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Beschlussvorlage GB (Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW")

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
25 kB
Datum
17.07.2013
Erstellt
04.06.13, 04:06
Aktualisiert
04.06.13, 04:06
Beschlussvorlage GB (Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW") Beschlussvorlage GB (Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW") Beschlussvorlage GB (Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW") Beschlussvorlage GB (Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW") Beschlussvorlage GB (Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW") Beschlussvorlage GB (Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW")

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 27/2013 17.05.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 11.06.2013 Kreisausschuss 02.07.2013 Kreistag 17.07.2013 Durchführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14 und Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW" Sachbearbeiter/in: Herr Hahn Tel.: 02251/15533 Abt.: 40 - Schulen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel stehen nach Rechtskraft des Haushalts 2013 bei Produkt 24301 02 zur Verfügung. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, zur flächendeckenden Versorgung der Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 8 der weiterführenden Schulen der SEK I (außer Gymnasien) im Kreis Euskirchen über das Schuljahr 2012/13 hinaus für ein weiteres Schuljahr eine eintägige Potenzialanalyse anzubieten. Die Durchführung erfolgt nur für Schülerinnen und Schüler, für die eine anderweitige Finanzierung einer Potenzialanalyse aus Landesmitteln im Rahmen der Überführung in das "Neue Übergangssystem Schule - Beruf in NRW" oder über die auslaufenden Förderprogramme "STARTKLAR" und "BIBB-BOP" im Schuljahr 2013/14 nicht sichergestellt werden kann. -2- Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2013 einen Zuschuss in Höhe von 50 % der dem Kreis Euskirchen entstehenden Gesamtkosten gewährt und der Haushaltsansatz des Kreises nicht überschritten wird. Begründung: I. Allgemeines Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 15.04.2010, im Schuljahr 2010/11 für Schülerinnen und Schüler der Haupt- und Förderschulen ab der Jahrgangsstufe 8 die Potenzialanalyse durchzuführen. Am 14.12.2011 beschloss der Kreistag die Verlängerung der Potenzialanalyse sowie die Erweiterung auf die Schulform Realschule für das zweite Schulhalbjahr 2011/12 sowie für das erste Schulhalbjahr 2012/13. Zur Fortführung der Potenzialanalyse im Schuljahr 2013/14, wie sie nun verwaltungsseitig vorgeschlagen wird, bedarf es eines erneuten Beschlusses durch den Kreistag. II. Stand der Potenzialanalyse im Schuljahr 2012/2013 Die vom Kreis Euskirchen seit dem Schuljahr 2010/11 in Kofinanzierung mit der Bundesagentur für Arbeit angebotene Potenzialanalyse richtete sich vor allem an die Schulen, die im Rahmen einer anderweitigen Fördermaßnahme (z.B. STARTKLAR oder BIBB-BOP) kein Angebot zur Teilnahme erhalten haben. Aufgrund der intensiven Koordinierungsaktivitäten des Regionalen Bildungsbüros ist es gelungen, dass bereits im Schuljahr 2012/2013 - mit Ausnahme von 2 Realschulen - alle übrigen Schulen der Sekundarstufe I (außer Gymnasien) im Kreis Euskirchen an einer Potenzialanalyse teilnehmen konnten: Schulform Hauptschule Realschule Gesamtschule Förderschule Gesamt: STARTKLAR (Landesmittel) BIBB-BOP (BMBF-Mittel) Potenzialanalyse keine Kreis EU/BA Teilnahme Schulen/Schüler Schulen/Schüler Schulen/Schüler 4 / 187 1 / 150 2 / 24 7 / 361 4 / 218 3 / 424 4 / 45 11 / 687 2 / 72 3 / 264 2 / 21 7 / 357 Schulen/Schüler 2 / 180 2 / 180 Im Hinblick auf die Evaluation der Umsetzungen der bisher vom Kreis finanzierten Potenzialanalyse wird auf die Info 158/2012 vom 01.10.2012 verwiesen. III. Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW und Kommunale Koordinierung Mit dem "Neuen Übergangssystem Schule Beruf in NRW" sind auf der Grundlage der Beschlüsse des Ausbildungskonsens NRW durch das Land NRW verbindliche Standardelemente entwickelt und beschlossen worden, die künftig als Mindeststandards einer systematischen -3- Berufs- und Studienorientierung flächendeckend an allen Schulen aller Schulformen beginnend ab der Jahrgangsstufe 8 bis hinein in eine Ausbildung/ein Studium oder alternative Anschlusswege verbindlich angeboten werden müssen. Ein wesentliches Standardelement der Berufs- und Studienorientierung im "Neuen Übergangssystem" ist die eintägige Potenzialanalyse. Es ist Ziel des Landes, bestehende Maßnahmen zur Berufsorientierung ab dem Schuljahr 2013/13 in das "Neue Übergangssystem" zu überführen und eine flächendeckende Finanzierung aus Landesmitteln bis zum Ende des Schuljahres 2018/19 in NRW sicherzustellen. Dabei werden nur Kommunen, die bereits eine Kommunale Koordinierung installiert haben, zunächst bevorzugt berücksichtigt. Der Kreistag hat am 19.12.2012 den Grundsatzbeschluss zur Einrichtung einer Kommunalen Koordinierungsstelle zum 01.07.2013 beschlossen. Am 04.04.2013 hat der Kreis Euskirchen eine darauf basierende Absichtserklärung zur Umsetzung des Landesvorhabens "Neues Übergangssystem Schule - Beruf" mit dem MAIS abgeschlossen. Der Förderantrag für den Zeitraum 01.07.2013 - 31.12.2014 ist gestellt. Mit dem Eingang des Bewilligungsbescheides wird in Kürze gerechnet. Zielsetzung der Kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen ist es, gemeinsam mit dem Land NRW zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 für alle Schülerinnen und Schüler des Jahrganges 8 an allen Schulen der Sekundarstufe I (Haupt-, Förder-, Real- und Gesamtschule) als Mindeststandard eine Potenzialanalyse verlässlich einzuführen bzw. anzubieten. In einem Abstimmungsgespräch mit einem Vertreter des MAIS NRW am 22.04.2013 wurde Einvernehmen zu folgendem Zeitrahmen zur Überführung bestehender Maßnahmen an Schulen im Kreis Euskirchen in das "Neue Übergangssystem" erzielt: 1. Überführung STARTKLAR -Schulen Die Überführung dieser Maßnahme ist nach Angabe des MAIS in den bisherigen STARTKLAR-Regionen mit eingerichteter Kommunaler Koordinierung ab dem Schuljahr 2013/14 gesichert. Die im Schuljahr 2012/13 bereits teilnehmenden 7 Schulen werden auch im kommenden Schuljahr gefördert und in das Neue Übergangssystem des Landes überführt. Insgesamt werden 332 Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2013/14 an dieser Fördermaßnahme teilnehmen. 2. Überführung von Maßnahmen der vertieften Berufsorientierung/BIBB-BOP Dem für die Umsetzung im Kreis zuständigen Bildungsträger - Berufsbildungszentrum Euskirchen-Euenheim (BZE) - liegen für das kommende Schuljahr bereits konkrete Finanzierungszusagen für insgesamt 12 Schulen mit 443 Schüler/innen vor. Für diese Schulen ist eine Teilnahme an einer Potenzialanalyse im Rahmen der Programme zur vertieften Berufsorientierung im Schuljahr 2013/14 sichergestellt. Für diese Schulen besteht darüber hinaus die Perspektive der Förderung für ein weiteres Jahr aus Fördermitteln des BMBF mit der anschließenden