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Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
31.05.13, 12:02
Aktualisiert
31.05.13, 12:02
Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf) Beschlussvorlage GB (K 41, Ausbau der OD Freilingen
hier: Zustimmung zum Vorentwurf)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: X Öffentliche Sitzung V 23/2013 14.05.2013 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 12.06.2013 Kreisausschuss 02.07.2013 K 41, Ausbau der OD Freilingen hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Herr Meyer Tel.: 15 221 Abt.: 66 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--- Zeile: Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Ausbau der K 41, OD Freilingen zu und beauftragt die Verwaltung mit der Vorlage eines Finanzierungsantrages nach den Förderichtlinien des kommunalen Straßenbaus bei der Bezirksregierung Köln als finanzierende Stelle. -2- Begründung: Die Vorplanung zum Ausbau der K 41, OD Freilingen umfasst den Abschnitt der Lommersdorfer Straße ausgehend von der L 115 über den Einmündungsbereich der Martinusstraße. Dem weiteren Verlauf der Martinusstraße folgend führt der Ausbaubereich über die Reetzer Straße bis zum Ortsausgang in Richtung Freilinger See. Die Gesamtausbaulänge beträgt ca. 1400 m. Beschreibung des Ist-Zustandes Im gesamten Ausbaubereich weist die K 41 im Zuge OD Freilingen sämtliche bekannten Schadensbilder auf. Die Fahrbahn ist geprägt von Längs-, Quer- und Netzrissen sowie von zahlreichen Fahrbahnaufbrüchen gekennzeichnet. Die beschriebenen Schäden treten nicht nur vereinzelt, sondern nahezu flächendeckend auf. Das Schadensbild liegt ursächlich in dem vorhandenen, nicht tragfähigen Straßenaufbau begründet. Es handelt sich hierbei um eine bituminöse Deckschicht auf einer PAK-haltigen Einstreudecke. Eine Sanierung des Ausbauabschnitts ist auf Grund des nicht ausreichenden Fahrbahnaufbaus wirtschaftlich nicht vertretbar. Es besteht die Notwendigkeit des Vollausbaus und der grundlegenden Erneuerung des gesamten Straßenoberbaus. Ausgehend vom Ortseingang aus Richtung L 115 kommend ist die verkehrliche Situation geprägt durch eine i.M. 6,00 m breite Fahrbahn mit beidseitig unzureichend bituminös befestigten Gehwegen. Auf Grund des baulichen Zustands finden sich hier zahlreiche Stolperfallen. Diese sind im Zusammenhang mit den vorhandenen abschnittsweisen Unterschreitungen der Mindestbreiten, mit einem verkehrssicheren Raum für Fußgänger nicht vereinbar. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der dominanten Fahrbahn und der gestreckten Linienführung in diesem Bereich und dem damit verbundenen nicht angepassten Geschwindigkeitsniveau. Im als Marienplatz bezeichneten Einmündungsbereich der ehemaligen K 40 und der K 41 mit dem unmittelbar angrenzenden Eingangsbereich der Kirche beherrscht ebenfalls die Fahrbahn den Verkehrsraum. Ein Aufenthaltsraum vor der Kirche ist nicht vorhanden, während der Einmündungsbereich mit einem ausladenden Fahrbahnteiler großzügig ausgebaut und den Verkehrsverhältnissen wenig angepasst ist. Die groß gewählten Ausrundungshalbmesser ermöglichen ein zügiges Abbiegen, welches die Verkehrssicherheit des Einmündungsbereichs maßgeblich einschränkt. Im weiteren Verlauf der Martinsstraße beträgt die Fahrbahnbreite i.M. ebenfalls 6,00 m. Die Gehweganlagen wurden seitens der Gemeinde in Pflasterbausweise erneuert. Die alten Hochborde entlang der Kreisstraße wurden in diesem Zuge nicht erneuert. Die Pflasteranlagen befinden sich in einem baulich guten Zustand, auch wenn sie in dem engen Bereich der Ortslage die vorgeschriebenen Mindestbreiten von Gehwegen deutlich unterschreiten. Das beschriebene Bild setzt sich bis zum Ausbauende fort. Damit ist festzuhalten, dass die dominante Ausbildung der Fahrbahn keinen durchgängigen sicheren Verkehrsraum für Fußgänger zulässt. Geplante Maßnahmen Die in den angefügten Lageplänen dargestellte Vorplanung sieht eine grundsätzliche Reduzierung der Fahrbahnbreite auf ein den dörflichen Gegebenheiten angepasstes Maß von 5,50 m vor. Hierbei ist die sichere Abwicklung der Begegnungsverkehre gewährleistet und der gewonnene Raum kann den Gehweganlagen zugeschlagen werden. Im Engbereich ist dies nicht ausreichend, um eine sichere durchgängige Fußgängerführung zu gewährleisten. Hier ist durch eine weitere deutliche Reduzierung der Fahrbahnbreite geplant, den notwendigen Raum für Fußgänger zur Verfügung zu stellen. Im Bereich der Engstellen ist kein Begegnungsverkehr der Kraftfahrer möglich. -3- Hier werden in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei angepasste Vorfahrtsreglungen getroffen. Neben der Gewährleistung von durchgängigen Gehwegen entfalten diese Maßnahmen im Zuge der Ortslage auf Grund Ihrer Abfolge eine geschwindigkeitsreduzierende Wirkung. Die Gemeinde beabsichtigt im Zuge der Maßnahme von der L 115 bis zum Marienplatz die Gehwege auf Grund ihres schlechten Zustands inkl. der Hochborde komplett zu erneuern. Im Bereich der Martinsstraße oberhalb der Kirche wird die Gemeinde die Bordanlagen erneuern. Die bestehenden gepflasterten Gehweganlagen werden dem neuen Verlauf der Fahrbahnränder angepasst. Der Einmündungsbereich K 41 / ehemalige K 40 soll zurückgebaut und somit den verkehrlichen Gegebenheiten angepasst werden. Der Wegfall des Fahrbahnteilers und die Anpassung der Ausrundungshalbmesser machen ein Halten im Zuge des Abbiegevorgangs notwendig und erhöhen somit die Verkehrssicherheit. Der gewonnene Raum ermöglicht das Anlegen eines Aufenthaltsraums im Eingangsbereich der Kirche und bedeutet somit ein Mehr an Sicherheit für Fußgänger. Die Vorplanung wurde mit der Gemeinde Blankenheim abgestimmt und findet deren Zustimmung. Seitens der Gemeinde Blankenheim und des Kreises Euskirchen wird eine Gemeinschaftsmaßnahme angestrebt. Es soll ein gemeinsamer Finanzierungsantrag vorgelegt werden. Der Kreis stellt hierbei ebenfalls einen Finanzierungsantrag für die in der Baulast der Gemeinde liegenden Gehwege und Bordanlagen. Die darauf entfallenden Eigenanteile werden durch die Gemeinde getragen. Eine Bürgerbeteiligung zu der hier vorgelegten Vorplanung wurde im Rahmen der Dorfwerkstatt in Freilingen durchgeführt. Grundsätzlich finden die geplanten Maßnahmen mit Ihrer verkehrsberuhigenden Wirkung die Zustimmung der Anwohner. Wünsche und Anregungen wurden aufgenommen und werden im Rahmen der Entwurfsplanung in Abstimmung mit der Polizei und Straßenverkehrsbehörde auf Ihre Durchführbarkeit überprüft. gez. I. V. Poth ________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)