Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
912 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
19.08.13, 12:01
Aktualisiert
19.08.13, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Aktenausfertigung:
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Gegen Empfangsbekenntnis
«Gemeinde»
Herrn Bürgermeister «Bgm»
«Straße»
«Straße2»
«Ort»
Abt.
20 –
Finanzen & Steuerungsunterstützung
Aktenzeichen:
20/20.20.100/He
bearbeitet von:
Herrn Hessenius
Durchwahl:
02251 / 15 420
Telefax:
02251 / 15 666
E-Mail:
ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 079
Datum:
15.08.2013
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage
für das Haushaltsjahr 2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm»,
es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Anfang
Oktober 2013 aufzustellen.
Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des
Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.
Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein.
Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 07.10.2013
Gelegenheit zur Stellungnahme.
Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um
ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines
„Einvernehmens“ abzielt.
Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung
des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre
«StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-Id Nr. DE 122393798
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
1000017 (BLZ 382 501 10)
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
100175029 (BLZ 370 697 20)
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Servicezeiten:
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
-2Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher
Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von
Einwendungen mit.
Zur Festsetzung der Kreisumlage
Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter
Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im
Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der
Kreisumlage dargestellt werden.
Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben:
a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
Die bisherige differenzierte Kreisumlage für die VHS gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (VHSUmlage) entfällt aufgrund der Fusion mit der VHS der Kreisstadt Euskirchen ab 2014.
Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf
keine Modellrechnung des Landes zum GFG zurückgegriffen werden konnte. Da dieser Umstand
die Qualität einer Haushaltsaufstellung bzw. der noch weit davor liegenden Benehmensherstellung maßgeblich beeinträchtigt, hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT) eine eigene
Simulationsrechnung durchgeführt. Im Hinblick auf die Ermittlung der Steuerkraft wurde über die
Umlageverbände eine Abfrage der relevanten Steuereinnahmen bei den Städten und Gemeinden
durchgeführt.
Ich möchte mich bei allen Städten und Gemeinden unseres Kreises, die mir die entsprechenden
Daten übermittelt haben, herzlich bedanken. Denn nur so konnte gelingen, dass auf der Seite der
Steuerkraft 390 gemeldete Datensätze (von 396 möglichen) zu den ersten drei Quartalen des
Referenzzeitraumes bzw. 380 Datensätze (von 396 möglichen) zum letzten Quartal des
Referenzzeitraumes vorliegen. Dabei sind die Daten der kreisfreien Städte vollständig. Dennoch
bleibt zu bedenken, dass neben den fehlenden 6 bzw. 16 Datensätzen auch Übermittlungsfehler
und geänderte Meldungen gegenüber dem Land nicht auszuschließen sind. Hinzu kommen
etwaige Ungenauigkeiten im Hinblick auf die weiteren Ertragsarten. Die Datenlage ist damit zwar
nicht vollständig, bildet aber einen sehr guten Anhaltspunkt für die weitere Abschätzung.
Die Ermittlung des fiktiven Bedarfs folgt zwar grundsätzlich der herkömmlichen GFG-Systematik,
jedoch unterliegen Grunddatenanpassungen und auch systematische Festlegungen der
Entscheidung des Gesetzgebers, die insofern im Vorfeld nur abgeschätzt werden können. An
dieser Stelle wurden die vom Land am 17.07.2013 veröffentlichten Daten der Eckpunkte zum
Entwurf eines GFG 2014 verwendet.
Wesentliche Größe der Berechnung des fiktiven Bedarfs ist die zur Verfügung stehende Masse.
Die vom Land zunächst angekündigte Steigerungsrate (+ 8,35 %) kann theoretisch Grundlage
einer Planung sein, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Entwicklung im aktuellen Quartal: Der
Verbundzeitraum wird – anders als der mit dem 30.06.2013 abgeschlossene Referenzzeitraum
zur Ermittlung der Steuerkraft – erst mit Ablauf des 30.09.2013 enden. Abschließende Abweichungen an dieser Stelle beeinflussen daher das Ergebnis – ggf. auch erheblich. Es bietet
sich daher an, alternativ eine im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung „skeptische“ Variante zu
berechnen. Als derartige Variante lege ich derzeit meiner Planung eine Steigerungsrate der
verteilbaren Verbundmasse in einer Größenordnung von ca. 6 % zu Grunde.
Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im
Dezember beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende
Modellrechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich von folgenden Daten aus:
-3-
1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden
Unter Berücksichtigung der o.g. LKT-Erhebung sowie zwischenzeitlicher weiterer Erkenntnisse
gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe
leicht um ca. 1,1 Mio. € (ca. 0,7 %) verbessern wird, wenngleich die Disparitäten zwischen den
einzelnen Städten und Gemeinden erheblich sind. Vergleicht man diese Verbesserung mit der
landesweiten Veränderung von ca. 4,5 % bzw. mit den anderen Kreisen, wird deutlich, dass sich
die Steuerkraftentwicklung im Kreis Euskirchen im unteren Bereich bewegt.
2. Umlagegrundlagen
Geht man von einer Verbundmassenerhöhung von ca. 6 % aus, dürften die Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden um ca. 4,8 Mio. € steigen.
Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge
obiger Annahmen um ca. 6,0 Mio. € (Rundungsdifferenz). Sie werden daher derzeit den weiteren
Berechnungen mit 206 Mio. € zu Grunde gelegt.
Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt)
entwickeln sich dabei wie folgt:
9,04%
8,65%
8,61%
8,52%
Bad Münstereifel
3,92%
4,30%
4,21%
4,31%
Blankenheim
Dahlem
1,86%
2,12%
2,13%
2,03%
32,80%
33,53%
33,52%
33,98%
Euskirchen
Hellenthal
3,92%
4,28%
5,13%
4,02%
5,73%
5,76%
5,50%
5,56%
Kall
14,13%
13,41%
13,05%
13,23%
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
3,41%
3,38%
3,30%
3,26%
6,56%
6,39%
6,35%
6,46%
8,14%
7,99%
8,08%
8,48%
10,50%
10,20%
10,12%
10,14%
Anteil 2011
Anteil 2012
Anteil 2013
Anteil 2014
(2011 bis 2013: Basis: endgültiges GFG; 2014: eigene Berechnung)
-4a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage
von 39,57 % in 2013 auf 37,39 % in 2014 (Differenz: 2,18 %-Punkte).
Es ergibt sich eine Verringerung der absoluten Umlagehöhe von ca. 2,1 Mio. € gegenüber dem
Vorjahr.
Allgemeine Umlage
100
50%
43,38%
90
41,33%
40,52%
80
37,11%
30,67%
29,66%
30,44%
31,50%
37,39%
36,65% 36,49% 36,33%
35%
30,84%
30,61%
30,19%
60
Mio. €
40%
30%
24,93%
25,85%
50
25%
40
20%
30
15%
20
10%
10
Hebesatz
70
45%
40,21% 39,57%
5%
41,3
40,6
41,6
44,6
46,2
38,6
40,4
44,9
45,9
54,7
62,3
62,4
68,9
73,4
80,3
78,1
78,0
79,2
77,0
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0
0%
Ertrag
Hebesatz
Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus
denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte:
Grundsicherung nach dem SGB XII (Produkt 333 01, früher 311 08)
Aus der schrittweisen und ab 2014 vollständigen Übernahme der Grundsicherungstransferaufwendungen durch den Bund resultiert eine Netto-Verbesserung von ca. 1,8 Mio. €. Dabei sind die
erwarteten erheblichen Mehraufwendungen (rd. 440 T€) gegenüber dem Vorjahr (Fallzahlensteigerung 30.06.2013 gegenüber 30.06.2012 um 12,2 % und die zum 01.01.2014 zu erwartende
Regelsatzerhöhung von geschätzt 1,5 %) bereits berücksichtigt.
Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld (Produkte 336 01 und 331 02, früher 343 03 und 311 05)
Im Pflegebereich ergeben sich Mehrbelastungen gegenüber dem Vorjahr von ca. 260 T€. Hiervon
entfallen 150 T€ auf die Hilfe zur Pflege durch den Anstieg der Heimplatzzahlen und Erhöhungen
der Pflegesätze. Mehrbelastungen von 110 T€ entfallen auf die Investitionspauschalen für Tagesund Kurzzeitpflege, da sich das Angebot an vorhandenen Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen seit
2012 um 93 Plätze erhöht hat und die Einrichtungen auch die entsprechende Investitionskostenförderungen beantragt haben.
Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 332 01, früher 311 01)
Bei der delegierten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sind weiter
Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen. So haben sich die Fallzahlen am 30.06.2013 gegenüber
dem 30.06.2012 um 28 % erhöht. Ferner ist die zum 01.01.2014 in Kraft tretende
Regelsatzhöhung mit geschätzten 1,5 % zu berücksichtigen (die Regelsätze des laufenden
-5Jahres wurden zum 01.01.2013 um 2,2% erhöht). Insgesamt ergibt sich eine Mehrbelastung
gegenüber dem Vorjahr von ca. 260 T€.
