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Info GB (Anlage zu Info 36/2013 - Benehmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
912 kB
Datum
09.10.2013
Erstellt
19.08.13, 12:01
Aktualisiert
19.08.13, 12:01

Inhalt der Datei

1. Aktenausfertigung: Der Landrat Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen Gegen Empfangsbekenntnis «Gemeinde» Herrn Bürgermeister «Bgm» «Straße» «Straße2» «Ort» Abt. 20 – Finanzen & Steuerungsunterstützung Aktenzeichen: 20/20.20.100/He bearbeitet von: Herrn Hessenius Durchwahl: 02251 / 15 420 Telefax: 02251 / 15 666 E-Mail: ingo.hessenius@kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: A 079 Datum: 15.08.2013 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister «Bgm», es ist beabsichtigt, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 Anfang Oktober 2013 aufzustellen. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ist das Benehmen sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten. Ich leite daher mit diesem Schreiben das Benehmen gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 KrO NRW ein. Ihre «StadtGemeinde» hat damit mit Beginn der gesetzlichen Frist bis zum Ablauf des 07.10.2013 Gelegenheit zur Stellungnahme. Ich weise der guten Ordnung halber darauf hin, dass es sich bei der Benehmensherstellung um ein qualifiziertes Stellungnahmeverfahren handelt, das jedoch nicht auf die Herstellung eines „Einvernehmens“ abzielt. Ihre etwaige Stellungnahme wird dem Kreistag gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Sofern Ihre «StadtGemeinde» es wünscht, haben Sie danach Gelegenheit zur Anhörung. Telefon: (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 mailbox@kreis-euskirchen.de www.kreis-euskirchen.de USt-Id Nr. DE 122393798 Konten der Kreiskasse: Kreissparkasse Euskirchen 1000017 (BLZ 382 501 10) IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS VR-Bank Nordeifel eG 100175029 (BLZ 370 697 20) IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK Servicezeiten: Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr Fr.: 8.30 -12.30 Uhr -2Über etwaige Einwendungen von Städten und Gemeinden beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung. Der Kreis teilt Ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung im Falle von Einwendungen mit. Zur Festsetzung der Kreisumlage Die zeitliche Festlegung der Benehmensherstellung bedingt, dass ein konkreter bzw. aufgestellter Entwurf der Haushaltssatzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegen kann. Gleichwohl sollen an dieser Stelle nicht nur die sich voraussichtlich ergebenden Hebesätze, sondern im Folgenden die maßgeblichen und entscheidenden Einflussfaktoren auf die Festsetzung der Kreisumlage dargestellt werden. Die Kreisumlage wird wie folgt erhoben: a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) Die bisherige differenzierte Kreisumlage für die VHS gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (VHSUmlage) entfällt aufgrund der Fusion mit der VHS der Kreisstadt Euskirchen ab 2014. Vorausgeschickt sei, dass bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen und der Hebesätze auf keine Modellrechnung des Landes zum GFG zurückgegriffen werden konnte. Da dieser Umstand die Qualität einer