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Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
19.08.13, 12:01
Aktualisiert
23.08.13, 09:14
Info GB (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Öffentliche Sitzung Info 36/2013 15.08.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 02.10.2013 Kreistag 09.10.2013 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Anfang Oktober 2013 aufzustellen und am 09.10.2013 dem Kreistag zuzuleiten. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet und bitte um Kenntnisnahme. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)