Hilfen bei Behinderung (Produkt 335 01, früher 343 02)
Bei den Hilfen bei Behinderung (insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung)
ergibt sich eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 320 T€.
Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01)
Während die Höhe der Kosten der Unterkunft stabil mit 24,1 Mio. € kalkuliert wird, führt die
vorgesehene Anpassung des Beteiligungssatzes des Bundes an den Kosten der Unterkunft zu
Mindererträgen von ca. 770 T€ (Absenkung von 35,8% auf 31%).
Dem Minderertrag steht ein Mehrertrag aus der Ausgleichsleistung des Landes aus der
Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben in Höhe von 500 T€ gegenüber.
Landschaftsumlage
Der Landschaftsverband Rheinland hat Mitte Juli ebenfalls das Benehmen für den
Landschaftsverbandshaushalt eingeleitet. Ausweislich des Benehmensschreibens geht der LVR
davon aus, die bisherigen Annahmen zur Entwicklung der Umlagegrundlagen (2,25%)
beizubehalten. Unter dieser Voraussetzung kalkuliert er einen Umlagesatz von 16,65%.
Da das Benehmensschreiben noch vor der LKT-Simulation und vor den Eckdaten des Landes
zum GFG 2014 datiert und diese hinsichtlich der Umlagegrundlagen deutlich positiver ausfallen,
würde eine Mischung aus späterer positiver Abschätzung und vorherigem höheren Umlagesatz
zu einer (nicht statthaften) Überschussveranschlagung beim LVR führen. Es ist daher angezeigt,
diesen Mischeffekt zu vermeiden und eine eigene Berechnung vorzunehmen:
Der Umlagebedarf 2013 betrug 2,241 Mrd. € bei einem Hebesatz von 16,65% und
Umlagegrundlagen in Höhe von 13.462 Mrd. €.
Das Benehmensschreiben geht für 2014 von Umlagegrundlagen in Höhe von 13.764 Mrd. € aus
(entspricht + 2,25 % gegenüber dem Vorjahr). Aus dem genannten Umlagesatz von 16,65 %
ergibt sich daher ein Umlagebedarf 2014 des LVR in Höhe von 2,292 Mrd. € (damit + 50,4 Mio. €
gegenüber 2013).
Die Höhe des Umlagesatzes 2014 ergibt sich nun aus der Division von Umlagebedarf und
Umlagegrundlagen.
Folgt man der Annahme einer 6-%igen Verbundmassensteigerung, ergeben sich für den LVR
Gesamtumlagegrundlagen von ca. 14,186 Mrd. €, was rechnerisch einem Umlagesatz von 16,16
% entspricht. Rundet man aus Vorsichtsgründen auf 16,2 %, ergibt sich für den Kreis Euskirchen
ein Anteil von 37,5 Mio. €.
Auch eine alternative Berechnung unter Berücksichtigung der Eckdaten des Landes, die zu
einem Umlagesatz von 16,03 % führen würden, führt zu einer Belastung des Kreises Euskirchen
in Höhe von 37,5 Mio. €.
Infolgedessen gehe ich derzeit von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 37,5
Mio. € aus, was einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr von ca. 440 T€ entspricht.
Entwicklung der Landschaftsumlage:
-6-
Landschaftsumlage - Basis: Benehmensschreiben LVR/abgewandelt
40
24%
22%
20%
18,5%
18,5%
Mio. €
18,0%
17,3%
17,2%
17,3%
16,9%
16,7%
17,1%
17,0%
16,5%
15,85% 15,85%
15,7%
18%
16,7%
16,65%
Hebesatz
35
16,0%
16%
15,2%
30
14%
12%
27,8
28,3
27,3
27,1
28,2
26,5
27,3
26,8
29,2
28,2
28,9
30,9
33,1
35,1
34,2
34,1
36,2
37,1
37,5
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
25
10%
Aufwand
Hebesatz
Schlüsselzuweisungen
Der o.g. Annahme zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 25,5 Mio. €
ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 3 Mio. €.
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen:
Entwicklung der Schlüsselzuweisungen
28
26
24
Mio. €
22
20
18
25,5
16
20,3
14
17,8
15,6
16,2
14,8
12
18,2
17,3
16,7
15,9
19,3
19,9
20,5
2010
2011
22,9
22,5
2012
2013
16,9
15,5
15,2
2005
2006
13,0
10
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2007
2008
2009
2014
2014:
Schätzung
-7-
Zinserträge
Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein
Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von ca. 850 T€.
