Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Personeller Ausbau des ASD)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
129 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
19.12.13, 06:23
Aktualisiert
19.12.13, 06:23
Beschlussvorlage (Personeller Ausbau des ASD) Beschlussvorlage (Personeller Ausbau des ASD) Beschlussvorlage (Personeller Ausbau des ASD) Beschlussvorlage (Personeller Ausbau des ASD) Beschlussvorlage (Personeller Ausbau des ASD)

öffnen download melden Dateigröße: 129 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 317/2013 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kinder, Jugend und Familie Vorlage für Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Personeller Ausbau des ASD Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 03.12.2013 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 317/2013 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Birgit Rudolf 03.12.2013 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Hauptausschuss Betreff: Personeller Ausbau des ASD Beschlussentwurf: Der ASD wird um zwei Stellen erweitert, um den Kinderschutz, unter Berücksichtigung der gestiegenen Fallzahlen in Wesseling sicher zu stellen. Sachdarstellung: 1. Problem Im letzten Jahr gab es bei den Hilfen zur Erziehung (HzE), wie auch dem Haushalt zu entnehmen ist, eine erhebliche Fallsteigerung.: 2009 2010 2011 2012 2013 210 Hilfeplanfälle 237 Hilfeplanfälle 272 Hilfeplanfälle 300 Hilfeplanfälle 352 Hilfeplanfälle (Stand: 05.12.2013) Die HzE (ambulant und stationär) stiegen von Januar bis heute um 52 Fälle; dies entspricht einer Fallsteigerung von 17,3% von 2012 auf 2013. Bei etwa der Hälfte der stationären Unterbringungen ging eine Inobhutnahme und/oder ein Gerichtsverfahren voraus. Insgesamt wurden 29 Kinder/Jugendliche bis zum 05.12.2013 Inobhut genommen Nicht jede derartige Schutzmaßnahme führt zu einer HzE, es werden im ASD grundsätzlich Alternativen geprüft und durch Beratung möglichst sonstige Familien stabilisierende Maßnahmen herbei geführt. Neben der intensiven Fallsteuerung im Rahmen von HzE betreut jede ASD Kraft in ihrem Bezirk zahlreiche Familien während der gerichtlichen Verfahren (Personensorge, Umgang, Trennung/Scheidung, Kinderschutz) und erarbeitet dazu aussagekräftige Stellungnahmen. 2013 gab es 99 Neueingänge vom Familiengericht. Dazu kommt die Weiterführung von Fällen aus den Vorjahren, da es oft jahrelange massive Auseinandersetzungen unter den Beteiligten im Sinne der betroffenen Kinder zu klären gibt. Allgemeine Beratungen zu Problemen im familiären Kontext ergänzen das tägliche Arbeitspensum. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) ist eine Vielzahl von festgeschriebenen neuen Aufgaben auf die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe zugekommen. So wurden im § 8a SGB VIII die Verfahrensweisen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes verpflichtend vorgegeben (Risikoeinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, unmittelbarer persönlicher Eindruck des JA nach fachlicher Einschätzung, angemessene Beteiligung der Betroffenen, Dokumentation, Anrufung des Familiengerichtes, Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft, unverzügliche Datenübermittlung, etc.). § 4 KKG, § 8b SGB VIII verpflichtet Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer vermuteten Kindeswohlgefährdung auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“. Es besteht hier ein Anspruch gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen freien Trägern sowie Institutionen mit dem Jugendamt ist dazu Voraussetzung. Kooperationen müssen vor Ort durch Arbeitsgruppen zwecks Entwicklung gemeinsamer Standards und Vereinbarungen herbei geführt und gefördert werden. Berufs- bzw. Amtsgeheimnisträger (Ärzte, Psychologen, Lehrer, etc.) sollen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nach Situationserörterung auf die Inanspruchnahme von Hilfen bei den Betroffenen hinwirken. Ebenso besteht für Träger von Einrichtungen ein Beratungsanspruch bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung des Kindeswohls, zum Schutz vor Gewalt und zur Partizipation der Betroffenen. Zur Fallzahlenentwicklung Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Wesseling: 2008 gab es 95 Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung; 2009 wurden 138 Meldeeingänge statistisch erfasst; 2010 wurden 149 Meldungen im ASD bearbeitet; 2011 gingen 194 Meldungen ein; 2012 waren es 185 Meldungen und 2013 wurden bis zur Vorlagenerstellung bereits 186 Meldungen durch die Fachkräfte des ASD bearbeitet. Extreme Zunahme der Meldungen bei häuslicher Gewalt: Vielfach waren dies Meldungen zu häuslicher Gewalt (oft unter Einbezug der Polizei) zwischen den Erwachsenen/Eltern in Familien mit Kindern, auch mit beschriebener direkter Gewalt gegen die Kinder. Auffallend ist auch die Zunahme verwahrloster Haushalte und die Häufigkeit psychisch gestörter / psychisch kranker Eltern. Die Risikoeinschätzung zu jedem Einzelfall erfolgt immer mit mindestens 2 Mitarbeitern unter Einbezug einer Leitungskraft, bei prekären Fällen wird das Vorgehen im Team entschieden. Entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Standards arbeiten in der Eruierungsphase zwei Fachkräfte in diesen Fällen (gemeinsamer Hausbesuch, gemeinsame Reflektion, gegenseitige Unterstützung, etc.). Im letzten Jahr gab es gravierende bedrohliche Situationen für das Personal; - Hausverbote und Schutzmaßnahmen mussten durchgeführt werden. Der Bereich ist mit dem aktuellen Personal nicht mehr in Lage den Kinderschutz im Rahmen seiner Garantenpflicht sicher zu stellen. 