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Beschlussvorlage (Präsentation Fernwärmebeitrag Mo-Neu)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
2,0 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:05
Aktualisiert
20.06.16, 14:05

Inhalt der Datei

Fernwärme Morschenich-Neu Unterlage zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2016 20.06.2016 PR/BM 1 Wem gehört Was? Eigentum Anschlussnehmer Betriebseinrichtungen (Brennkessel, Pellets, Wasser,etc.) Heizzentrale (Gebäude) Bauseitige Leitungen und Heizkörper, Pumpen, etc. Fernwärmeleitung bis zur WüSt WÜST 20.06.2016 PR/BM 2 Wem gehört Was? Eigentum Anschlussnehmer Betriebseinrichtungen (Brennkessel, Pellets, Wasser) Heizzentrale (Gebäude) Bauseitige Leitungen und Heizkörper, Pumpen; Fernwärmeleitung bis zur WüSt WÜST 20.06.2016 PR/BM 3 Variante 1 - Überbaubare Fläche a) Beschreibung: Die Variante 1 nimmt als Bezugsgröße die überbaubare Fläche, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet. leicht ø 11.150,00 € schwer 73 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 52 Anschlussnehmer negativ; diese Berechnungsmethode steht - auch nach der Rechtsprechung des OVG Münster (05.11.2002, 15 A 4060/02) - nicht im Einklang mit § 8 KAG NRW, da sich hier der Beitrag nicht nach dem Vorteil für das Grundstück bemisst. Im Übrigen ist nicht deutlich, wie bei dieser Variante - wäre sie rechtlich zulässig - die Korrelation zwischen überbaubarer Fläche und Quadtrameterbeitrag/Grundstück hergestellt wird PR/BM 4 Variante 2 - Überbaubare Fläche b) Beschreibung: Die Variante 2 nimmt als Bezugsgröße die überbaubare Fläche, ist ohne einen Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet leicht ø 11.150,00 € schwer 75 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 50 Anschlussnehmer negativ; siehe oben wie Variante 1, der Beitrag soll dem Grundstück einen Vorteil vermitteln und nicht lediglich der überbaubaren Fläche. Insoweit unterscheidet sich das KAG z.B. vom BayKAG (Art. 5 BayKAG). PR/BM 5 Variante 3 – KAG-Konforme Variante a) Beschreibung: Die Variante 3 nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet. leicht ø 11.150,00 € schwer 71 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 54 Anschlussnehmer Positiv; Abrechnungsvariante entspricht den Vorgaben des KAG NRW PR/BM 6 Variante 4 – KAG-Konforme Variante b) Beschreibung: Die Variante 4 nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über den Beitrag nach Plankosten abgerechnet leicht ø 11.150,00 € schwer 82 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 43 Anschlussnehmer Positiv; Abrechnungsvariante entspricht den Vorgaben des KAG NRW PR/BM 7 Variante 5 – Pauschale Variante Beschreibung: Die Variante 5 wird pauschal mit 11.150 pro Anschlussgrundstück abgerechnet. Anteil Gemeinde Merzenich: 494.367,71 € leicht Gesamtkosten min.: Pauschal 11.150,00 € Gesamtkosten max.: Pauschal 11.150,00 € ø 11.150,00 € schwer 125 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 0 Anschlussnehmer negativ; es ist nicht gestattet nach dem KAG, Beiträge unabhängig vom Aufwand und unter Außerachtlassung des vermittelten Vorteils festzusetzen. PR/BM 8 Variante 6 – Plus Erweiterungsgebiet Beschreibung: Die Variante 6 wird wie die Variante 3 gerechnet und nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet. Zusätzlich wird nach Plankosten das Neubaugebiet "C24" mit einbezogen. leicht ø 11.150,00 € schwer 34 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 92 Anschlussnehmer negativ; das Bebauungsgebiet Morschenich-Neu ist angelegt, die Anlage hierfür fertiggestellt, Grundstücke größtenteils ausparzelliert. Die Grundstücke können angeschlossen werden und zum großen Teil liegen bereits Anschlüsse vor. Die Voraussetzung einer sachlichen Beitragspflicht liegen also vor (OVG Münster vgl. U. v. 18. 5. 