwand Da gemäß Auskünften der Gemeinde Merzenich • die Fernwärmeversorgungsanlage ausschließlich zur Versorgung der Grundstücke in Morschenich-Neu ausgelegt ist (und somit keine Mehrdimensionierung der Anlage vorliegt) sowie • keine Zuweisungen und Zuschüsse vereinnahmt wurden, kann der umlagefähige Aufwand wie folgt ermittelt werden: beitragsfähiger Aufwand: 1.165.050,28 € ./. Bereinigung für Mehrdimensionierung: 0,00 € ./. Zuweisungen und Zuschüsse: 0,00 € umlagefähiger Aufwand 1.165.050,28 € PwC September 2015 14