2012/ 2013 nahmen die Aufgaben im Arbeitsfeld des § 35a SGB VIII stetig zu. Eingliederungshilfen gem. § 35a sind Maßnahmen, die bei einer drohenden oder vorliegenden seelischen Behinderung junger Menschen zum Tragen kommen. Da die Krankheitsbilder der Leistungsberechtigten jedoch häufig Mehrfachbehinderungen, sprich auch Elemente von geistiger oder körperlicher Behinderung aufweisen, ist die Beratung und Zuständigkeitsklärung (Ermittlung und Abgrenzung zum überörtlichen Sozialhilfeträger) und Hilfeplanung sehr aufwendig und erfordert eine besonders hohe Fachkompetenz. Erstmals musste im Haushaltsplanentwurf 2014 die Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 35a mit aufgenommen werden. Einzusetzende Hilfen sind wegen der spezialisierten Aufgabenstellung mit therapeutischen Elementen besonders kostenintensiv. Controlling hat im stationären Bereich Tagessätze zwischen 140 und 270 Euro (3.900 Euro monatl. Kostenunterschied) eruiert. Aufgrund der extremen Störungen der Kinder/Jugendlichen sind die Eltern meist mit ihren Möglichkeiten und Nerven am Ende. Eine passgenaue Bedarfsklärung im Vorfeld in Kombination mit Behandlungsmöglichkeiten sowie eine intensive Fallbetreuung sind hier durchgängig notwendig. Aktuell werden alle ambulanten Fälle (umfassende Beratung, Vermittlung zu sonstigen Trägern, Ablehnung/Abgrenzung zu vorrangigen Leistungsträgern, Bewilligung und Hilfeplanung, Vertretung der Jugendhilfe in Gerichtsverfahren) durch eine Fachkraft mit 15 Wochenstunden betreut. 10 stationäre Eingliederungsfälle müssen mangels Personalkapazität ergänzend vom ASD begleitet werden. Die Aufgabe erfordert jedoch neben immenser Zeit besondere Fortbildung und ständige Weiterbildung. Durch die Inklusionsbestrebungen aller Institutionen ist mit einer weiteren Zunahme dieser Aufgabenstellung in allen Jugendämtern zu rechnen. Hier besteht dringender Personalbedarf. Der Bereich ist mit dem aktuellen Personal nicht mehr in der Lage dem Personenkreis des § 35a SGB VIII gerecht zu werden. Um alle Pflichtaufgaben quantitativ und qualitativ adäquat zu bearbeiten ist eine ausreichende Fachkräfteausstattung im gesamten ASD erforderlich: Die GPA hat in Ihrem Prüfbericht für die Stadt Königswinter im Jahr 2009 auf Seite 36 Leistungs- und Personalkennzeichen für die Jugendhilfe festgelegt. Hiernach können pro VZÄ 35 Hilfeplanfälle bearbeitet und betreut werden. Des Weiteren wird empfohlen, dass pro 120 Meldungen im Jahr eine Vollzeitkraft für die Bearbeitung zur Verfügung steht. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 2 Vollzeitäquivalenten: Fallzahl 352; daraus ergibt sich eine Mitarbeiter-Soll-Zahl von 10 Vollzeit-Mitarbeitern (10 VZÄ) Derzeit sind im ASD 9 Personen mit einem Faktor von 7,88 VZÄ beschäftigt. Die bedeutet eine personelle Unterdeckung von 2,12 VZÄ; abgerundet 2 Mitarbeiter in Vollzeit. Der Fachbereich hat hierzu die internen Möglichkeiten betrachtet. Eine Umsetzung von bereits vorhandenem Personal wurde geprüft und als nicht ausreichend und möglich eingestuft: a) Eine 30 Std.-Stelle im Jugendzentrum - ein Abzug hätte die Schließung und damit die Rückzahlung von 51.000 Euro Fördergelder zur Folge. b) Eine Stelle Schulsozialarbeit – Diese Stelle wird über Bundesmittel finanziert und kann daher nicht anderweitig eingesetzt werden c) 3 MA in der SPFH. Eine Umsetzung des Personals hätte negativen Einfluss auf die Hilfeverläufe. Zudem hätte dies eine weitere Kostensteigerung zur Folge, da die Fälle an externe Träger vergeben werden müssten. d) 1,3 Stellen in den Frühe Hilfen. Die Frühen Hilfen gehören seit dem 01.01. 2012 zur Pflichtaufgabe eines Jugendamtes und können nicht gänzlich aufgelöst werden. Hier werden zusätzlich 8 Stunden über Bundesmittel finanziert. Die Mitarbeiterin arbeitet dennoch mit einem Großteil ihrer Arbeitszeit auf der Stelle von der sich in Mutterschutz befindlichen Kollegin. Weitere Pädagogen die für einen Einsatz im ASD in Frage kommen sind im Jugendamt nicht vorhanden. 2. Lösung Der ASD wird um zwei Stellen erweitert, um den Kinderschutz, unter Berücksichtigung der gestiegenen Fallzahlen in Wesseling sicher zu stellen. 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen Die Personalkosten für 2 Vollzeitstellen in der Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE liegen laut KGSt bei 114.600 Euro (57.300 Euro pro Person) jährlich. Hinzu kommen 19.400 Euro (2 x 9.700 Euro) an Sachkosten und 22.920 Euro (2 x 11.460 Euro) an Verwaltungsgemeinkosten.