Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
01.10.2009
Erstellt
28.08.09, 21:20
Aktualisiert
28.08.09, 21:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung
und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe
Die Betriebsleitung
Beschlussvorlage
- öffentlich -
Drucksache
98/2009
zur Sitzung
des Betriebsausschusses
Leopoldshöher Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung und
Kommunales Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
der Gemeinde Leopoldshöhe
Fachbereich:
FB IV Gemeindebetriebe
Auskunft erteilt:
Frau Barthel
Telefon:
05208/991-261
Datum:
24. November 2009
Eigenkapitalentnahme aus der LIL;
hier: Flächen für Sport im Baugebiet "Waldstraße"
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Leopoldshöher
Immobilien- und
Liegenschaftsverwaltung und
Kommunales
Gebäudemanagement
Leopoldshöhe
Termin
10.09.2009
Rat
01.10.2009
Bemerkungen
Sachdarstellung:
Zu den Flächen, die die LIL für die Realisierung des Baugebietes „Waldstraße“ erworben hat, gehören
neben dem Bauland auch Flächen für Sport. Dabei handelt es sich zum einen um den bereits bestehenden
Übungsplatz an der Waldstraße sowie den Bereich an der Grester Straße, auf dem 2009 ein
Kunstrasenplatz gebaut werden soll. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan westlich des Heinrich-LübkeWeges eine Fläche für den Bau weiterer Sportanlagen (z.B. Sporthalle) ausgewiesen. Diese Bereiche sind
für die Aufgaben der LIL entbehrlich und haben nichts mit den satzungsmäßigen Zielen zu tun. Aus diesem
Grund ist eine Übertragung an die zuständigen Organisationseinheiten der Gemeinde Leopoldshöhe
erforderlich.
Die Flächen für Sportplätze sind dem Kernhaushalt der Gemeinde zuzuordnen. Sie haben eine Größe von
ca. 2,586 ha und sind mit insgesamt 387.900 € im Umlaufvermögen der LIL bewertet. Das entspricht einem
Preis von 15,00 €/m².
-2-
Die Fläche für Sportanlagen gehören organisatorisch zum Kommunalen Gebäudemanagement
Leopoldshöhe (KGL) und sind bei einer Fläche von ca. 6.050 m² mit 90.750 € bewertet (ebenfalls 15,00
€/m²).
Bereits im Vorfeld der Realisierung des Baugebietes „Waldstraße“ war es stets das Ziel aller Beratungen,
dass diese Sportflächen, die als Maßnahme der sozialen Infrastruktur auch für die Einwohner des neuen
Baugebietes gedacht sind, durch den Verkauf der Bauflächen erwirtschaftet werden sollen. Daraus
resultierend soll eine unentgeltliche Übertragung innerhalb der gemeindlichen Organisationseinheiten
erfolgen. Da es sich bei der Übertragung der Flächen an den Kernhaushalt sowie das KGL um Entnahmen
von Eigenkapital handelt, die gem. § 5 Buchstaben h und j der Betriebssatzung der LIL dem Rat vorbehalten
sind, ist hierzu noch ein förmlicher Beschluss erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, eine Entnahme aus dem Eigenkapital der LIL
a) bezüglich der Fläche für die Sportplätze im Wert von 387.900 € an den Kernhaushalt der Gemeinde
und
b) bezüglich der Fläche für weitere Sportanlagen im Wert von 90.750 € an das KGL
zu beschließen.
Heidemann