Einheitslasten
Aufgrund des im Juli vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG) ist von einer Mehrbelastung für 2014 in Höhe von 350 T€
auszugehen.
VHS
Durch die Integration der Volkshochschule der Kreisstadt Euskirchen entfällt die bisherige
differenzierte Kreisumlage. Die allgemeine Umlage beinhaltet damit ab 2014 auch die Kosten der
VHS. In 2014 wird hier ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 270 T€ kalkuliert.
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 600 T€ (ohne
Jugendamt). Dieser Betrag beinhaltet die drittfinanzierten Bereiche Jobcenter und Rettungsdienst
mit zusammen 340 T€ sowie die VHS mit 320 T€ (drittfinanziert, soweit nicht in o.g. Betrag von
270 T€ enthalten). Tarifliche Steigerungen und Besoldungserhöhungen können im Wesentlichen
durch geringere Versorgungsaufwendungen kompensiert werden.
Immobilienmanagement (Maßnahmen der Bauunterhaltung)
Der Bauunterhaltungsaufwand reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 600 T€.
-8b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand erhöht sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von
19,00 % in 2013 auf 19,47 % in 2014 (Differenz: 0,47 %-Punkte).
Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in
Höhe von ca. 40,1 Mio. € (Vorjahr: 38,0 Mio. €).
Jugendamtsumlage
50
19,18%
18,35%
17,75%
40
17,70%
16,83%
16,69%
16,39%
16,24%
16,04%
19,00%
19,47%
20%
18,25%
15,35%
16,50%
15,85%
14,43% 14,59% 14,40%
14,53%
15%
Mio. €
Hebesatz
30
10%
20
5%
10
19,6
22,0
22,8
21,7
24,5
27,5
26,3
25,8
27,9
24,2
24,4
24,6
27,5
29,1
32,1
34,5
35,4
38,0
40,1
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
0
0%
Ertrag
Hebesatz
Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert:
Budget
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 001
300 510 002
300 510 002
300 510 002
300 510 003
300 510 003
300 510 004
300 510 004
Summe
abzgl.
Ergebnis
Produkt
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
363 01 - Erziehungsberatung
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
363 03 - Mitwirkung in Verf. vor dem Familiengericht
363 04 - Mitwirkung in Verf. vor dem Jugendgericht
363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften,
Amtsvormundschaften
363 06 - Adoptionsvermittlung
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von
Einrichtungen
362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz
362 03 – Allg. Förderung der Erziehung in der Familie
363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung
363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär)
361 01 - Tagespflege
365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Entnahme Ausgleichsrücklage für Schulsozialarbeit
2013
1.498.600
530.600
292.400
350.800
159.100
2014
1.382.900
536.200
464.300
152.000
191.000
Diff. 14/13
- 115.700
+ 5.600
+ 171.900
- 198.800
+ 31.900
586.200
42.000
512.700
45.100
- 73.500
+ 3.100
673.500
669.600
- 3.900
828.800
644.500
- 184.300
172.600
206.500
+ 33.900
4.046.800 4.442.300
+ 395.500
13.968.900 14.163.500
+ 194.600
950.600 1.385.500
+ 434.900
13.910.900 15.494.100 + 1.583.200
38.011.800 40.290.200 + 2.278.400
192.000
38.011.800 40.098.200 + 2.086.400
-9-
341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen
1.383 T€
3%
363 10 - Hilfen zur Erziehung
(stationär/teilstationär)
14.164 T€
35%
362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und
Jugendschutz
362 01 - Kinder- und Jugendarbeit
645 T€
in/außerhalb von Einrichtungen
2%
670 T€
2%
363 09 - Ambulante Hilfe zur
Erziehung
4.442 T€
11%
363 01 - Erziehungsberatung
536 T€
1%
363 05 - Beistandschaften,
Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften
513 T€
1%
363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Familiengericht
152 T€
0%
363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII)
464 T€
1%
363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem
Jugendgericht
191 T€
1%
365 01 - Plätze in
Tageseinrichtungen für Kinder
15.494 T€
39%
361 01 - Tagespflege
1.386 T€
3%
362 03 - Allgemeine Förderung der
Erziehung in der Familie
207 T€
1%
363 06 - Adoptionsvermittlung
45 T€
0%
Die Steigerung hat folgende Ursachen:
Personalaufwand im Jugendamt
Die Personalaufwendungen steigen um ca. 150 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhungen
begründen sich vorrangig durch die Auswirkungen der Tariferhöhungen. Die Kosten der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket wurden bis 2013 durch die
Bundeszuweisung zu den Kosten der Unterkunft bei Produkt 312 01 gedeckt. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013 wird die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen bis zum
31.12.2015 fortgeführt, jedoch nicht über die Jugendamtsumlage, sondern über eine Entnahme
aus der Ausgleichsrücklage finanziert, der in Vorjahren entsprechend eingesparte BuT-Mittel
zugeführt werden.
Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10)
Die wesentlichen Fallarten entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€):
Produkt 363 10 (stationär)
Hilfeart (stationär)
Heimerziehung
Eingliederungshilfe (Heimerziehung)
Vollzeitpflege
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Betreutes Wohnen
Inobhutnahmen
Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder
Vätern mit ihren Kindern
Erziehung in Tagesgruppen
Summe 363 10
Differenz zum Vorjahr
vorl. JR
2011
7.612
743
2.903
276
508
351
vorl. JR
HH 2013
2012
7.567
8.100
773
800
2.850
2.900
144
140
646
700
460
470
603
909
13.904
733
933
14.106
+ 202
850
960
14.920
+ 814
HH 2014
Diff. HH 14/HH 13
8.180
805
2.930
142
705
475
+ 80
+5
+ 30
+2
+5
+5
858
970
15.065
+ 145
+8
+ 10
+ 145
- 10 Produkt 363 09 (ambulant)
vorl. JR
2011
2.177
318
342
340
3.177
Hilfeart (ambulant)
Sozialpädagogische Familienhilfe
Sonstige Hilfen
Ambulante Eingliederungshilfen
Erziehungsbeistandschaft
Summe 363 09
Differenz zum Vorjahr
vorl. JR
HH 2013
2012
2.205
2.400
284
320
466
500
466
520
3.421
3.740
+ 244
+ 319
HH 2014
Diff. HH 14/HH 13
2.430
323
505
525
3.783
+ 43
+ 30
+3
+5
+5
+ 43
Tagespflege (Produkt 361 01)
Aufgrund steigender Fallzahlen wird derzeit von einem höheren Leistungsaufwand in Höhe von
330 T€ ausgegangen.
Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01)
Bedingt durch den U-3-Ausbau und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen ist mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 1,6 Mio. €
gegenüber dem Vorjahr zu rechnen.
Die Kindpauschalen haben sich bisher wie folgt entwickelt:
Aufteilung U 3 / Ü 3
6.000
5.800
5.600325,00
5.400
399,30
951,69
453,89
5.200
528,21
568,76
Kinder U3
5.000
Kinder Ü3
4.8005.422,36
5.167,08
4.600
5.002,78
4.912,48
4.936,99
2011/2012
2012/2013
4.809,93
4.400
4.200
2008/2009
2009/2010
2010/2011
2013/2014
- 11 Gleichzeitig entwickelte sich das Buchungsverhalten wie folgt:
Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden
100%
90%
18,4%
20,6%
25,1%
28,5%
28,7%
80%
30,4%
70%
60%
50,2%
50%
52,4%
45 Std.
51,7%
40%
53,5%
35 Std.
57,4%
57,3%
18,0%
13,9%
12,3%
2011/2012
2012/2013
2013/2014
25 Std.
30%
20%
31,3%
10%
27,0%
23,2%
0%
2008/2009
2009/2010
2010/2011
c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage)
Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich die ÖPNV-Umlage von 3.748.100 € in 2013
auf 3.738.400 € in 2014 (Differenz: 9.700 €).
Die Mehrbelastung für 2014 ergibt folgendes Bild:
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Summe
ÖPNV-Umlage 2014
484.960,01 €
429.223,34 €
119.322,92 €
540.299,34 €
315.646,13 €
303.279,42 €
322.379,45 €
281.588,72 €
338.041,75 €
310.649,82 €
293.009,10 €
3.738.400,00 €
- 12 -
Gesamtüberblick:
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
2013
19,00%
39,57%
58,57%
Jugendamtsumlage
Allgemeine Umlage
Summe Kreisumlage
VHS-Umlage
Summe Kreisumlage und VHS
2014
Differenz
19,47% + 0,47 %-Pkt.
37,39% - 2,18 %-Pkt.
56,86% - 1,71 %-Pkt.