1999 – 15 A 2880/96 – StGR 1999, 8, 26 f. und U. vom selben Tag – 15 A 7407/95). Die Einbeziehung eines weiteren Erschließungsgebietes mit den Schätzkosten der Einrichtungserweiterung ist zwar grundsätzlich möglich. Eine Einbeziehung eines weiteren Baugebietes würde aber zum einen nicht zur Entlastung des Beitrags führen, zum anderen stellt die Anlage in Morschenich-Neu grundsätzlich auch eine vollständige technische Einheit mit der Kapazität für Morschenich-Neu dar. Die Einbeziehung der Kosten für ein neues Baugebiet, das technisch unabhängig von der Anlage in Morschenich-Neu erschlossen werden kann, ist unter dem Gesichtspunkt des Aufwandsüberschreitungsverbotes möglicherweise problematisch, da die Anlage in Morschenich-Neu eine in sich geschlossene Anlage darstellt. PR/BM 9 Variante 7 – ohne MD-Gebiet Beschreibung: Die Variante 7 nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über den Beitrag nach Plankosten abgerechnet. Das MD Gebiet wird nicht miteingerechnet. leicht ø 11.150,00 € schwer 31 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 84 Anschlussnehmer negativ, MD Gebiete werden durch die Fernwärmeanlage erschlossen und sind daher in die Verteilung des Aufwands/Verteilflächen mit einzubeziehen, anderenfalls ist der Beitrag nicht äquivalenzgerecht und der Beitragssatz damit unwirksam. PR/BM 10 Variante 8 – Stutzengröße a)Beschreibung: Die Variante 8 nimmt als Bezugsgröße die Stutzengröße des Hausanschlusses, ist ohne Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über den Beitrag nach Plankosten abgerechnet. leicht ø 11.150,00 € schwer 0 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 alle Anschlussnehmer negativ; die Größe des Stutzens lässt auf die wohnliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes schließen. Die Wohnnutzung bzw. der sogenante Wärmebedarf ist nach dem NRW KAG - anders als nach dem BayKAG- kein Parameter für die Berechnung und Umlegung des beitrags. Maßgeblich ist das Grundstück. Zwischen der "Größe des Stutzens" und der Grundstücksfläche (Spalte G) bestehet keine Korrelation, was im Zweifel außerdem zur Unwirksamkeit des Beitragssatzes führen würde. PR/BM 11 Variante 9 – Stutzengröße b)Beschreibung: Die Variante 9 nimmt als Bezugsgröße die Stutzengröße des Hausanschlusses, ist ohne Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet. leicht ø 11.150,00 € schwer 0 Anschlussnehmer Rechtliche Prüfung 20.06.2016 alle Anschlussnehmer negativ; die Größe des Stutzens lässt auf die wohnliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes schließen. Die Wohnnutzung bzw. der sogenannte Wärmebedarf ist nach dem NRW KAG - anders als nach dem BayKAG- kein Parameter für die Berechnung und Umlegung des Beitrages. Maßgeblich ist das Grundstück. Zwischen der "Größe des Stutzens" und der Grundstücksfläche (Spalte G) bestehet keine Korrelation, was im Zweifel außerdem zur Unwirksamkeit des Beitragssatzes führen würde. PR/BM 12 Übersicht der Varianten Variante Rechtliches Ergebnis Anmerkungen Variante 1 - Überb. Fläche a) • Keine Gerichtsfestigkeit Variante 2 - Überb. Fläche b)- • Keine Gerichtsfestigkeit Variante 3 - KAG-Konform mit Ist-Kosten • Gerechteste Variante, da variable Kosten über Ist-Kosten abgerechnet werden (Berücksichtigung von Leitungslängen, Sonderfällen, Größe der WüSt, Ausführung der WüSt) Flexibilität bleibt vorhanden für „Sonderwünsche“ Mehrkosten werden vom Anschlussnehmer getragen Preisschwankungen werden berücksichtigt bei den Hausanschlusskosten (Steigerungen und Reduzierungen) Größerer WüSt werden vom Anschlussnehmer getragen • • • • Variante 4 - KAG Konform mit Plan-Kosten • • • Kalkulation der Plankosten ohne Preissteigerungen Keine Flexibilität, es gibt nur einen Standard, da Sonderfälle etc. nicht vom Anschlussnehmer getragen werden sondern von der Allgemeinheit Größere WüSt werden von der Allgemeinheit getragen Variante 5 -Pauschal- • Keine Gerichtsfestigkeit Variante 6 - C 24- • Keine Gerichtsfestigkeit Variante 7 - ohne MD- • Keine Gerichtsfestigkeit Variante 8 - Stutzengröße Ist-Kosten- • Keine Gerichtsfestigkeit Variante 9 – Stutzengröße Plan-Kosten • Keine Gerichtsfestigkeit 20.06.2016 PR/BM Umsetzung Erfordernis: Satzungsänderung der Fernwärmesatzung vom 09.11.2013 hinsichtlich Hausanaschlüsse Zugehörigkeit zur öffentlichen Einrichtung 13