Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
10.12.2009
Erstellt
04.12.09, 21:26
Aktualisiert
04.12.09, 21:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
151/2009
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Oortman
Telefon:
05208/991-260
Datum:
4. Dezember 2009
Bürgerantrag
hier: Straßenbeleuchtung
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
02.12.2009
Haupt- und Finanzausschuss
10.12.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
In der Sitzung des STVA am 21.02.2007 wurde beschlossen, die Straßenbeleuchtung in Wohngebieten von
0.30 Uhr bis 4.30 Uhr auszuschalten. Voraussetzung hierfür war ein Umbau von Schaltschränken, der mit
ca. 30.000,-€ zu Buche schlug.
Durch die o.g. Teilabschaltung werden ca. 30% Strom eingespart, dies sind bei den derzeitigen Kosten
umgerechnet etwa 60.000,-€ pro Jahr.
Eine erhöhte Kriminalitätsrate ist seit der Teilabschaltung in Leopoldshöhe nicht feststellbar. Nach wie vor
hat der Kreis Lippe in ganz NRW die niedrigste Fallzahl; im Kreis Lippe wiederum hat die Gemeinde
Leopoldshöhe die niedrigste Quote.
Die im Bürgerantrag angesprochene Ungerechtigkeit, „....dass es in Leopoldshöhe ganze Ortsteile oder
auch einzelne Straßen gibt, wo das Licht nicht ausgeschaltet wird“, bedarf der Erklärung. Grundsätzlich
werden entsprechend der Beschlusslage in Wohngebieten die Laternen teilabgeschaltet. Wohngebiete, die
an Durchgangsstraßen liegen (z.B. Herforder Str. oder Alter Postweg) werden dagegen nicht abgeschaltet.
Es gab allerdings einige Fälle, bei denen es wegen technischer Schwierigkeiten (Neue Str.) oder
menschlicher Fehler (Baugebiet Brunsheide) zu Startschwierigkeiten kam, die aber zwischenzeitlich
behoben sind.
Die Frage des im Antrag beschriebenen Haftungs-/Kostenrisikos ist an unseren Versicherer, den
Kommunalen Schadensausgleich (KSA) weiter gegeben worden. Die Antwort steht noch aus.
Verwaltungsseitig wird jedoch darauf hingewiesen, dass es eine ganze Reihe von Kommunen gibt, die die
Nachtabschaltung noch viel konsequenter betreiben.
Ein Vorschlag im Bürgerantrag, nur jede 2. oder 3. Lampe abzuschalten, ist wegen fehlender
Schaltleitungen in Leopoldshöhe nicht möglich.
-2-
Der Vorschlag, die Straßenbeleuchtung an Wochenenden eingeschaltet zu lassen, verursacht Mehrkosten
in Höhe von momentan ca. 17.000,-€ gegenüber der jetzigen Lösung.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, aus Gründen
der Energie- und Kostenersparnis die jetzige Regelung beizubehalten, d.h. die Straßenbeleuchtung in den
Wohnstraßen von 0.30 Uhr bis 4.30 Uhr abgeschaltet zu lassen.
Schemmel