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Beschlussvorlage (Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 178/2009 zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck Telefon: 05208/991-105 Datum: 4. Dezember 2009 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 10.12.2009 Rat 16.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und sechs Beisitzern. Auf die Person des Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Besitzer haben sich die oberste Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Alle Beisitzer müssen Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein und werden von beiden Seiten je zur Hälfte bestellt. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener Verantwortung aus. Ergibt sich bei Maßnahmen, die von der Dienststelle beabsichtigt sind, und bei den vom Personalrat beantragten Maßnahmen, die nach § 72 Abs. 2 bis 4 LPVG seiner Mitbestimmung unterliegen, zwischen dem Leiter der Dienststelle und der Personalvertretung keine Einigung, so entscheidet auf Antrag des Leiters oder der Personalvertretung die Einigungsstelle. In der vergangenen Legislaturperiode des Personalrates fungierte Herr Welf Sundermann als Vorsitzender und Frau Tina Affeldt als stellvertretende Vorsitzende. Seitens der obersten Dienstbehörde waren die folgenden Ratsmitglieder bzw. Sachkundigen Bürger benannt worden: RM Herr Burkamp (SPD), RM Frau Ostmann (SPD), RM Herr Baltschun (CDU), RM Herr Schulz (CDU), RM Frau Asemissen (FDP), SKB Herr Kantim (Bündnis 90/Die Grünen). Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden oder, falls dieser verhindert ist, seinem Stellvertreter und sechs Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer entnommen wird. Die Zahl der Beisitzer sollte so hoch bemessen werden, dass während der gesamten Wahlperiode genügend Beisitzer vorhanden sind. Sowohl Personalrat als auch Verwaltung schlagen daher vor, die Zahl der Beisitzer – wie in der Vergangenheit – auf 12 festzulegen. Im Einvernehmen mit dem Personalrat der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe wird vorgeschlagen, Frau Tina Rüdiger (geborene Affeldt), Richterin beim Oberlandesgericht Hamm, zur Vorsitzenden und Herrn Welf Sundermann, stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Bielefeld, zum Stellvertreter zu bestellen. Sowohl Frau Rüdiger als auch Herr Sundermann haben zwischenzeitlich signalisiert, dass sie einer Berufung folgen würden. -2- Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Beschlussfassung: Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe folgende 1. Als Vorsitzende wird Frau Tina Rüdiger, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, bestellt. 2. Als stellv. Vorsitzender wird Herr Welf Sundermann, stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Bielefeld, bestellt. 3. Die Zahl der Beisitzer wird mit 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) beibehalten. Folgende Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe bestellt: ___________________________________________________________________________________ _ (Vorschläge für die vom Rat zu bestellenden Beisitzer sollen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses unterbereitet werden). Schemmel