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Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg über die Durchführung von Brandschutzbegleitfahrten gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit [GkG].)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,3 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg über die Durchführung von Brandschutzbegleitfahrten gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit [GkG].)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 32. Sitzung des Rates am Dienstag, den 16.12.2008. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 20:42 Uhr TOP Betreff 5 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Bergheim und der Stadt Bedburg über die Durchführung von Brandschutzbegleitfahrten gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit [GkG]. Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales – vorbehaltlich der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch den Landrat des Rhein-Erft-Kreises – die der Niederschrift als Anlage 6 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Bergheim über die Durchführung von Brandeinsatzbegleitfahrten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)