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Beschlussvorlage (Ratsmitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen hier: Beschluss nach § 9 Abs. 4 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Beschlussvorlage (Ratsmitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen
hier: Beschluss nach § 9 Abs. 4 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache zur Sitzung des Rates 184/2009 der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-114 Datum: 4. Dezember 2009 Ratsmitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen hier: Beschluss nach § 9 Abs. 4 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe Beratungsfolge Rat Termin 16.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Gem. § 9 Abs. 4 S. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe wird Ratsmitgliedern, die gemäß § 58 Abs. 1 GO NW das Recht haben, mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören, das Recht eingeräumt, drei Ausschüssen als Mitglied mit beratender Stimme anzugehören. Die Entscheidung, welchen Ausschüssen die Ratsmitglieder mit beratender Stimme angehören sollen, trifft der Rat. Das Einzelratsmitglied Herr Euler hat mitgeteilt, dass er in folgenden Fachausschüssen mit beratender Stimme tätig sein möchte: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt gem. § 9 Abs. 4 S. 2 der Hauptsatzung für die Gemeinde Leopoldshöhe, dass RM Euler dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz und dem Ausschuss für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport als Mitglied mit beratender Stimme angehören soll. Schemmel