Daten
Kommune
Wesseling
Größe
356 kB
Datum
03.12.2013
Erstellt
18.11.13, 17:09
Aktualisiert
18.11.13, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
272/2013
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Bau- und Vergabeausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
:gesamtperspektive Wesseling - Neugestaltung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße (1. Bauabschnitt)
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
66
11.11.2013
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 272/2013
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Wessels
11.11.2013
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Bau- und Vergabeausschuss
Betreff:
:gesamtperspektive Wesseling - Neugestaltung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße (1. Bauabschnitt)
hier: Vorstellung der Ausführungsplanung; Beschluss über die Ausführung des Bauvorhabens
Beschlussentwurf:
Der vorgestellten Ausführungsplanung sowie der auf die Ausführungsplanung des Bauvorhabens Neugestaltung der Fußgängerzone Flach-Fengler-Straße gerichteten weiteren Planungen und Maßnahmen wird zugestimmt.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz (ASU) hat in seiner Sitzung am 19.09.2013 das Ergebnis der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LP 3-4) für die Neugestaltung der Fußgängerzone FlachFengler-Straße beschlossen. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Berücksichtigung der Bürgeranregungen
aus dem Bürgerforum am 18.07.2013 bei der Ausführungsplanung (LP 5) wurde zugestimmt. Die Verwaltung
wurde ermächtigt, das Planungsbüro „pesch und partner architekten stadtplaner“ mit der Ausarbeitung der
Ausführungsplanung (LP 5) zu beauftragen. Eine Beauftragung erfolgte in der 40. KW 2013.
2. Lösung
In der Zwischenzeit liegt die Ausführungsplanung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ASU-Sitzung
vom 19.09.2013 vor.
Die Ausführungsplanung wird in der 25. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz
durch die Stadtverwaltung und das beauftragte Büro „pesch partner architekten stadtplaner“ im Detail vorgestellt, da nicht alle Aspekte der Planung schriftlich ausgeführt werden können.
Einige Kernelemente der Planung werden im Folgenden in Kürze dargestellt. Weitere Details zu den Planungen können den angefügten Anlagen entnommen werden oder werden, sofern nicht grafisch oder
schriftlich darstellbar, in der Ausschusssitzung erläutert.
Grundsätzliches Plankonzept
Die Grundidee der Planung wird, wie am 18.06.2013 und 19.09.2013 vom Ausschuss für Stadtentwicklung
und Umweltschutz beschlossen, beibehalten. Die Fußgängerzone wird durch eine lineare Zonierung in unterschiedliche Funktionszonen gegliedert und dadurch insgesamt strukturiert und übersichtlich gestaltet.
Bei der Gliederung wird differenziert in die Bereiche
- Bewegungsraum,
- Funktionsstreifen/ Möblierungsstreifen und
- Vorzonen (für bspw. Außengastronomie).
Weitere Information zur Gliederung siehe Vorlage 115/2013
Pflaster
Die Gliederung der Fußgängerzone wird durch die Pflasterung unterstützt, so dass sich diese auch visuell
ableiten und erschließen lässt. Um einen gestalterischen Bruch zum Rheinufer zu vermeiden wird eine ähnliche Farbgebung in drei unterschiedlichen Grautönen gewählt, wobei unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten auch eine etwas hellere Farbnuance denkbar ist (entsprechende Bemusterungen werden in
der KW 48 ausgelegt). Das Pflastermuster stellt sich, wie in der Anlage skizziert, dar.
Das Pflaster wird ähnlich wie am Rheinufer mit einer Microfase oder ohne Fase hergestellt, um eine ebene
und hochwertige Oberfläche zu erhalten. Das Pflaster wird mit einer für öffentliche Räume standardisierten
Rutschfestigkeit von R 11 ausgelegt. Ein rotes Pflasterband wird als durchgängiges gestalterisches Element
genutzt. Es wird ca. 1 cm tiefer als die flächige Pflasterung liegen und dient auch als Orientierungshilfe für
seheingeschränkte Bürger. Als weitere Orientierungshilfen werden zudem taktile Elemente am Abgang zu
Unterführung und am Ende/Anfang der Fußgängerzone im Bereich Kreisverkehr Westring verlegt.
Mobiliar
Ein wichtiges gestalterisches Element in der Fußgängerzone ist das Mobiliar, welches im Funktionsstreifen/
Möblierungsstreifen angeordnet wird. Dabei werden die Möblierungselemente, die am Rheinufer verwendet
wurden und auch innenstadtgeeignet sind (wie bspw. Mülleimer) übernommen.
Bei der Ausstattung der Sitzmöglichkeiten/ Bänke wird auf andere, etwas kleinere Modelle zurückgegriffen.
Die Bänke werden in einer seniorengerechten Sitzhöhe aufgestellt und z.T. mit Armlehnen ausgestattet.