Haushaltsaufstellung bzw. der noch weit davor liegenden Benehmensherstellung maßgeblich beeinträchtigt, hat der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT) eine eigene Simulationsrechnung durchgeführt. Im Hinblick auf die Ermittlung der Steuerkraft wurde über die Umlageverbände eine Abfrage der relevanten Steuereinnahmen bei den Städten und Gemeinden durchgeführt. Ich möchte mich bei allen Städten und Gemeinden unseres Kreises, die mir die entsprechenden Daten übermittelt haben, herzlich bedanken. Denn nur so konnte gelingen, dass auf der Seite der Steuerkraft 390 gemeldete Datensätze (von 396 möglichen) zu den ersten drei Quartalen des Referenzzeitraumes bzw. 380 Datensätze (von 396 möglichen) zum letzten Quartal des Referenzzeitraumes vorliegen. Dabei sind die Daten der kreisfreien Städte vollständig. Dennoch bleibt zu bedenken, dass neben den fehlenden 6 bzw. 16 Datensätzen auch Übermittlungsfehler und geänderte Meldungen gegenüber dem Land nicht auszuschließen sind. Hinzu kommen etwaige Ungenauigkeiten im Hinblick auf die weiteren Ertragsarten. Die Datenlage ist damit zwar nicht vollständig, bildet aber einen sehr guten Anhaltspunkt für die weitere Abschätzung. Die Ermittlung des fiktiven Bedarfs folgt zwar grundsätzlich der herkömmlichen GFG-Systematik, jedoch unterliegen Grunddatenanpassungen und auch systematische Festlegungen der Entscheidung des Gesetzgebers, die insofern im Vorfeld nur abgeschätzt werden können. An dieser Stelle wurden die vom Land am 17.07.2013 veröffentlichten Daten der Eckpunkte zum Entwurf eines GFG 2014 verwendet. Wesentliche Größe der Berechnung des fiktiven Bedarfs ist die zur Verfügung stehende Masse. Die vom Land zunächst angekündigte Steigerungsrate (+ 8,35 %) kann theoretisch Grundlage einer Planung sein, steht jedoch unter dem Vorbehalt der Entwicklung im aktuellen Quartal: Der Verbundzeitraum wird – anders als der mit dem 30.06.2013 abgeschlossene Referenzzeitraum zur Ermittlung der Steuerkraft – erst mit Ablauf des 30.09.2013 enden. Abschließende Abweichungen an dieser Stelle beeinflussen daher das Ergebnis – ggf. auch erheblich. Es bietet sich daher an, alternativ eine im Hinblick auf die Einnahmeentwicklung „skeptische“ Variante zu berechnen. Als derartige Variante lege ich derzeit meiner Planung eine Steigerungsrate der verteilbaren Verbundmasse in einer Größenordnung von ca. 6 % zu Grunde. Im Verlaufe des Beratungsverfahrens, das mit einer Beschlussfassung durch den Kreistag im Dezember beendet werden soll, werde ich etwaige neue Erkenntnisse durch zu erwartende Modellrechnungen des Landes berücksichtigen. Bis dahin gehe ich von folgenden Daten aus: -3- 1. Steuerkraft der Städte und Gemeinden Unter Berücksichtigung der o.g. LKT-Erhebung sowie zwischenzeitlicher weiterer Erkenntnisse gehe ich davon aus, dass sich die Steuerkraftmesszahl der Städte und Gemeinden in Summe leicht um ca. 1,1 Mio. € (ca. 0,7 %) verbessern wird, wenngleich die Disparitäten zwischen den einzelnen Städten und Gemeinden erheblich sind. Vergleicht man diese Verbesserung mit der landesweiten Veränderung von ca. 4,5 % bzw. mit den anderen Kreisen, wird deutlich, dass sich die Steuerkraftentwicklung im Kreis Euskirchen im unteren Bereich bewegt. 