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Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
6,7 kB
Datum
16.12.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlusstext (Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen
- Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009
- Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 32. Sitzung des Rates am Dienstag, den 16.12.2008. Sitzungsbeginn: 18:03 Uhr Sitzungsende: 20:42 Uhr TOP Betreff 4 Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen - Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2009 - Beratung und Beschlussfassung der zweiten Änderungssatzung Beschluss: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung der Benutzungsgebühren für Übergangsheime in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2009. Weiterhin beschließt er die zweite Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangsheimen für die Unterbringung von Spätaussiedlern, ausländischen Flüchtlingen, Asylberechtigten und sonstigen nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigten Personen vom 19.12.2006. Die Gebührenbedarfsberechnung ist dieser Niederschrift als Anlage 4 und der Entwurf der Satzungsänderung als Anlage 5 beigefügt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)