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Mitteilungsvorlage (Antrag der CDU - Schulwegsicherung im Bereich Nienhagen-Weststraße hier: Vorschlag der Verwaltung)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
22 kB
Datum
26.08.2009
Erstellt
20.08.09, 12:16
Aktualisiert
20.08.09, 12:16
Mitteilungsvorlage (Antrag der CDU - Schulwegsicherung im Bereich Nienhagen-Weststraße
hier: Vorschlag der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Antrag der CDU - Schulwegsicherung im Bereich Nienhagen-Weststraße
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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Mitteilungsvorlage - öffentlich - Drucksache 116/2009 zur Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB III Bauen / Planen / Umwelt Auskunft erteilt: Herr Offel Telefon: 05208/991-263 Datum: 24. November 2009 Antrag der CDU - Schulwegsicherung im Bereich Nienhagen-Weststraße hier: Vorschlag der Verwaltung Beratungsfolge Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr Termin 26.08.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Laut beigefügtem Antrag der CDU-Fraktion ist ein „Wendehammer“ im Bereich der Einmündung Weststraße / L 805 gewünscht. In der Anlage wird eine Planung für die Anlage eines Buswendeplatzes an der Weststraße dargestellt. Die Baukosten belaufen sich hier auf Grunderwerbskosten (Kalkulationsgrundlage Wohnbaufläche) ca. 105.000 Euro ca. 270.000 Euro Der Eigentümer hat bereits vor längerer Zeit den Antrag gestellt, die Fläche bebauen zu dürfen; dieser Antrag ist jedoch zurück gestellt worden wegen der Unklarheiten bzgl. der Abstufung der L 805. Der Richtwert für diesen Bereich beträgt 100,--€/m². Da ein Zebrastreifen außerhalb einer Ortsdurchfahrt nicht realisierbar ist, wäre allenfalls nach Rücksprache mit Straßen NRW eine Querungshilfe in Form einer Einengung denkbar. Bei dem zur Zeit in Bau befindlichen Geh-/Radweg entlang der Bielefelder Straße ist im Bereich der Innenkurve zur Bielefelder Straße eine Hochbordanlage geplant. Diese Hochbordanlage verhindert zwar nicht, dass jemand den kürzesten Weg von der Weststr. nimmt, ist aber eine Sicherung des Fahrzeugverkehrs gegenüber den Verkehrsteilnehmern auf dem Geh-/Radweg. Bei einer Anlage einer Leitplanke würde der Geh-/Radweg von den geplanten 2,25 m auf max. 1,15 m (ohne Sicherheitsstreifen) eingeengt, da auf Grund des beidseitigen Verkehrs eine Doppeldistanzschutzplanke montiert werden müsste. Der hier eingeengte Gehweg könnte dann offiziell nicht mehr als Geh-/Radweg ausgewiesen werden. Als Alternative würde sich eine Absperrung mit Pfosten und Kettenverbindung anbieten. Diese Lösung wäre zudem erheblich billiger. -2- Schemmel