Überführung in das Neue Übergangssystem nach Auslaufen des BIBB-BOPProgramms spätestens ab dem Schuljahr 2015/16. -4- Um möglichst allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I (Haupt-, FörderRealschule und Gesamtschule) ein Angebot unterbreiten zu können, hat das BZE in Abstimmung mit dem Regionalen Bildungsbüro im März 2013 vorsorglich die Aufstockung von BMBF-Mitteln für das Schuljahr 2013/14 für weitere 8 Schulen mit 524 Schüler/innen beantragt . Hierbei handelt es sich um die Schulen, die an der vom Kreis und BA angebotenen Potenzialanalyse oder aber bisher an keiner Maßnahme teilgenommen haben. Ob zusätzliche Mittel durch das BMBF bereitgestellt werden, ist z.Zt. fraglich. Eine diesbezügliche Entscheidung ist nicht vor Ende Juni 2013 zu erwarten. 3. Überführung von Schulen in das Neue Übergangssystem des Landes Dem Land NRW stehen in diesem Haushaltsjahr landesweit zur Finanzierung der eintägigen Potenzialanalyse Mittel für ca. 45.000 Maßnahmen zur Verfügung. Bei der Mittelvergabe steht zunächst die Versorgung in den sieben Referenzkommunen an erster Stelle. Danach folgen die Regionen, die bereits eine Absichtserklärung zur Umsetzung des Landesvorhabens mit dem Land NRW abgeschlossen haben und vor Beginn des Schuljahres 2013/14 eine kommunale Koordinierungsstelle einrichten werden. Hierzu zählt auch der Kreis Euskirchen, der den Förderantrag zum 01.07.2013 bereits gestellt hat. Die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn ab 01.04.2013 seitens der Bezirksregierung liegt vor. Damit sind die Voraussetzungen für eine Überführung in das Neue Übergangssystem des Landes im Kreis Euskirchen grundsätzlich gegeben. Damit keine Brüche an den Schulen entstehen, die bereits freiwillig in den letzten Jahren an BO-Maßnahmen mit einer Potenzialanalyse teilgenommen haben, sollen diese Schulen vorrangig im Rahmen der verfügbaren Landesmittel in das Neue Übergangssystem überführt werden. Schulen, die bisher an keinem Programm teilgenommen haben, können im Schuljahr 2013/14 noch nicht in das Neue Übergangssystem übernommen werden. Falls das BZE keine Bewilligung der für das Schuljahr 2013/14 zusätzlich aus dem Förderprogramm BIBB-BOP beantragten Maßnahmen erhält (siehe Ziffer 2), wird das Land NRW, so die vorläufige mündliche Zusage, zumindest die Schulen, die in den letzten Jahren bereits an der vom Kreis organisierten Potenzialanalyse teilgenommen haben, ab dem Schuljahr 2013/14 in das Neue Übergangssystem überführen und die Finanzierung der Potenzialanalyse zu 100 % übernehmen. Seitens des Kreises wurden 6 Schulen mit 327 Schülerinnen und Schülern beim MAIS zur Finanzierung aus Landesmitteln angemeldet. Mit einer Entscheidung des Landes wird frühestens Ende Juni 2013 gerechnet. 4. Potenzialanalyse Kreis Euskirchen Sofern die unter Ziffer 1 - 3 dargestellten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten tatsächlich realisiert werden können, verbleiben lediglich 2 weiterführende Schulen der Sekundarstufe I im Kreis Euskirchen mit vorauss. 197 Schülerinnen und Schülern, für die im Schuljahr 2013/14 keine Finanzierung für eine Potenzialanalyse aus anderweitigen Programmen besteht. Es handelt sich um 2 Realschulen, die sich bisher nicht an der Durchführung einer Potenzialanalyse beteiligt haben. -5- Planung Potenzialanalyse Schuljahr 2013/14: Schulform Hauptschule Realschule Gesamtschule Förderschule Gesamt: STARTKLAR (Landesmittel) BIBB-BOP (BMBF-Mittel) Überführung NÜS (Landesmittel) keine Finanzierung Schulen/Schüler Schulen/Schüler Schulen/Schüler Schulen/Schüler 4 / 179 3 / 204 5 / 60 12 / 443 2 / 62 3 / 261 1/4 6 / 327 2 / 197 2 / 197 4 / 156 1 / 150 2 / 26 7 / 332 Zur Zielerreichung und zur gleichmäßigen Versorgung aller Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I im Kreis Euskirchen wird daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, dass der Kreis Euskirchen im Schuljahr 2013/14 die Potenzialanalyse an den zwei "unversorgten" Realschulen für insgesamt 197 Schülerinnen und Schüler durchführt. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt in diesem Jahr letztmalig einen Zuschuss aus Mitteln der vertieften Berufsorientierung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten. Eine Mittelzusage seitens der Bundesagentur für das Jahr 2013 liegt bereits vor. Ab dem Schuljahr 2014/15 sollen auch diese zwei Schulen in das Neue Übergangssystem mit 100 % Landesförderung überführt werden, sodass es danach voraussichtlich keiner weiteren Finanzierungsbeteiligung seitens des Kreises Euskirchen mehr bedarf. IV: Haushaltsmittel für das Jahr 2013 Im Haushalt 2013 sind im Produkt 030 24301 02 Ausgaben in Höhe von insgesamt 85.000 € sowie Einnahmen (Zuschuss der BA) in Höhe von 42.500 € veranschlagt. Zum Zeitpunkt der Ansatzermittlung im Jahr 2012 waren viele der jetzt mit den Beteiligten abgesprochenen Finanzierungsansätze für den Kreis Euskirchen nicht erkennbar bzw. noch völlig unklar. Insbesondere war zu befürchten, dass wenn der Kreis Euskirchen sich nicht zur Errichtung einer Kommunalen Koordinierungsstelle im Jahr 2013 entschließen würde, weder die STARTKLAR-Schulen noch die an BIBB-BOP teilnehmenden Schulen weiter im bisherigen Umfange finanziert würden. Vorsorglich wurden daher die zum damaligen Zeitpunkt als "unversorgt" geltenden Schülerzahlen in die Bedarfsprognose mit eingerechnet. Sollte es bei den aufgezeigten Finanzierungsmöglichkeiten bleiben, entstehen dem Kreis im Jahr 2013 für die Durchführung der Potenzialanalyse lediglich Kosten in folgender Höhe: 197 Schüler/innen x ca. 100 € = 19.700 € abzüglich 50 % Zuschuss BA: 9.850 € Eigenanteil Kreis: 9.850 € Da die Zusagen des Landes bisher nur mündlich vorliegen, besteht noch ein gewisses Restrisiko hinsichtlich der angestrebten Überführung der Schulen in das Neue Übergangssystem. -6- Die Entscheidungen auf Landesebene werden voraussichtlich frühestens Ende Juni 2013 getroffen. Sollten nicht alle der vom Kreis angemeldeten Schüler/innen zum Schuljahr 2013/14 zu 100 % aus Landesmitteln in das Neue Übergangssystem überführt werden können, entsteht eine Versorgungslücke für eine z. Zt. noch nicht exakt zu benennende Anzahl von Schülerinnen und Schülern im Jahr 2013. Vorsorglich sollte der Beschluss des Kreises diese Möglichkeit berücksichtigen und eine Ausgabeermächtigung im Rahmen der ursprünglich veranschlagten Haushaltsmittel für diesen Fall zulassen. V. Weitere Schritte: Ab dem Schuljahr 2014/15 wird angestrebt, alle Schulen der Sekundarstufe I im Kreis Euskirchen zu 100 % aus Landesmitteln zu finanzieren und keine Kreismittel mehr für die Potenzialanalyse einzusetzen. Zur künftigen Durchführung einer Potenzialanalyse an den Gymnasien wird die Kommunale Koordinierung zunächst ein Konzept entwickeln und mit den beteiligten Akteuren abstimmen. Hier lautet das Ziel, spätestens bis zum Schuljahr 2018/19 ein flächendeckendes Angebot für alle Schulen aller Schulformen im Kreis Euskirchen aus Landesmitteln im Neuen Übergangssystem sicherzustellen (ohne weitere Kostenbeteiligung des Kreises). gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)