2. Umlagegrundlagen Geht man von einer Verbundmassenerhöhung von ca. 6 % aus, dürften die Schlüsselzuweisungen der Städte und Gemeinden um ca. 4,8 Mio. € steigen. Die Umlagegrundlagen als Summe aus Steuerkraft und Schlüsselzuweisung steigen in Folge obiger Annahmen um ca. 6,0 Mio. € (Rundungsdifferenz). Sie werden daher derzeit den weiteren Berechnungen mit 206 Mio. € zu Grunde gelegt. Die Anteile der Städte und Gemeinden an der Kreisumlage (allgemein und Jugendamt) entwickeln sich dabei wie folgt: 9,04% 8,65% 8,61% 8,52% Bad Münstereifel 3,92% 4,30% 4,21% 4,31% Blankenheim Dahlem 1,86% 2,12% 2,13% 2,03% 32,80% 33,53% 33,52% 33,98% Euskirchen Hellenthal 3,92% 4,28% 5,13% 4,02% 5,73% 5,76% 5,50% 5,56% Kall 14,13% 13,41% 13,05% 13,23% Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich 3,41% 3,38% 3,30% 3,26% 6,56% 6,39% 6,35% 6,46% 8,14% 7,99% 8,08% 8,48% 10,50% 10,20% 10,12% 10,14% Anteil 2011 Anteil 2012 Anteil 2013 Anteil 2014 (2011 bis 2013: Basis: endgültiges GFG; 2014: eigene Berechnung) -4a) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 1 KrO NRW (Allgemeine Kreisumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich der Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von 39,57 % in 2013 auf 37,39 % in 2014 (Differenz: 2,18 %-Punkte). Es ergibt sich eine Verringerung der absoluten Umlagehöhe von ca. 2,1 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Allgemeine Umlage 100 50% 43,38% 90 41,33% 40,52% 80 37,11% 30,67% 29,66% 30,44% 31,50% 37,39% 36,65% 36,49% 36,33% 35% 30,84% 30,61% 30,19% 60 Mio. € 40% 30% 24,93% 25,85% 50 25% 40 20% 30 15% 20 10% 10 Hebesatz 70 45% 40,21% 39,57% 5% 41,3 40,6 41,6 44,6 46,2 38,6 40,4 44,9 45,9 54,7 62,3 62,4 68,9 73,4 80,3 78,1 78,0 79,2 77,0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0 0% Ertrag Hebesatz Der Differenzbetrag zum Vorjahr ergibt sich aus einer Vielzahl an Einzelveränderungen, aus denen ich die herausragenden kurz aufführen möchte: Grundsicherung nach dem SGB XII (Produkt 333 01, früher 311 08) Aus der schrittweisen und ab 2014 vollständigen Übernahme der Grundsicherungstransferaufwendungen durch den Bund resultiert eine Netto-Verbesserung von ca. 1,8 Mio. €. Dabei sind die erwarteten erheblichen Mehraufwendungen (rd. 440 T€) gegenüber dem Vorjahr (Fallzahlensteigerung 30.06.2013 gegenüber 30.06.2012 um 12,2 % und die zum 01.01.2014 zu erwartende Regelsatzerhöhung von geschätzt 1,5 %) bereits berücksichtigt. Hilfe zur Pflege und Pflegewohngeld (Produkte 336 01 und 331 02, früher 343 03 und 311 05) Im Pflegebereich ergeben sich Mehrbelastungen gegenüber dem Vorjahr von ca. 260 T€. Hiervon entfallen 150 T€ auf die Hilfe zur Pflege durch den Anstieg der Heimplatzzahlen und Erhöhungen der Pflegesätze. Mehrbelastungen von 110 T€ entfallen auf die Investitionspauschalen für Tagesund Kurzzeitpflege, da sich das Angebot an vorhandenen Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen seit 2012 um 93 Plätze erhöht hat und die Einrichtungen auch die entsprechende Investitionskostenförderungen beantragt haben. Hilfe zum Lebensunterhalt (Produkt 332 01, früher 311 01) Bei der delegierten Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen sind weiter Fallzahlensteigerungen zu verzeichnen. So haben sich die Fallzahlen