Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
16.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
178/2009
zur Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
BdR Büro des Rates
Auskunft erteilt:
Frau Patruck
Telefon:
05208/991-105
Datum:
4. Dezember 2009
Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG)
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
10.12.2009
Rat
16.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ist bei jeder obersten Dienstbehörde für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle zu bilden. Die Einigungsstelle besteht aus
einem unparteiischen Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und sechs Beisitzern. Auf die Person des
Vorsitzenden und seines Stellvertreters sowie über die Zahl der Besitzer haben sich die oberste
Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung zu einigen. Alle Beisitzer müssen Beschäftigte
im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein und werden von beiden Seiten je zur Hälfte
bestellt. Die Mitglieder der Einigungsstelle sind unabhängig und üben ihre Tätigkeit als Ehrenamt in eigener
Verantwortung aus. Ergibt sich bei Maßnahmen, die von der Dienststelle beabsichtigt sind, und bei den vom
Personalrat beantragten Maßnahmen, die nach § 72 Abs. 2 bis 4 LPVG seiner Mitbestimmung unterliegen,
zwischen dem Leiter der Dienststelle und der Personalvertretung keine Einigung, so entscheidet auf Antrag
des Leiters oder der Personalvertretung die Einigungsstelle.
In der vergangenen Legislaturperiode des Personalrates fungierte Herr Welf Sundermann als Vorsitzender
und Frau Tina Affeldt als stellvertretende Vorsitzende. Seitens der obersten Dienstbehörde waren die
folgenden Ratsmitglieder bzw. Sachkundigen Bürger benannt worden: RM Herr Burkamp (SPD), RM Frau
Ostmann (SPD), RM Herr Baltschun (CDU), RM Herr Schulz (CDU), RM Frau Asemissen (FDP), SKB Herr
Kantim (Bündnis 90/Die Grünen). Gemäß § 67 Abs. 3 LPVG wird die Einigungsstelle tätig in der Besetzung
mit dem Vorsitzenden oder, falls dieser verhindert ist, seinem Stellvertreter und sechs Beisitzern, die auf
Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte aus dem Kreis der von
ihnen benannten Beisitzer entnommen wird. Die Zahl der Beisitzer sollte so hoch bemessen werden, dass
während der gesamten Wahlperiode genügend Beisitzer vorhanden sind. Sowohl Personalrat als auch
Verwaltung schlagen daher vor, die Zahl der Beisitzer – wie in der Vergangenheit – auf 12 festzulegen.
Im Einvernehmen mit dem Personalrat der Gemeindeverwaltung Leopoldshöhe wird vorgeschlagen, Frau
Tina Rüdiger (geborene Affeldt), Richterin beim Oberlandesgericht Hamm, zur Vorsitzenden und Herrn Welf
Sundermann, stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent am Studieninstitut für Kommunale
Verwaltung in Bielefeld, zum Stellvertreter zu bestellen. Sowohl Frau Rüdiger als auch Herr Sundermann
haben zwischenzeitlich signalisiert, dass sie einer Berufung folgen würden.
-2-
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Beschlussfassung:
Finanzausschuss
empfiehlt
dem
Rat
der
Gemeinde
Leopoldshöhe
folgende
1. Als Vorsitzende wird Frau Tina Rüdiger, Richterin am Oberlandesgericht Hamm, bestellt.
2. Als stellv. Vorsitzender wird Herr Welf Sundermann, stellv. Studienleiter, Fachbereichsleiter und Dozent
am Studieninstitut für Kommunale Verwaltung in Bielefeld, bestellt.
3. Die Zahl der Beisitzer wird mit 12 (davon 6 durch den Rat und 6 durch den Personalrat) beibehalten.
Folgende Beisitzer werden seitens des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe bestellt:
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(Vorschläge für die vom Rat zu bestellenden Beisitzer sollen in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses unterbereitet werden).
Schemmel