2013
2014
38.011.800
40.098.200
79.157.600
77.029.800
117.169.400 117.128.000
170.500
0
117.339.900 117.128.000
Differenz
+ 2.086.400
- 2.127.800
- 41.400
- 170.500
- 211.900
Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes12:
Budget 600, Einheitslasten
und Sonstiges
Budget 500
4.546 T€
3.123 T€
3%
2%
Zuschussbedarf Ergebnishaushalt 2014 in T€
Budget 400
12.470 T€
8%
Budget 200
908 T€
1%
Schulen
6.241 T€
4%
Soziales
32.028 T€
21%
Budget 100
10.760 T€
7%
Budget 300
80.843 T€
54%
Landschaftsumlage
37.500 T€
25%
Jugend
40.290 T€
27%
Gesundheit
2.284 T€
2%
1
Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes
Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten“ Erträge handelt, die
bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Aufwendungen bereinigt.
2
Ab 2014 wird die ÖPNV-Umlage bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs nicht im Budget 600 verrechnet, sondern als Deckungsmittel des Zuschussbedarfs behandelt.
- 13 -
Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der o.g. Umlagen folgender Gesamtergebnisplan:
Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben
Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Zeile 3 - Sonstige Transfererträge
Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte
Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Zeile 7 - Sonstige ordentliche Erträge
Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen
Zeile 9 - Bestandsveränderungen
Zeile 10 - Ordentliche Erträge
Zeile 11 - Personalaufwendungen
Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen
Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen
Zeile 15 - Transferaufwendungen
Zeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen
Zeile 17 - Ordentliche Aufwendungen
Zeile 18 - Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
Zeile 19 - Finanzerträge
Zeile 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Zeile 21 - Finanzergebnis
Zeile 22 - Ordentliches Ergebnis
Zeile 23 - Außerordentliche Erträge
Zeile 24 - Außerordentliche Aufwendungen
Zeile 25 - Außerordentliches Ergebnis
Zeile 26 - Jahresergebnis
Zeile 27 - Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen
Zeile 29 - Ergebnis
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rosenke
(Rosenke)
2. z.V.
2013
5.000.000
169.480.200
3.021.500
33.116.800
1.444.500
23.107.200
8.637.600
51.000
0
243.858.800
41.194.100
4.667.100
31.983.700
9.959.000
129.869.200
33.496.000
251.169.100
-7.310.300
7.423.800
113.500
7.310.300
0
0
0
0
0
18.285.700
18.285.700
0
2014
5.500.000
174.858.300
2.961.500
33.700.800
1.364.400
24.533.600
8.604.200
51.000
0
251.573.800
42.436.900
4.168.000
31.811.900
9.684.900
136.393.100
33.701.200
258.196.000
-6.622.200
6.469.200
39.000
6.430.200
-192.000
0
0
0
-192.000
17.783.600
17.783.600
-192.000
Diff. 14/13
500.000
5.378.100
-60.000
584.000
-80.100
1.426.400
-33.400
0
0
7.715.000
1.242.800
-499.100
-171.800
-274.100
6.523.900
205.200
7.026.900
688.100
-954.600
-74.500
-880.100
-192.000
0
0
0
-192.000
-502.100
-502.100
-192.000
Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014
Schreiben vom 15.08.2013
Verteiler:
Gemeinde
Stadt Bad Münstereifel
Gemeinde Blankenheim
Gemeinde Dahlem
Stadt Euskirchen
Gemeinde Hellenthal
Gemeinde Kall
Stadt Mechernich
Gemeinde Nettersheim
Stadt Schleiden
Gemeinde Weilerswist
Stadt Zülpich
Straße
Postfach 12 40
Straße2
Ort
Bgm
53896 Bad Münstereifel Büttner
StadtGemeinde
Stadt
Rathausplatz 16
Hauptstraße 23
Kölner Straße 75
Rathausstr. 2
Bahnhofstraße 9
Bergstraße 1
53945 Blankenheim
Schmidtheim 53949 Dahlem
53879 Euskirchen
53940 Hellenthal
53925 Kall
53894 Mechernich
Hartmann
Müller
Dr. Friedl
Westerburg
Radermacher
Dr. Schick
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Gemeinde
Gemeinde
Stadt
Krausstraße 2
Blankenheimer Straße 24
Bonner Str. 29
Markt 21
Zingsheim
53947 Nettersheim
Pracht
Gemeinde
53937 Schleiden
53919 Weilerswist
53909 Zülpich
Meister
Schlösser
Bergmann
Stadt
Gemeinde
Stadt