Folgende Modelle werden in die Bemusterung in der 48. KW aufgenommen:
Sitzmöglichkeiten – Runge – Model Binga
Sitzmöglichkeit - Gemeinnützige Westeifel Werke GmbH – Model Cado CORPUS
Die Beleuchtung wird energiesparend mit LED-Leuchten vorgenommen. Es wird ein Modell verwendet, das
mit der neuen Beleuchtung am Alfons-Müller-Platz korrespondiert und Anschlußmöglichkeiten für Weihnachtsbeleuchtung bietet. An Punkten in der Fußgängerzone, an den auf Eingangssituationen hingewiesen
werden soll (Passage, Forum Wesseling, Raiffeisenstraße), werden Bodenleuchten installiert, die waagerecht über das Plaster leuchten (siehe Abbildung)
Bodenleuchten – am Beispiel Staudenstreifen
Spielgeräte werden punktuell innerhalb des Funktionsstreifens/ Möblierungsstreifens aufgestellt. Das Wasserspiel/ Brunnen wird am heutigen Standort erhalten und bleibt auch künftig ein wichtiges belebendes Element der Fußgängerzone. Im Eingangsbereich der Fußgängerzone (Kreisverkehr Westring) wird eine Infotafel auf einem rot gepflastertem Bereich (ca. 2m x 6m) aufgestellt. Details zur Infotafel werden derzeit noch
erarbeitet. Der Bereich der Infotafel ist auch Ausgangspunkt des roten Pflasterbandes als durchgehendes
Gestaltungselement.
Spielgelegenheiten - Beispiele
Fahrradabstellmöglichkeiten werden am Abgang in die Unterführung und zentral in der Flach-Fengler-Straße
installiert. Es werden Bogenständer ähnlich wie im Teilstück Bahnhofstraße verwendet (siehe Abbildung).
Entwässerung
Die Flach-Fengler-Straße wird in einem V-Profil gestaltet. Das ca. 1 cm abgesenkte rote Pflasterband wird
die Funktion einer Regenwasserrinne übernehmen und das Regenwasser in die entsprechenden Abläufe
leiten. Das V-Profil gewährleistet zum einen, dass die Ladenlokale bei Starkregenereignissen weitgehend
trocken bleiben und dass bei Ladenlokaleingängen, bei denen eine ebenerdige Zugänglichkeit technisch
möglich ist, diese auch geschaffen werden kann, ohne ein (Querprofil-)neigung von max. 4 % zu überschreiten.
Pflanzbeet
Die Pflanzbeete für die Bäume werden ähnlich wie am Rheinufer in das Pflaster eingelassen und mit einer
wassergebundenen Decke versehen.
Sonstiges
Die Flach-Fengler-Straße soll künftig multifunktional nutzbar sein und Raum bieten für temporäre Aktionen
wie bspw. Verkauf von Saisonware, Straßenfeste usw. Mobile Stände sollen dabei grundsätzlich nur innerhalb des Funktionsstreifens/ Möblierungsstreifens angeordnet werden. Um eine Elektrizitätsversorgung im
öffentlichen Raum zu gewährleisten werden, an 1- 2 Stellen dezente Versorgungseinheiten (Versorgungspoller) installiert.
Weiteres Vorgehen
Im Falle einer positiven Beschlussfassung wird das Büro „pesch partner architekten und stadtplaner“ mit der
Erarbeitung der LP 6 HOAI (Erstellung des Leistungsverzeichnisses) beauftragt und die Ausschreibung der
Baumaßnahme vorbereitet. Derzeit wird vom Büro „pesch partner“ ein detaillierter Zeitplan der baulichen
Maßnahme erstellt. Dieser beinhaltet neben der städtebaulichen Maßnahme auch Maßnahmen die von Seiten der Stadtwerke und Entsorgungsbetriebe Wesseling oder anderen privaten Leitungsträgern im Vorfeld
durchgeführt werden müssen/ sollen. Die Zeitplanung wird in einer Infoveranstaltung den Anliegern, Eigentümern, Händlern, Dienstleistern und Gastronomen wahrscheinlich im Dezember 2013 vorgestellt.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Das zur Verfügung stehende Projektbudget für die Baumaßnahme Flach-Fengler-Straße beläuft sich auf
einen Betrag von 1.099.310 € (brutto). Dieser Betrag wurde dem eingereichten Förderantrag zugrunde gelegt und ist im Haushalt der Stadt Wesseling 2013 eingestellt. Bei der vom Land in Aussicht gestellten Förderquote von 80% beträgt der Eigenanteil der Stadt Wesseling 219.862 €.
Am 17.10.2013 wurde das Städtebauförderprogramm 2013 (beinhaltet die Liste der geförderten Maßnahmen) vom Landtag beschlossen. Die Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße ist entsprechend des eingereichten Förderantrages berücksichtigt. Ein formeller Bescheid wird in Kürze erwartet. Die Vergabe weiterer
Leistungen zur Realisierung der Neugestaltung der Flach-Fengler-Straße Fußgängerzone wird erst nach
Eingang des formellen Förderbescheides vorgenommen.
Anlagen
- Lageplan (verkleinert auf DIN A3)
- Querschnitte 1 und 2 im Maßstab (verkleinert auf DIN A3)
Anmerkung
- Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar der Pläne Lageplan (1:100) und Querschnitte (1:50)