Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,4 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
19.08.13, 12:01
Aktualisiert
23.08.13, 09:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Öffentliche Sitzung
Info 36/2013
15.08.2013
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
02.10.2013
Kreistag
09.10.2013
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2014
Es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Anfang Oktober
2013 aufzustellen und am 09.10.2013 dem Kreistag zuzuleiten.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Ich habe mit anliegendem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW eingeleitet
und bitte um Kenntnisnahme.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)