Daten
Kommune
Merzenich
Größe
2,0 MB
Datum
07.07.2016
Erstellt
20.06.16, 14:05
Aktualisiert
20.06.16, 14:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Fernwärme Morschenich-Neu
Unterlage zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 29.06.2016
20.06.2016
PR/BM
1
Wem gehört Was?
Eigentum
Anschlussnehmer
Betriebseinrichtungen
(Brennkessel, Pellets,
Wasser,etc.)
Heizzentrale
(Gebäude)
Bauseitige Leitungen
und Heizkörper,
Pumpen, etc.
Fernwärmeleitung
bis zur WüSt
WÜST
20.06.2016
PR/BM
2
Wem gehört Was?
Eigentum
Anschlussnehmer
Betriebseinrichtungen
(Brennkessel, Pellets,
Wasser)
Heizzentrale
(Gebäude)
Bauseitige Leitungen
und Heizkörper,
Pumpen;
Fernwärmeleitung
bis zur WüSt
WÜST
20.06.2016
PR/BM
3
Variante 1 - Überbaubare Fläche a) Beschreibung:
Die Variante 1 nimmt als Bezugsgröße die überbaubare Fläche, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über einen
Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet.
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
73 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
52 Anschlussnehmer
negativ; diese Berechnungsmethode steht - auch nach der Rechtsprechung des OVG Münster (05.11.2002, 15 A 4060/02)
- nicht im Einklang mit § 8 KAG NRW, da sich hier der Beitrag nicht nach dem Vorteil für das Grundstück bemisst. Im
Übrigen ist nicht deutlich, wie bei dieser Variante - wäre sie rechtlich zulässig - die Korrelation zwischen überbaubarer
Fläche und Quadtrameterbeitrag/Grundstück hergestellt wird
PR/BM
4
Variante 2 - Überbaubare Fläche b) Beschreibung:
Die Variante 2 nimmt als Bezugsgröße die überbaubare Fläche, ist ohne einen Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über einen
Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
75 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
50 Anschlussnehmer
negativ; siehe oben wie Variante 1, der Beitrag soll dem Grundstück einen Vorteil vermitteln und nicht lediglich der
überbaubaren Fläche. Insoweit unterscheidet sich das KAG z.B. vom BayKAG (Art. 5 BayKAG).
PR/BM
5
Variante 3 – KAG-Konforme Variante a) Beschreibung:
Die Variante 3 nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über
einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet.
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
71 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
54 Anschlussnehmer
Positiv; Abrechnungsvariante entspricht den Vorgaben des KAG NRW
PR/BM
6
Variante 4 – KAG-Konforme Variante b) Beschreibung:
Die Variante 4 nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über den
Beitrag nach Plankosten abgerechnet
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
82 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
43 Anschlussnehmer
Positiv; Abrechnungsvariante entspricht den Vorgaben des KAG NRW
PR/BM
7
Variante 5 – Pauschale Variante Beschreibung:
Die Variante 5 wird pauschal mit 11.150 pro Anschlussgrundstück abgerechnet.
Anteil Gemeinde
Merzenich:
494.367,71 €
leicht
Gesamtkosten min.:
Pauschal 11.150,00 €
Gesamtkosten max.:
Pauschal 11.150,00 €
ø 11.150,00 €
schwer
125 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
0 Anschlussnehmer
negativ; es ist nicht gestattet nach dem KAG, Beiträge unabhängig vom Aufwand und unter Außerachtlassung des
vermittelten Vorteils festzusetzen.
PR/BM
8
Variante 6 – Plus Erweiterungsgebiet Beschreibung:
Die Variante 6 wird wie die Variante 3 gerechnet und nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit
gerechnet und der Hausanschluss wird über einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet. Zusätzlich wird nach Plankosten das Neubaugebiet "C24" mit
einbezogen.
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
34 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
92 Anschlussnehmer
negativ; das Bebauungsgebiet Morschenich-Neu ist angelegt, die Anlage hierfür fertiggestellt, Grundstücke größtenteils ausparzelliert. Die
Grundstücke können angeschlossen werden und zum großen Teil liegen bereits Anschlüsse vor. Die Voraussetzung einer sachlichen Beitragspflicht
liegen also vor (OVG Münster vgl. U. v. 18. 5. 1999 – 15 A 2880/96 – StGR 1999, 8, 26 f. und U. vom selben Tag – 15 A 7407/95). Die Einbeziehung
eines weiteren Erschließungsgebietes mit den Schätzkosten der Einrichtungserweiterung ist zwar grundsätzlich möglich. Eine Einbeziehung eines
weiteren Baugebietes würde aber zum einen nicht zur Entlastung des Beitrags führen, zum anderen stellt die Anlage in Morschenich-Neu
grundsätzlich auch eine vollständige technische Einheit mit der Kapazität für Morschenich-Neu dar. Die Einbeziehung der Kosten für ein neues
Baugebiet, das technisch unabhängig von der Anlage in Morschenich-Neu erschlossen werden kann, ist unter dem Gesichtspunkt des
Aufwandsüberschreitungsverbotes möglicherweise problematisch, da die Anlage in Morschenich-Neu eine in sich geschlossene Anlage darstellt.
