Daten
Kommune
Merzenich
Größe
197 kB
Datum
17.12.2015
Erstellt
18.12.15, 09:44
Aktualisiert
18.12.15, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Merzenich
Der Bürgermeister
Merzenich, den 17.12.2015
Abteilung: 1
Mitteilungsvorlage
Gemeinderat
Flüchtlingssituation in der Gde. Merzenich -Statusbericht-
Ausgangssituation
Die Gemeinden sind nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG) verpflichtet,
ausländische Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Ab dem Tag der Aufnahme,
sind die Gemeinden auch verpflichtet die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zum
Lebensunterhalt und zur Krankheitsversorgung zu erbringen.
Das FlüAG sieht für die Erledigung dieser Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, die
finanzielle Unterstützung der aufnehmenden Kommunen vor. Diese finanzielle Unterstützung wird nach einem festgelegten Zuweisungsschlüssel berechnet und an die Kommunen ausgezahlt.
Sachstand
Der Gemeinde Merzenich sind mit heutigem Stand ca. 194 Personen nach dem FlüAG
zugewiesen. Weitere vier Einzelpersonen wurden bereits für kommenden Montag
(21.12.15) von der Bezirksregierung Arnsberg angekündigt.
Des Weiteren wurde für den morgigen Tag (18.12.15) die bevorstehende Aufnahme einer
Spätaussiedlerfamilie (3 Personen) von der Bezirksregierung Arnsberg angekündigt. Gemäß dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW obliegt auch hier den Gemeinden die
Aufgabe der Aufnahme und Betreuung der Spätaussiedler.
Entwicklung in 2015
Zu Beginn des Jahres 2015 waren der Gemeinde Merzenich 44 Flüchtlinge zugewiesen
und untergebracht. Während des laufenden Jahres haben sich die Aufnahmen wie folgt
entwickelt:
Datum
01.01.2015
01.07.2015
01.10.2015
Flüchtlinge
44
69
127
Datum
01.11.2015
01.12.2015
31.12.2015
Flüchtlinge
160
173*
ca. 200
*In der Zeit vom 01.11.2015 bis 18.11.2015 erfolgten keine Zuweisungen; sowie 6 Abgänge im November 2015
Drucksache M59/2015
Seite - 2 -
Unterbringung
Bislang erfolgt die Unterbringung ausschließlich in gemeindeeigenen Objekten in Merzenich sowie in den von RWE zur Verfügung gestellten Häusern in Morschenich-Alt.
Merzenich
Auf der Heide 50
Beethovenring 52-56
Morschenich-Alt
Bergfeldchen 12
Elsdorfer Straße 14 und 19
Ludwig-Rixen-Straße 5 und 5a
Oberstraße 42a und 44a
Pastor-Frembgens-Straße 6
Im Augenblick ist die Verteilung der Flüchtlinge auf diese zwei Orte zahlenmäßig noch
ausgewogen.
Unterteilung nach Herkunftsstaaten
Nation
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Armenien
Aserbaidschan
Bangladesch
Anzahl
14
1
14
6
3
4
6
Nation
Cote dÍvoire
Eritrea
Ghana
Guinea
Indien
Irak
Iran
Anzahl
1
3
1
8
5
19
1
Nation
Kosovo
Libanon
Mali
Marokko
Myanmar
Nigeria
Pakistan
Anzahl
5
1
1
2
1
9
6
Nation
Anzahl
Tadschikistan
1
Türkei
1
Tunesien
1
Somalia
6
Syrien
74
Summen: 26 Nationen
(Fettdruck: Nationen mit guter
Bleibeperspektive)
Rechtliche Stellung der zugewiesenen Flüchtlinge
Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA)
kein formeller Asylantrag gestellt
128 Personen
Aufenthaltsgestattung
Asylantrag gestellt, jedoch noch nicht entschieden
45 Personen
Drucksache M59/2015
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Aufenthaltserlaubnis
Asylverfahren abgeschlossen mit weiterem Bezug AsylbLG
7 Personen
Duldung
Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung
14 Personen
Finanzierung
Mit Schreiben der Bezirksregierung Köln vom 02.11.2015 erfolgte, u.a. aufgrund der Unterstützung des Bundes, eine Korrektur der an die Gemeinde Merzenich für das Jahr 2015
zu zahlenden Finanzmittel. Der folgenden Darstellung sind die bisherigen sowie die neu
festgesetzten Finanzmittel zu entnehmen:
Art der Zahlung
pauschale Landeszuweisung
„Aufnahme und Unterbringung“
gem. Zuweisungsschlüssel der
Gemeinde Merzenich
0,062328648
Mitteilung
vom 02.02.15
Mitteilung
vom 02.11.15
Unterschied
114.090,- €
229.266,- €
+115.176,- €
Landeszuweisung zur anteiligen
Erstattung der Mehrausgaben aus
dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.07.2012
19.964,- €
40.118,- €
+20.154,- €
Entlastungsmittel Bund (Verständigung zwischen Bund u. Ländern)
33.657,- €
235.602,- €
+201.945,- €
167.711,- €
504.986,- €
+337.275,- €
Summe
Im Jahr 2015 stellt das Land den Kommunen Landesmittel in Höhe von 432,2 Mio. Euro
zur Verfügung und leitet unter Vorleistung Bundesmittel in Höhe von 378 Mio. Euro an die
Kommunen weiter.
Für die Aufnahme und Unterbringung sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge stellt das Land den Gemeinden ab dem Jahr 2016 jährlich Finanzmittel in Höhe von
1,948 Milliarden Euro zur Verfügung. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sind 3,83
Prozent ausschließlich für die soziale Betreuung zu verwenden. Die Mittel werden auf die
Gemeinden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel verteilt.
Auf der Ausgabenseite sind mit Stand 17.12.2015
-Transferaufwendungen nach dem AsylbLG i.H.v.
- Herstellungs-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungsaufwand
der Flüchtlingsunterkünfte Merzenich und Morschenich
(nach Abzug Erträge) i.H.v. ca.
Summe
entstanden.
= 414.287,29 €,
= 132.000,00 €
= 546.287,29 €
Drucksache M59/2015
Seite - 4 -
Die o.g. Aufwendungen beinhalten jedoch keinerlei Personalkosten (Sozialamt, Ordnungsamt, Bauamt, Bauhof).
Fazit
Insgesamt ist festzuhalten, dass sich im Jahre 2015 die Anzahl der Flüchtlinge fast verfünffacht hat. Damit verbunden waren einerseits erhebliche Mehrausgaben, andererseits
konnten diese durch höhere Landes- und Bundesmittel teilweise aufgefangen werden.
Eine Entwicklung der Flüchtlingszahlen für das Jahr 2016 kann mit heutigem Stand nicht
prognostiziert werden.
(Gelhausen)
(i.A. Höhn)