am 30.06.2013 gegenüber dem 30.06.2012 um 28 % erhöht. Ferner ist die zum 01.01.2014 in Kraft tretende Regelsatzhöhung mit geschätzten 1,5 % zu berücksichtigen (die Regelsätze des laufenden -5Jahres wurden zum 01.01.2013 um 2,2% erhöht). Insgesamt ergibt sich eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 260 T€. Hilfen bei Behinderung (Produkt 335 01, früher 343 02) Bei den Hilfen bei Behinderung (insbesondere Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung) ergibt sich eine Mehrbelastung gegenüber dem Vorjahr von ca. 320 T€. Grundsicherung nach dem SGB II (Produkt 312 01) Während die Höhe der Kosten der Unterkunft stabil mit 24,1 Mio. € kalkuliert wird, führt die vorgesehene Anpassung des Beteiligungssatzes des Bundes an den Kosten der Unterkunft zu Mindererträgen von ca. 770 T€ (Absenkung von 35,8% auf 31%). Dem Minderertrag steht ein Mehrertrag aus der Ausgleichsleistung des Landes aus der Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben in Höhe von 500 T€ gegenüber. Landschaftsumlage Der Landschaftsverband Rheinland hat Mitte Juli ebenfalls das Benehmen für den Landschaftsverbandshaushalt eingeleitet. Ausweislich des Benehmensschreibens geht der LVR davon aus, die bisherigen Annahmen zur Entwicklung der Umlagegrundlagen (2,25%) beizubehalten. Unter dieser Voraussetzung kalkuliert er einen Umlagesatz von 16,65%. Da das Benehmensschreiben noch vor der LKT-Simulation und vor den Eckdaten des Landes zum GFG 2014 datiert und diese hinsichtlich der Umlagegrundlagen deutlich positiver ausfallen, würde eine Mischung aus späterer positiver Abschätzung und vorherigem höheren Umlagesatz zu einer (nicht statthaften) Überschussveranschlagung beim LVR führen. Es ist daher angezeigt, diesen Mischeffekt zu vermeiden und eine eigene Berechnung vorzunehmen: Der Umlagebedarf 2013 betrug 2,241 Mrd. € bei einem Hebesatz von 16,65% und Umlagegrundlagen in Höhe von 13.462 Mrd. €. Das Benehmensschreiben geht für 2014 von Umlagegrundlagen in Höhe von 13.764 Mrd. € aus (entspricht + 2,25 % gegenüber dem Vorjahr). Aus dem genannten Umlagesatz von 16,65 % ergibt sich daher ein Umlagebedarf 2014 des LVR in Höhe von 2,292 Mrd. € (damit + 50,4 Mio. € gegenüber 2013). Die Höhe des Umlagesatzes 2014 ergibt sich nun aus der Division von Umlagebedarf und Umlagegrundlagen. Folgt man der Annahme einer 6-%igen Verbundmassensteigerung, ergeben sich für den LVR Gesamtumlagegrundlagen von ca. 14,186 Mrd. €, was rechnerisch einem Umlagesatz von 16,16 % entspricht. Rundet man aus Vorsichtsgründen auf 16,2 %, ergibt sich für den Kreis Euskirchen ein Anteil von 37,5 Mio. €. Auch eine alternative Berechnung unter Berücksichtigung der Eckdaten des Landes, die zu einem Umlagesatz von 16,03 % führen würden, führt zu einer Belastung des Kreises Euskirchen in Höhe von 37,5 Mio. €. Infolgedessen gehe ich derzeit von einer einzuplanenden Landschaftsumlage in Höhe von 37,5 Mio. € aus, was einem Mehraufwand gegenüber dem Vorjahr von ca. 440 T€ entspricht. Entwicklung der Landschaftsumlage: -6- Landschaftsumlage - Basis: Benehmensschreiben LVR/abgewandelt 40 24% 22% 20% 18,5% 18,5% Mio. € 18,0% 17,3% 17,2% 17,3% 16,9% 16,7% 17,1% 17,0% 16,5% 15,85% 15,85% 15,7% 18% 16,7% 16,65% Hebesatz 35 16,0% 16% 15,2% 30 14% 