Daten
Kommune
Wesseling
Größe
129 kB
Datum
11.02.2014
Erstellt
19.12.13, 06:23
Aktualisiert
19.12.13, 06:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
317/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kinder, Jugend und Familie
Vorlage für
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Personeller Ausbau des ASD
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
03.12.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 317/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Birgit Rudolf
03.12.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Hauptausschuss
Betreff:
Personeller Ausbau des ASD
Beschlussentwurf:
Der ASD wird um zwei Stellen erweitert, um den Kinderschutz, unter Berücksichtigung der gestiegenen Fallzahlen in Wesseling sicher zu stellen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Im letzten Jahr gab es bei den Hilfen zur Erziehung (HzE), wie auch dem Haushalt zu entnehmen ist, eine
erhebliche Fallsteigerung.:
2009
2010
2011
2012
2013
210 Hilfeplanfälle
237 Hilfeplanfälle
272 Hilfeplanfälle
300 Hilfeplanfälle
352 Hilfeplanfälle (Stand: 05.12.2013)
Die HzE (ambulant und stationär) stiegen von Januar bis heute um 52 Fälle; dies entspricht einer
Fallsteigerung von 17,3% von 2012 auf 2013.
Bei etwa der Hälfte der stationären Unterbringungen ging eine Inobhutnahme und/oder ein Gerichtsverfahren voraus. Insgesamt wurden 29 Kinder/Jugendliche bis zum 05.12.2013 Inobhut genommen Nicht jede
derartige Schutzmaßnahme führt zu einer HzE, es werden im ASD grundsätzlich Alternativen geprüft und
durch Beratung möglichst sonstige Familien stabilisierende Maßnahmen herbei geführt.
Neben der intensiven Fallsteuerung im Rahmen von HzE betreut jede ASD Kraft in ihrem Bezirk zahlreiche
Familien während der gerichtlichen Verfahren (Personensorge, Umgang, Trennung/Scheidung, Kinderschutz) und erarbeitet dazu aussagekräftige Stellungnahmen.
2013 gab es 99 Neueingänge vom Familiengericht. Dazu kommt die Weiterführung von Fällen aus den Vorjahren, da es oft jahrelange massive Auseinandersetzungen unter den Beteiligten im Sinne der betroffenen
Kinder zu klären gibt. Allgemeine Beratungen zu Problemen im familiären Kontext ergänzen das tägliche
Arbeitspensum.
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) ist eine Vielzahl von festgeschriebenen neuen Aufgaben auf die Träger der
öffentlichen und freien Jugendhilfe zugekommen.
So wurden im § 8a SGB VIII die Verfahrensweisen zur Weiterentwicklung des Kinderschutzes verpflichtend
vorgegeben (Risikoeinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, unmittelbarer persönlicher Eindruck des JA nach fachlicher Einschätzung, angemessene Beteiligung der Betroffenen, Dokumentation,
Anrufung des Familiengerichtes, Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft, unverzügliche Datenübermittlung, etc.).
§ 4 KKG, § 8b SGB VIII verpflichtet Personen, die beruflich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen,
bei der Einschätzung einer vermuteten Kindeswohlgefährdung auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene
Fachkraft“. Es besteht hier ein Anspruch gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen freien Trägern sowie Institutionen mit dem Jugendamt ist dazu Voraussetzung. Kooperationen müssen vor Ort durch Arbeitsgruppen zwecks Entwicklung gemeinsamer Standards
und Vereinbarungen herbei geführt und gefördert werden. Berufs- bzw. Amtsgeheimnisträger (Ärzte,
Psychologen, Lehrer, etc.) sollen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit nach Situationserörterung auf die
Inanspruchnahme von Hilfen bei den Betroffenen hinwirken. Ebenso besteht für Träger von Einrichtungen
ein Beratungsanspruch bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien zur Sicherung
des Kindeswohls, zum Schutz vor Gewalt und zur Partizipation der Betroffenen.
Zur Fallzahlenentwicklung Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung in Wesseling:
2008 gab es 95 Meldungen einer möglichen Kindeswohlgefährdung;
2009 wurden 138 Meldeeingänge statistisch erfasst;
2010 wurden 149 Meldungen im ASD bearbeitet;
2011 gingen 194 Meldungen ein;
2012 waren es 185 Meldungen und
2013 wurden bis zur Vorlagenerstellung bereits 186 Meldungen durch die Fachkräfte des ASD bearbeitet.
Extreme Zunahme der Meldungen bei häuslicher Gewalt:
Vielfach waren dies Meldungen zu häuslicher Gewalt (oft unter Einbezug der Polizei) zwischen den Erwachsenen/Eltern in Familien mit Kindern, auch mit beschriebener direkter Gewalt gegen die Kinder. Auffallend ist
auch die Zunahme verwahrloster Haushalte und die Häufigkeit psychisch gestörter / psychisch kranker Eltern.
Die Risikoeinschätzung zu jedem Einzelfall erfolgt immer mit mindestens 2 Mitarbeitern unter Einbezug einer
Leitungskraft, bei prekären Fällen wird das Vorgehen im Team entschieden. Entsprechend der gesetzlich
vorgegebenen Standards arbeiten in der Eruierungsphase zwei Fachkräfte in diesen Fällen (gemeinsamer
Hausbesuch, gemeinsame Reflektion, gegenseitige Unterstützung, etc.). Im letzten Jahr gab es gravierende
bedrohliche Situationen für das Personal; - Hausverbote und Schutzmaßnahmen mussten durchgeführt werden.
Der Bereich ist mit dem aktuellen Personal nicht mehr in Lage den Kinderschutz im Rahmen seiner
Garantenpflicht sicher zu stellen.
