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Beschlussvorlage (Bürgerantrag hier:Straßenbeleuchtung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Beschlussvorlage (Bürgerantrag 
hier:Straßenbeleuchtung) Beschlussvorlage (Bürgerantrag 
hier:Straßenbeleuchtung)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 151/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Oortman Telefon: 05208/991-260 Datum: 4. Dezember 2009 Bürgerantrag hier: Straßenbeleuchtung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 02.12.2009 Haupt- und Finanzausschuss 10.12.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: In der Sitzung des STVA am 21.02.2007 wurde beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Wohngebieten von 0.30 Uhr bis 4.30 Uhr auszuschalten. Voraussetzung hierfür war ein Umbau von Schaltschränken, der mit ca. 30.000,-€ zu Buche schlug. Durch die o.g. Teilabschaltung werden ca. 30% Strom eingespart, dies sind bei den derzeitigen Kosten umgerechnet etwa 60.000,-€ pro Jahr. Eine erhöhte Kriminalitätsrate ist seit der Teilabschaltung in Leopoldshöhe nicht feststellbar. Nach wie vor hat der Kreis Lippe in ganz NRW die niedrigste Fallzahl; im Kreis Lippe wiederum hat die Gemeinde Leopoldshöhe die niedrigste Quote. Die im Bürgerantrag angesprochene Ungerechtigkeit, „....dass es in Leopoldshöhe ganze Ortsteile oder auch einzelne Straßen gibt, wo das Licht nicht ausgeschaltet wird“, bedarf der Erklärung. Grundsätzlich werden entsprechend der Beschlusslage in Wohngebieten die Laternen teilabgeschaltet. Wohngebiete, die an Durchgangsstraßen liegen (z.B. Herforder Str. oder Alter Postweg) werden dagegen nicht abgeschaltet. Es gab allerdings einige Fälle, bei denen es wegen technischer Schwierigkeiten (Neue Str.) oder menschlicher Fehler (Baugebiet Brunsheide) zu Startschwierigkeiten kam, die aber zwischenzeitlich behoben sind. Die Frage des im Antrag beschriebenen Haftungs-/Kostenrisikos ist an unseren Versicherer, den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) weiter gegeben worden. Die Antwort steht noch aus. Verwaltungsseitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe von Kommunen gibt, die die Nachtabschaltung noch viel konsequenter betreiben. Ein Vorschlag im Bürgerantrag, nur jede 2. oder 3. Lampe abzuschalten, ist wegen fehlender Schaltleitungen in Leopoldshöhe nicht möglich. -2- Der Vorschlag, die Straßenbeleuchtung an Wochenenden eingeschaltet zu lassen, verursacht Mehrkosten in Höhe von momentan ca. 17.000,-€ gegenüber der jetzigen Lösung. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, aus Gründen der Energie- und Kostenersparnis die jetzige Regelung beizubehalten, d.h. die Straßenbeleuchtung in den Wohnstraßen von 0.30 Uhr bis 4.30 Uhr abgeschaltet zu lassen. Schemmel