12% 27,8 28,3 27,3 27,1 28,2 26,5 27,3 26,8 29,2 28,2 28,9 30,9 33,1 35,1 34,2 34,1 36,2 37,1 37,5 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 25 10% Aufwand Hebesatz Schlüsselzuweisungen Der o.g. Annahme zum GFG folgend wird von Schlüsselzuweisungen in Höhe von ca. 25,5 Mio. € ausgegangen. Dies entspricht einem Mehrertrag gegenüber dem Vorjahr von ca. 3 Mio. €. Entwicklung der Schlüsselzuweisungen: Entwicklung der Schlüsselzuweisungen 28 26 24 Mio. € 22 20 18 25,5 16 20,3 14 17,8 15,6 16,2 14,8 12 18,2 17,3 16,7 15,9 19,3 19,9 20,5 2010 2011 22,9 22,5 2012 2013 16,9 15,5 15,2 2005 2006 13,0 10 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2007 2008 2009 2014 2014: Schätzung -7- Zinserträge Bedingt durch die Lage am Zinsmarkt mit weiter gesunkenen Zinssätzen ergibt sich ein Minderertrag bei den Zinserträgen in Höhe von ca. 850 T€. Einheitslasten Aufgrund des im Juli vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung des Einheitslastenabrechnungsgesetzes NRW (ELAGÄndG) ist von einer Mehrbelastung für 2014 in Höhe von 350 T€ auszugehen. VHS Durch die Integration der Volkshochschule der Kreisstadt Euskirchen entfällt die bisherige differenzierte Kreisumlage. Die allgemeine Umlage beinhaltet damit ab 2014 auch die Kosten der VHS. In 2014 wird hier ein Gesamtbetrag in Höhe von ca. 270 T€ kalkuliert. Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen steigen in Summe um ca. 600 T€ (ohne Jugendamt). Dieser Betrag beinhaltet die drittfinanzierten Bereiche Jobcenter und Rettungsdienst mit zusammen 340 T€ sowie die VHS mit 320 T€ (drittfinanziert, soweit nicht in o.g. Betrag von 270 T€ enthalten). Tarifliche Steigerungen und Besoldungserhöhungen können im Wesentlichen durch geringere Versorgungsaufwendungen kompensiert werden. Immobilienmanagement (Maßnahmen der Bauunterhaltung) Der Bauunterhaltungsaufwand reduziert sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 600 T€. -8b) Kreisumlage gemäß § 56 Abs. 5 KrO NRW (Jugendamtsumlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand erhöht sich der Hebesatz der Jugendamtsumlage von 19,00 % in 2013 auf 19,47 % in 2014 (Differenz: 0,47 %-Punkte). Grundlage der Jugendamtsumlage ist ein nicht durch sonstige Erträge gedeckter Fehlbetrag in Höhe von ca. 40,1 Mio. € (Vorjahr: 38,0 Mio. €). Jugendamtsumlage 50 19,18% 18,35% 17,75% 40 17,70% 16,83% 16,69% 16,39% 16,24% 16,04% 19,00% 19,47% 20% 18,25% 15,35% 16,50% 15,85% 14,43% 14,59% 14,40% 14,53% 15% Mio. € Hebesatz 30 10% 20 5% 10 19,6 22,0 22,8 21,7 24,5 27,5 26,3 25,8 27,9 24,2 24,4 24,6 27,5 29,1 32,1 34,5 35,4 38,0 40,1 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 0 0% Ertrag Hebesatz Im Einzelnen ist dieser Zuschussbedarf wie folgt gegliedert: Budget 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 001 300 510 002 300 510 002 300 510 002 300 510 003 300 510 003 300 510 004 300 510 004 Summe abzgl. Ergebnis Produkt 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 363 01 - Erziehungsberatung 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 363 03 - Mitwirkung in Verf. vor dem Familiengericht 363 04 - Mitwirkung in Verf. vor dem Jugendgericht 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 363 06 - Adoptionsvermittlung 