2012/ 2013 nahmen die Aufgaben im Arbeitsfeld des § 35a SGB VIII stetig zu.
Eingliederungshilfen gem. § 35a sind Maßnahmen, die bei einer drohenden oder vorliegenden seelischen
Behinderung junger Menschen zum Tragen kommen. Da die Krankheitsbilder der Leistungsberechtigten
jedoch häufig Mehrfachbehinderungen, sprich auch Elemente von geistiger oder körperlicher Behinderung
aufweisen, ist die Beratung und Zuständigkeitsklärung (Ermittlung und Abgrenzung zum überörtlichen Sozialhilfeträger) und Hilfeplanung sehr aufwendig und erfordert eine besonders hohe Fachkompetenz.
Erstmals musste im Haushaltsplanentwurf 2014 die Schulbegleitung im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach § 35a mit aufgenommen werden. Einzusetzende Hilfen sind wegen der spezialisierten Aufgabenstellung mit therapeutischen Elementen besonders kostenintensiv. Controlling hat im stationären Bereich Tagessätze zwischen 140 und 270 Euro (3.900 Euro monatl. Kostenunterschied) eruiert. Aufgrund der extremen Störungen der Kinder/Jugendlichen sind die Eltern meist mit ihren Möglichkeiten und Nerven am Ende.
Eine passgenaue Bedarfsklärung im Vorfeld in Kombination mit Behandlungsmöglichkeiten sowie eine intensive Fallbetreuung sind hier durchgängig notwendig.
Aktuell werden alle ambulanten Fälle (umfassende Beratung, Vermittlung zu sonstigen Trägern, Ablehnung/Abgrenzung zu vorrangigen Leistungsträgern, Bewilligung und Hilfeplanung, Vertretung der Jugendhilfe in Gerichtsverfahren) durch eine Fachkraft mit 15 Wochenstunden betreut. 10 stationäre Eingliederungsfälle müssen mangels Personalkapazität ergänzend vom ASD begleitet werden. Die Aufgabe erfordert jedoch neben immenser Zeit besondere Fortbildung und ständige Weiterbildung. Durch die Inklusionsbestrebungen aller Institutionen ist mit einer weiteren Zunahme dieser Aufgabenstellung in allen Jugendämtern zu
rechnen. Hier besteht dringender Personalbedarf.
Der Bereich ist mit dem aktuellen Personal nicht mehr in der Lage dem Personenkreis des § 35a
SGB VIII gerecht zu werden.
Um alle Pflichtaufgaben quantitativ und qualitativ adäquat zu bearbeiten ist eine ausreichende Fachkräfteausstattung im gesamten ASD erforderlich:
Die GPA hat in Ihrem Prüfbericht für die Stadt Königswinter im Jahr 2009 auf Seite 36 Leistungs- und Personalkennzeichen für die Jugendhilfe festgelegt. Hiernach können pro VZÄ 35 Hilfeplanfälle bearbeitet und
betreut werden. Des Weiteren wird empfohlen, dass pro 120 Meldungen im Jahr eine Vollzeitkraft für die
Bearbeitung zur Verfügung steht. Hieraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 2 Vollzeitäquivalenten:
Fallzahl 352; daraus ergibt sich eine Mitarbeiter-Soll-Zahl von 10 Vollzeit-Mitarbeitern (10 VZÄ)
Derzeit sind im ASD 9 Personen mit einem Faktor von 7,88 VZÄ beschäftigt. Die bedeutet eine personelle
Unterdeckung von 2,12 VZÄ; abgerundet 2 Mitarbeiter in Vollzeit.
Der Fachbereich hat hierzu die internen Möglichkeiten betrachtet. Eine Umsetzung von bereits vorhandenem
Personal wurde geprüft und als nicht ausreichend und möglich eingestuft:
a) Eine 30 Std.-Stelle im Jugendzentrum - ein Abzug hätte die Schließung und damit die Rückzahlung
von 51.000 Euro Fördergelder zur Folge.
b) Eine Stelle Schulsozialarbeit – Diese Stelle wird über Bundesmittel finanziert und kann daher nicht
anderweitig eingesetzt werden
c) 3 MA in der SPFH. Eine Umsetzung des Personals hätte negativen Einfluss auf die Hilfeverläufe.
Zudem hätte dies eine weitere Kostensteigerung zur Folge, da die Fälle an externe Träger vergeben
werden müssten.
d) 1,3 Stellen in den Frühe Hilfen. Die Frühen Hilfen gehören seit dem 01.01. 2012 zur Pflichtaufgabe
eines Jugendamtes und können nicht gänzlich aufgelöst werden. Hier werden zusätzlich 8 Stunden
über Bundesmittel finanziert. Die Mitarbeiterin arbeitet dennoch mit einem Großteil ihrer Arbeitszeit
auf der Stelle von der sich in Mutterschutz befindlichen Kollegin.
Weitere Pädagogen die für einen Einsatz im ASD in Frage kommen sind im Jugendamt nicht vorhanden.
2. Lösung
Der ASD wird um zwei Stellen erweitert, um den Kinderschutz, unter Berücksichtigung der gestiegenen Fallzahlen in Wesseling sicher zu stellen.
3. Alternativen
werden keine vorgeschlagen
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Personalkosten für 2 Vollzeitstellen in der Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE liegen laut KGSt bei 114.600
Euro (57.300 Euro pro Person) jährlich. Hinzu kommen 19.400 Euro (2 x 9.700 Euro) an Sachkosten und
22.920 Euro (2 x 11.460 Euro) an Verwaltungsgemeinkosten.