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Beschlussvorlage (Bildung eines „Ältestenrates“ hier: Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Beschlussvorlage (Bildung eines „Ältestenrates“
hier: Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP) Beschlussvorlage (Bildung eines „Ältestenrates“
hier: Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 185/2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BM Bürgermeister Auskunft erteilt: Herr Schemmel Telefon: 05208/991-400 Datum: 4. Dezember 2009 Bildung eines „Ältestenrates“ hier: Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Beratungsfolge Rat Termin 16.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Die Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP haben mit Schreiben vom 04.11.2009 beantragt, einen „Ältestenrat“ einzurichten. Im Rahmen der letzten Ratssitzung am 05.11.2009 wurde vereinbart, dass dieser Antrag in einem gesonderten Gespräch beraten werden soll. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Gremium eines „Ältestenrates“ durch Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe einzurichten. Die hierfür erforderliche Änderung der ortsrechtlichen Bestimmung wurde im Interfraktionellen Gespräch am 03.12.2009 diskutiert. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Einrichtung eines „Ältestenrates“ die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe wie folgt zu ergänzen: § 8 Ältestenrat (1) Zusammensetzung des Ältestenrates 1. 2. 3. 4. 5. Der Ältestenrat besteht aus dem Bürgermeister, den Fraktionsvorsitzenden, den stellvertretenden Bürgermeistern, je einem Mitglied der im Rat vertretenden Gruppen sowie Einzelratsmitgliedern. Die Vorsitzenden der Fraktionen können sich im Verhinderungsfall durch einen Stellvertreter vertreten lassen. Gleiches gilt für das im Ältestenrat vertretene Mitglied einer Gruppe. Der Bürgermeister wird im Verhinderungsfall durch den ersten stellvertretenden Bürgermeister, bei dessen Verhinderung durch den an nächster Stelle stehenden stellvertretenden Bürgermeister vertreten. Scheidet ein im Ältestenrat vertretenes Mitglied vorzeitig aus dem Rat aus, wird für den Rest der Amtszeit ein neues Mitglied benannt. Der Allgemeine Vertreter des Bürgermeisters sowie die Fachbereichsleiter können zu den Sitzungen oder zu einzelnen Angelegenheiten der Tagesordnung beratend hinzugezogen werden. -2- (2) Aufgaben des Ältestenrates 1. 2. 3. (3) Der Ältestenrat berät den Bürgermeister in Fragen der Tagesordnung und des Ganges der Verhandlungen des Rates und der beschließenden Ausschüsse. Er spricht Empfehlungen aus, ohne in die Zuständigkeit des Rates oder der beschließenden Ausschüsse einzugreifen. Der Ältestenrat wird zur Vermittlung und zu Schlichtungen hinzugezogen. Organisation des Ältestenrates 1. 2. 3. 4. Der Bürgermeister beruft den Ältestenrat ein, wenn es die Geschäfte erfordern oder mindestens zwei seiner Mitglieder die Einberufung beantragen. Die Einberufung erfolgt schriftlich oder elektronisch. Die Frist für die Einberufung wird auf 3 volle Tage festgelegt. Der Ältestenrat ist beratungsfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beratungen des Ältestenrates sind nicht öffentlich. Die Vertreter der Fraktionen und Gruppen unterrichten ihre Fraktionsmitglieder über das Ergebnis der Beratungen, es sei denn, sie sind durch den Bürgermeister in Einzelfällen zur Verschwiegenheit verpflichtet worden. Die bisherigen §§ 8 bis 33 werden dadurch zu den §§ 9 bis 34 der Geschäftsordnung. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe in der vorgelegten Fassung zu ändern. Schemmel Anlage Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vom 04.11.2009