PR/BM
9
Variante 7 – ohne MD-Gebiet Beschreibung:
Die Variante 7 nimmt als Bezugsgröße die Gesamtgrundstücksgröße, ist mit einem Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über den
Beitrag nach Plankosten abgerechnet. Das MD Gebiet wird nicht miteingerechnet.
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
31 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
84 Anschlussnehmer
negativ, MD Gebiete werden durch die Fernwärmeanlage erschlossen und sind daher in die Verteilung des
Aufwands/Verteilflächen mit einzubeziehen, anderenfalls ist der Beitrag nicht äquivalenzgerecht und der Beitragssatz
damit unwirksam.
PR/BM
10
Variante 8 – Stutzengröße a)Beschreibung:
Die Variante 8 nimmt als Bezugsgröße die Stutzengröße des Hausanschlusses, ist ohne Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über
den Beitrag nach Plankosten abgerechnet.
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
0 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
alle Anschlussnehmer
negativ; die Größe des Stutzens lässt auf die wohnliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes schließen. Die Wohnnutzung
bzw. der sogenante Wärmebedarf ist nach dem NRW KAG - anders als nach dem BayKAG- kein Parameter für die
Berechnung und Umlegung des beitrags. Maßgeblich ist das Grundstück. Zwischen der "Größe des Stutzens" und der
Grundstücksfläche (Spalte G) bestehet keine Korrelation, was im Zweifel außerdem zur Unwirksamkeit des Beitragssatzes
führen würde.
PR/BM
11
Variante 9 – Stutzengröße b)Beschreibung:
Die Variante 9 nimmt als Bezugsgröße die Stutzengröße des Hausanschlusses, ist ohne Faktor für die Überbaubarkeit gerechnet und der Hausanschluss wird über
einen Kostenersatz nach Ist-Kosten abgerechnet.
leicht
ø 11.150,00 €
schwer
0 Anschlussnehmer
Rechtliche Prüfung
20.06.2016
alle Anschlussnehmer
negativ; die Größe des Stutzens lässt auf die wohnliche Ausnutzbarkeit des Grundstückes schließen. Die Wohnnutzung
bzw. der sogenannte Wärmebedarf ist nach dem NRW KAG - anders als nach dem BayKAG- kein Parameter für die
Berechnung und Umlegung des Beitrages. Maßgeblich ist das Grundstück. Zwischen der "Größe des Stutzens" und der
Grundstücksfläche (Spalte G) bestehet keine Korrelation, was im Zweifel außerdem zur Unwirksamkeit des Beitragssatzes
führen würde.
PR/BM
12
Übersicht der Varianten
Variante
Rechtliches
Ergebnis
Anmerkungen
Variante 1 - Überb. Fläche a)
•
Keine Gerichtsfestigkeit
Variante 2 - Überb. Fläche b)-
•
Keine Gerichtsfestigkeit
Variante 3 - KAG-Konform mit Ist-Kosten
•
Gerechteste Variante, da variable Kosten über Ist-Kosten
abgerechnet werden (Berücksichtigung von
Leitungslängen, Sonderfällen, Größe der WüSt,
Ausführung der WüSt)
Flexibilität bleibt vorhanden für „Sonderwünsche“
Mehrkosten werden vom Anschlussnehmer getragen
Preisschwankungen werden berücksichtigt bei den
Hausanschlusskosten (Steigerungen und Reduzierungen)
Größerer WüSt werden vom Anschlussnehmer getragen
•
•
•
•
Variante 4 - KAG Konform mit Plan-Kosten
•
•
•
Kalkulation der Plankosten ohne Preissteigerungen
Keine Flexibilität, es gibt nur einen Standard, da
Sonderfälle etc. nicht vom Anschlussnehmer getragen
werden sondern von der Allgemeinheit
Größere WüSt werden von der Allgemeinheit getragen
Variante 5 -Pauschal-
•
Keine Gerichtsfestigkeit
Variante 6 - C 24-
•
Keine Gerichtsfestigkeit
Variante 7 - ohne MD-
•
Keine Gerichtsfestigkeit
Variante 8 - Stutzengröße Ist-Kosten-
•
Keine Gerichtsfestigkeit
Variante 9 – Stutzengröße Plan-Kosten
•
Keine Gerichtsfestigkeit
20.06.2016
PR/BM
Umsetzung
Erfordernis:
Satzungsänderung der
Fernwärmesatzung
vom 09.11.2013
hinsichtlich
Hausanaschlüsse
Zugehörigkeit zur
öffentlichen
Einrichtung
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