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit in/außerhalb von Einrichtungen 362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz 362 03 – Allg. Förderung der Erziehung in der Familie 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 361 01 - Tagespflege 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder Entnahme Ausgleichsrücklage für Schulsozialarbeit 2013 1.498.600 530.600 292.400 350.800 159.100 2014 1.382.900 536.200 464.300 152.000 191.000 Diff. 14/13 - 115.700 + 5.600 + 171.900 - 198.800 + 31.900 586.200 42.000 512.700 45.100 - 73.500 + 3.100 673.500 669.600 - 3.900 828.800 644.500 - 184.300 172.600 206.500 + 33.900 4.046.800 4.442.300 + 395.500 13.968.900 14.163.500 + 194.600 950.600 1.385.500 + 434.900 13.910.900 15.494.100 + 1.583.200 38.011.800 40.290.200 + 2.278.400 192.000 38.011.800 40.098.200 + 2.086.400 -9- 341 01 - Unterhaltsvorschussleistungen 1.383 T€ 3% 363 10 - Hilfen zur Erziehung (stationär/teilstationär) 14.164 T€ 35% 362 02 - Jugendsozialarbeit Kinder- und Jugendschutz 362 01 - Kinder- und Jugendarbeit 645 T€ in/außerhalb von Einrichtungen 2% 670 T€ 2% 363 09 - Ambulante Hilfe zur Erziehung 4.442 T€ 11% 363 01 - Erziehungsberatung 536 T€ 1% 363 05 - Beistandschaften, Amtspflegschaften, Amtsvormundschaften 513 T€ 1% 363 03 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Familiengericht 152 T€ 0% 363 02 - Beratungen (§§ 17, 18 SGB VIII) 464 T€ 1% 363 04 - Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgericht 191 T€ 1% 365 01 - Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder 15.494 T€ 39% 361 01 - Tagespflege 1.386 T€ 3% 362 03 - Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie 207 T€ 1% 363 06 - Adoptionsvermittlung 45 T€ 0% Die Steigerung hat folgende Ursachen: Personalaufwand im Jugendamt Die Personalaufwendungen steigen um ca. 150 T€ gegenüber dem Vorjahr. Die Erhöhungen begründen sich vorrangig durch die Auswirkungen der Tariferhöhungen. Die Kosten der Schulsozialarbeit nach dem bisherigen Bildungs- und Teilhabepaket wurden bis 2013 durch die Bundeszuweisung zu den Kosten der Unterkunft bei Produkt 312 01 gedeckt. Gemäß Kreistagsbeschluss vom 17.07.2013 wird die Schulsozialarbeit an weiterführenden Schulen bis zum 31.12.2015 fortgeführt, jedoch nicht über die Jugendamtsumlage, sondern über eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage finanziert, der in Vorjahren entsprechend eingesparte BuT-Mittel zugeführt werden. Hilfen zur Erziehung (Produkte 363 09 und 363 10) Die wesentlichen Fallarten entwickeln sich wie folgt (jeweils in T€): Produkt 363 10 (stationär) Hilfeart (stationär) Heimerziehung Eingliederungshilfe (Heimerziehung) Vollzeitpflege Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Betreutes Wohnen Inobhutnahmen Gemeinsame Unterbringung von Müttern oder Vätern mit ihren Kindern Erziehung in Tagesgruppen Summe 363 10 Differenz zum Vorjahr vorl. JR 2011 7.612 743 2.903 276 508 351 vorl. JR HH 2013 2012 7.567 8.100 773 800 2.850 2.900 144 140 646 700 460 470 603 909 13.904 733 933 14.106 + 202 850 960 14.920 + 814 HH 2014 Diff. HH 14/HH 13 8.180 805 2.930 142 705 475 + 80 +5 + 30 +2 +5 +5 858 970 15.065 + 145 +8 + 10 + 145 - 10 Produkt 363 09 (ambulant) vorl. JR 2011 2.177 318 342 340 3.177 Hilfeart (ambulant) Sozialpädagogische Familienhilfe Sonstige Hilfen Ambulante Eingliederungshilfen Erziehungsbeistandschaft Summe 363 09 Differenz zum Vorjahr vorl. JR HH 2013 2012 2.205 2.400 284 320 466 500 466 520 3.421 3.740 + 244 + 319 HH 2014 Diff. HH 14/HH 13 2.430 323 505 525 3.783 + 43 + 30 +3 +5 +5 + 43 Tagespflege (Produkt 361 01) Aufgrund steigender Fallzahlen wird derzeit von einem höheren Leistungsaufwand in Höhe von 330 T€ ausgegangen. Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder (Produkt 365 01) Bedingt durch den U-3-Ausbau und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen ist mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 1,6 Mio. € gegenüber dem Vorjahr zu rechnen. Die Kindpauschalen haben sich bisher wie folgt entwickelt: Aufteilung U 3 / Ü 3 6.000 5.800 5.600325,00 5.400 399,30 951,69 453,89 5.200 528,21 568,76 Kinder U3 5.000 Kinder Ü3 4.8005.422,36 5.167,08 4.600 5.002,78 4.912,48 4.936,99 2011/2012 2012/2013 4.809,93 4.400 4.200 2008/2009 2009/2010 2010/2011 2013/2014 - 11 Gleichzeitig entwickelte sich das Buchungsverhalten wie folgt: Buchungsverhalten Inanspruchnahme Stunden 100% 90% 18,4% 20,6% 25,1% 28,5% 28,7% 80% 30,4% 70% 60% 50,2% 50% 52,4% 45 Std. 51,7% 40% 53,5% 35 Std. 57,4% 57,3% 18,0% 13,9% 12,3% 2011/2012 2012/2013 2013/2014 25 Std. 30% 20% 31,3% 10% 27,0% 23,2% 0% 2008/2009 2009/2010 2010/2011 c) Differenzierte Kreisumlage für den ÖPNV gemäß § 56 Abs. 4 KrO NRW (ÖPNV-Umlage) Nach dem derzeitigen Planungsstand verringert sich die ÖPNV-Umlage von 3.748.100 € in 2013 auf 3.738.400 € in 2014 (Differenz: 9.700 €). Die Mehrbelastung für 2014 ergibt folgendes Bild: Bad Münstereifel Blankenheim Dahlem Euskirchen Hellenthal Kall Mechernich Nettersheim Schleiden Weilerswist Zülpich Summe ÖPNV-Umlage 2014 484.960,01 € 429.223,34 € 119.322,92 € 540.299,34 € 315.646,13 € 303.279,42 € 322.379,45 € 281.588,72 € 338.041,75 € 310.649,82 € 293.009,10 € 3.738.400,00 € - 12 - Gesamtüberblick: Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage 2013 19,00% 39,57% 58,57% Jugendamtsumlage Allgemeine Umlage Summe Kreisumlage VHS-Umlage Summe Kreisumlage und VHS 2014 Differenz 19,47% + 0,47 %-Pkt. 37,39% - 2,18 %-Pkt. 56,86% - 1,71 %-Pkt. 2013 2014 38.011.800 40.098.200 79.157.600 77.029.800 117.169.400 117.128.000 170.500 0 117.339.900 117.128.000 Differenz + 2.086.400 - 2.127.800 - 41.400 - 170.500 - 211.900 Zuschussbedarf des Ergebnishaushaltes12: Budget 600, Einheitslasten und Sonstiges Budget 500 4.546 T€ 3.123 T€ 3% 2% Zuschussbedarf Ergebnishaushalt 2014 in T€ Budget 400 12.470 T€ 8% Budget 200 908 T€ 1% Schulen 6.241 T€ 4% Soziales 32.028 T€ 21% Budget 100 10.760 T€ 7% Budget 300 80.843 T€ 54% Landschaftsumlage 37.500 T€ 25% Jugend 40.290 T€ 27% Gesundheit 2.284 T€ 2% 1 Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs der einzelnen Budgets wurden die veranschlagten internen Leistungsverrechnungen für Gemeinkosten (soweit nicht drittfinanziert) außer Ansatz gelassen: damit nicht im Hinblick auf die Querschnittsbereiche ein verzerrtes Bild entsteht, werden diese Erträge im Budget 000 (Produkt 612 01) gebucht. Da es sich aber um keine „echten“ Erträge handelt, die bei der Tabelle „Deckung des Zuschussbedarfs“ zu berücksichtigen wären, wurden die Budgets um die entsprechenden Aufwendungen bereinigt. 