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Beschlussvorlage LIL/GM (Eigenkapitalentnahme aus der LIL; hier: Flächen für Sport im Baugebiet "Waldstraße")

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
23 kB
Datum
01.10.2009
Erstellt
28.08.09, 21:20
Aktualisiert
28.08.09, 21:20
Beschlussvorlage LIL/GM (Eigenkapitalentnahme aus der LIL;
hier: Flächen für Sport im Baugebiet "Waldstraße") Beschlussvorlage LIL/GM (Eigenkapitalentnahme aus der LIL;
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Inhalt der Datei

Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Die Betriebsleitung Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 98/2009 zur Sitzung des Betriebsausschusses Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: FB IV Gemeindebetriebe Auskunft erteilt: Frau Barthel Telefon: 05208/991-261 Datum: 24. November 2009 Eigenkapitalentnahme aus der LIL; hier: Flächen für Sport im Baugebiet "Waldstraße" Beratungsfolge Betriebsausschuss Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe Termin 10.09.2009 Rat 01.10.2009 Bemerkungen Sachdarstellung: Zu den Flächen, die die LIL für die Realisierung des Baugebietes „Waldstraße“ erworben hat, gehören neben dem Bauland auch Flächen für Sport. Dabei handelt es sich zum einen um den bereits bestehenden Übungsplatz an der Waldstraße sowie den Bereich an der Grester Straße, auf dem 2009 ein Kunstrasenplatz gebaut werden soll. Darüber hinaus ist im Bebauungsplan westlich des Heinrich-LübkeWeges eine Fläche für den Bau weiterer Sportanlagen (z.B. Sporthalle) ausgewiesen. Diese Bereiche sind für die Aufgaben der LIL entbehrlich und haben nichts mit den satzungsmäßigen Zielen zu tun. Aus diesem Grund ist eine Übertragung an die zuständigen Organisationseinheiten der Gemeinde Leopoldshöhe erforderlich. Die Flächen für Sportplätze sind dem Kernhaushalt der Gemeinde zuzuordnen. Sie haben eine Größe von ca. 2,586 ha und sind mit insgesamt 387.900 € im Umlaufvermögen der LIL bewertet. Das entspricht einem Preis von 15,00 €/m². -2- Die Fläche für Sportanlagen gehören organisatorisch zum Kommunalen Gebäudemanagement Leopoldshöhe (KGL) und sind bei einer Fläche von ca. 6.050 m² mit 90.750 € bewertet (ebenfalls 15,00 €/m²). Bereits im Vorfeld der Realisierung des Baugebietes „Waldstraße“ war es stets das Ziel aller Beratungen, dass diese Sportflächen, die als Maßnahme der sozialen Infrastruktur auch für die Einwohner des neuen Baugebietes gedacht sind, durch den Verkauf der Bauflächen erwirtschaftet werden sollen. Daraus resultierend soll eine unentgeltliche Übertragung innerhalb der gemeindlichen Organisationseinheiten erfolgen. Da es sich bei der Übertragung der Flächen an den Kernhaushalt sowie das KGL um Entnahmen von Eigenkapital handelt, die gem. § 5 Buchstaben h und j der Betriebssatzung der LIL dem Rat vorbehalten sind, ist hierzu noch ein förmlicher Beschluss erforderlich. Beschlussvorschlag: Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, eine Entnahme aus dem Eigenkapital der LIL a) bezüglich der Fläche für die Sportplätze im Wert von 387.900 € an den Kernhaushalt der Gemeinde und b) bezüglich der Fläche für weitere Sportanlagen im Wert von 90.750 € an das KGL zu beschließen. Heidemann