Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
15.01.10, 21:24
Aktualisiert
15.01.10, 21:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
2/2010
zur Sitzung
des Ausschusses für Straßen, Plätze
und Verkehr
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB III Bauen / Planen / Umwelt
Auskunft erteilt:
Herr Wehmeier
Telefon:
05208/991-264
Datum:
15. Januar 2010
Straßenendausbau Sophienstr. / Paulinenstr. / Von Borries-Str.
hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm
Beratungsfolge
Ausschuss für Straßen, Plätze und
Verkehr
Termin
27.01.2010
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Der anliegende Lageplan enthält ein Planungskonzept für den Straßenendausbau der Straßenzüge
„Sophienstr./ Paulinenstr. / Von Borries - Str.“ im OT Leopoldshöhe.
Der Endausbau der Straßenzüge ist seit längerem im Haushalt als Baumaßnahme geplant.
Dem Grundsatzbeschluss dieses Ausschusses folgend sollen die Straßenverläufe in der in allen hiesigen
Anliegerstraßen dieser Größenordnung üblichen Pflasterbauweise hergestellt werden.
Geplanter Bewuchs wird durch entsprechende Pflanzinseln geschützt.
Weitere Pflanzinseln sind zur Verkehrsberuhigung und zum Schutz der Stellplätze geplant.
Die geschätzten Ausbaukosten belaufen sich auf ca. 250.000,-- Euro.
Der Straßenendausbau löst Beiträge für die Erstherstellung nach dem BauGB aus.
Diese Beiträge sind bereits zum überwiegenden Teil im Vorfeld über Ablöseverträge beim erfolgten
Grunderwerb abgegolten.
Eine entsprechende Anliegerinformationsveranstaltung ist nach erfolgtem Ausbaubeschluss im Vorfeld der
Baumaßnahme durchzuführen.
Aus dieser Veranstaltung resultierende Vorschläge werden soweit sinnvoll und praktikabel in der Ausführung
berücksichtigt.
-2-
Beschlussvorschlag:
Das in heutiger Sitzung vorgestellte Planungskonzept, wird in dieser Form als Bauprogramm beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenendausbau „Sophienstr./ Paulinenstr. / Von Borries - Str.“
gemäß der vorliegenden Planung und nach den Erkenntnissen aus der Anliegerversammlung auszubauen.
Über die Finanzierung der Maßnahme muss im Rahmen der Haushaltsberatung noch entschieden werden.
Schemmel