2 Ab 2014 wird die ÖPNV-Umlage bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs nicht im Budget 600 verrechnet, sondern als Deckungsmittel des Zuschussbedarfs behandelt. - 13 - Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung der o.g. Umlagen folgender Gesamtergebnisplan: Zeile 1 - Steuern und ähnliche Abgaben Zeile 2 - Zuwendungen und allgemeine Umlagen Zeile 3 - Sonstige Transfererträge Zeile 4 - Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Zeile 5 - Privatrechtliche Leistungsentgelte Zeile 6 - Kostenerstattungen und Kostenumlagen Zeile 7 - Sonstige ordentliche Erträge Zeile 8 - Aktivierte Eigenleistungen Zeile 9 - Bestandsveränderungen Zeile 10 - Ordentliche Erträge Zeile 11 - Personalaufwendungen Zeile 12 - Versorgungsaufwendungen Zeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Zeile 14 - Bilanzielle Abschreibungen Zeile 15 - Transferaufwendungen Zeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen Zeile 17 - Ordentliche Aufwendungen Zeile 18 - Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit Zeile 19 - Finanzerträge Zeile 20 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen Zeile 21 - Finanzergebnis Zeile 22 - Ordentliches Ergebnis Zeile 23 - Außerordentliche Erträge Zeile 24 - Außerordentliche Aufwendungen Zeile 25 - Außerordentliches Ergebnis Zeile 26 - Jahresergebnis Zeile 27 - Erträge aus internen Leistungsbeziehungen Zeile 28 - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Zeile 29 - Ergebnis Mit freundlichen Grüßen gez. Rosenke (Rosenke) 2. z.V. 2013 5.000.000 169.480.200 3.021.500 33.116.800 1.444.500 23.107.200 8.637.600 51.000 0 243.858.800 41.194.100 4.667.100 31.983.700 9.959.000 129.869.200 33.496.000 251.169.100 -7.310.300 7.423.800 113.500 7.310.300 0 0 0 0 0 18.285.700 18.285.700 0 2014 5.500.000 174.858.300 2.961.500 33.700.800 1.364.400 24.533.600 8.604.200 51.000 0 251.573.800 42.436.900 4.168.000 31.811.900 9.684.900 136.393.100 33.701.200 258.196.000 -6.622.200 6.469.200 39.000 6.430.200 -192.000 0 0 0 -192.000 17.783.600 17.783.600 -192.000 Diff. 14/13 500.000 5.378.100 -60.000 584.000 -80.100 1.426.400 -33.400 0 0 7.715.000 1.242.800 -499.100 -171.800 -274.100 6.523.900 205.200 7.026.900 688.100 -954.600 -74.500 -880.100 -192.000 0 0 0 -192.000 -502.100 -502.100 -192.000 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2014 Schreiben vom 15.08.2013 Verteiler: Gemeinde Stadt Bad Münstereifel Gemeinde Blankenheim Gemeinde Dahlem Stadt Euskirchen Gemeinde Hellenthal Gemeinde Kall Stadt Mechernich Gemeinde Nettersheim Stadt Schleiden Gemeinde Weilerswist Stadt Zülpich Straße Postfach 12 40 Straße2 Ort Bgm 53896 Bad Münstereifel Büttner StadtGemeinde Stadt Rathausplatz 16 Hauptstraße 23 Kölner Straße 75 Rathausstr. 2 Bahnhofstraße 9 Bergstraße 1 53945 Blankenheim Schmidtheim 53949 Dahlem 53879 Euskirchen 53940 Hellenthal 53925 Kall 53894 Mechernich Hartmann Müller Dr. Friedl Westerburg Radermacher Dr. Schick Gemeinde Gemeinde Stadt Gemeinde Gemeinde Stadt Krausstraße 2 Blankenheimer Straße 24 Bonner Str. 29 Markt 21 Zingsheim 53947 Nettersheim Pracht Gemeinde 53937 Schleiden 53919 Weilerswist 53909 Zülpich Meister Schlösser Bergmann Stadt Gemeinde Stadt